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   BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52   

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https://dejure.org/1954,13
BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52 (https://dejure.org/1954,13)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52 (https://dejure.org/1954,13)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 (https://dejure.org/1954,13)
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Baurechtsgutachten

Art. 70, 74 Nr. 18, 75 Nr. 4 GG, Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, Sachzusammenhang, Natur der Sache, Steuerbegriff;

Abgrenzung Bauordnungsrecht - Bauplanungsrecht §§ 1 ff LBO, §§ 1 ff BauGB;

Art. 105 GG, keine Bundeszuständigkeit für Wertsteigerungsabgaben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Baugutachten

  • opinioiuris.de

    Baugutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes - Verfassungsrechtliches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 407
  • NJW 1954, 1474
 
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Wird zitiert von ... (232)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Eine bundesgesetzliche Zuständigkeit für dessen Regelung besteht kraft Sachzusammenhangs jedoch insoweit, als der Bund eine ihm zur Gesetzgebung zugewiesene Materie verständigerweise nicht regeln kann, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitgeregelt werden (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 106, 62 ; 110, 33 ; stRspr; zum Datenschutzrecht vgl. Simitis, in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 4).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    a) Weitergehende Gesetzgebungsbefugnisse stehen dem Bund für den Rundfunk auch kraft Sachzusammenhangs (vgl. BVerfGE 3, 407 [421]; 8, 143 [149]) nicht zu.

    Weder von der Studiotechnik noch von den mit der Veranstaltung von Rundfunksendungen zusammenhängenden Fragen gilt, daß ihre Regelung - soweit sie möglich und geboten ist - unerläßliche Voraussetzung für die Regelung der sendetechnischen Angelegenheiten des Rundfunks ist (vgl. BVerfGE 3, 407 [421]).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die Regelungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 61, 149 ; 97, 198 ; 106, 62 ; 109, 190 ; 134, 33 ; 138, 261 ).

    Zum Bodenrecht gehören diejenigen Vorschriften, die den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben, also die rechtlichen Beziehungen des Menschen zu Grund und Boden und die Art und Weise seiner baulichen Nutzbarkeit regeln (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 56, 298 ).

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