Rechtsprechung
BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,49219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geltung der in der Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG 1990) entwickelten Anforderungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte für den Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Ausschluss der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ...
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 09.05.2005 - 5 A 1/05
- OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 1 LB 180/05
- BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
- BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96
Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG
Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
Zudem war der Begriff der außergewöhnlichen Härte schon in der Vorgängerbestimmung des § 30 Abs. 2 AuslG 1990 enthalten und in seinen Grundzügen in der Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16; ferner zu § 22 AuslG Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00
Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck; …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
Zudem war der Begriff der außergewöhnlichen Härte schon in der Vorgängerbestimmung des § 30 Abs. 2 AuslG 1990 enthalten und in seinen Grundzügen in der Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16; ferner zu § 22 AuslG Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
Es hat vielmehr - neben Ansprüchen der Klägerin aufgrund dieser Bleiberechtsregelung sowie nach § 35 AuslG i.V.m. § 104 Abs. 1 AufenthG - auch einen Anspruch auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 2 AuslG bzw. § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in der Sache geprüft und ausdrücklich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 [BVerwG 19.09.2000 - 1 C 19/99]) betont, dass diese Regelung ungeachtet der Bleiberechtsregelung anzuwenden sei (UA S. 17 ff.).
- BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06
Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung; …
BVerwG 1 B 69.06 (1 PKH 24.06). - VG Berlin, 15.12.2011 - 35 A 313.08
Außergewöhnliche Härte bejaht
Die von der Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 AuslG 1990 entwickelten Anforderungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gelten auch für den Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 B 69.06, 1 B 69.06 [1 PKH 24.06] -).