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   BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02, 1 PKH 10.02   

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https://dejure.org/2002,554
BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02, 1 PKH 10.02 (https://dejure.org/2002,554)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2002 - 1 B 59.02, 1 PKH 10.02 (https://dejure.org/2002,554)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2002 - 1 B 59.02, 1 PKH 10.02 (https://dejure.org/2002,554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gefahr für Leib oder Leben im Fall einer Rückkehr in die Demokratische Republik Kongo; Wachstumsbedingte Erforderlichkeit von Operationen; Ablehnung der Erhebung eines Sachverständigenbeweises als Verfahrensmangel; Unterlassen eigener Sachverhaltsaufklärung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ablehnung, Beweisermittlungsantrag, Ausforschungsbeweisantrag, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, Sachverständigengutachten, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • abschiebehaft.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krankheit als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (RAin Theresia Wolff)

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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 12.01.2001 - 1 Bf 377/98
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
    8 Zur weiteren Sachbehandlung weist der Senat daraufhin, dass sich das Berufungsgericht, sollte beim Kläger auch künftig mit wesentlichen wachstumsbedingten Hautveränderungen zu rechnen sein, deren Behandlung in seinem Heimatland zwar allgemein ohne erhebliche Erhöhung des Gesundheitsrisikos möglich ist, von ihm aber aus finanziellen Gründen faktisch nicht erlangbar wäre, mit der weiteren Frage auseinandersetzen muss, ob sich eine derartige aus dem beschränkten Zugang zu einer Heilbehandlung im Ausland folgende Gesundheitsgefahr als individuelle, gerade den Kläger treffende Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG darstellt (vgl. hierzu etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2001 - 1 Bf 377/98.A - [insoweit nicht Gegenstand der Überprüfung im Revisionsurteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - ] und VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 - unter Hinweis auf OVG Saarlouis, Urteil vom 23. August 1999 - 3 R 28/99 -).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
    Die Behauptungen müssten mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geradewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, obwohl tatsächliche Grundlagen fehlen (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 27. März 2000 BVerwG 9 B 518.99 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.10.2000 - 25 B 99.32077
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
    8 Zur weiteren Sachbehandlung weist der Senat daraufhin, dass sich das Berufungsgericht, sollte beim Kläger auch künftig mit wesentlichen wachstumsbedingten Hautveränderungen zu rechnen sein, deren Behandlung in seinem Heimatland zwar allgemein ohne erhebliche Erhöhung des Gesundheitsrisikos möglich ist, von ihm aber aus finanziellen Gründen faktisch nicht erlangbar wäre, mit der weiteren Frage auseinandersetzen muss, ob sich eine derartige aus dem beschränkten Zugang zu einer Heilbehandlung im Ausland folgende Gesundheitsgefahr als individuelle, gerade den Kläger treffende Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG darstellt (vgl. hierzu etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2001 - 1 Bf 377/98.A - [insoweit nicht Gegenstand der Überprüfung im Revisionsurteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - ] und VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 - unter Hinweis auf OVG Saarlouis, Urteil vom 23. August 1999 - 3 R 28/99 -).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
    8 Zur weiteren Sachbehandlung weist der Senat daraufhin, dass sich das Berufungsgericht, sollte beim Kläger auch künftig mit wesentlichen wachstumsbedingten Hautveränderungen zu rechnen sein, deren Behandlung in seinem Heimatland zwar allgemein ohne erhebliche Erhöhung des Gesundheitsrisikos möglich ist, von ihm aber aus finanziellen Gründen faktisch nicht erlangbar wäre, mit der weiteren Frage auseinandersetzen muss, ob sich eine derartige aus dem beschränkten Zugang zu einer Heilbehandlung im Ausland folgende Gesundheitsgefahr als individuelle, gerade den Kläger treffende Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG darstellt (vgl. hierzu etwa OVG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2001 - 1 Bf 377/98.A - [insoweit nicht Gegenstand der Überprüfung im Revisionsurteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - ] und VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 - unter Hinweis auf OVG Saarlouis, Urteil vom 23. August 1999 - 3 R 28/99 -).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. auch Beschluss vom 29. April 2002 - BVerwG 1 B 59.02 - zur Veröffentlichung im Buchholz unter 402.240 § 53 AuslG vorgesehen).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, d.h. wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, vom 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5 m.w.N. und vom 12. März 2010 - 8 B 90.09 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - juris und BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 8 A 59/04

    Türkei, Kurden, Krankheit, Psychische Erkrankung, Cerebrales Anfallsleiden,

    BVerwG, Urteil vom 9.9.1997 - 9 C 48.96 -, InfAuslR 1998, 125, Beschluss vom 29.4.2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, DVBl 2003, 463.

    BVerwG, Beschluss vom 29.4.2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8.3.2000 - 10 A 10344/00 - OVG NRW, Beschluss vom 22.2.1999 - 1 A 636/99.A -.

    BVerwG, Beschluss vom 29.4.2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; Bay. VGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 29.10.2003 - 14 A 246/02 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 30.6.2003 - 8 A 43/02 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 13.10.2003 - 34 X 87.03 -, juris.

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