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   BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06   

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BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06 (https://dejure.org/2007,49219)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2007 - 1 PKH 24.06 (https://dejure.org/2007,49219)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 1 PKH 24.06 (https://dejure.org/2007,49219)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltung der in der Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG 1990) entwickelten Anforderungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte für den Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Ausschluss der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
    Zudem war der Begriff der außergewöhnlichen Härte schon in der Vorgängerbestimmung des § 30 Abs. 2 AuslG 1990 enthalten und in seinen Grundzügen in der Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16; ferner zu § 22 AuslG Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
    Zudem war der Begriff der außergewöhnlichen Härte schon in der Vorgängerbestimmung des § 30 Abs. 2 AuslG 1990 enthalten und in seinen Grundzügen in der Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16; ferner zu § 22 AuslG Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2007 - 1 PKH 24.06
    Es hat vielmehr - neben Ansprüchen der Klägerin aufgrund dieser Bleiberechtsregelung sowie nach § 35 AuslG i.V.m. § 104 Abs. 1 AufenthG - auch einen Anspruch auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 2 AuslG bzw. § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in der Sache geprüft und ausdrücklich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 [BVerwG 19.09.2000 - 1 C 19/99]) betont, dass diese Regelung ungeachtet der Bleiberechtsregelung anzuwenden sei (UA S. 17 ff.).
  • BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06

    Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung;

    BVerwG 1 B 69.06 (1 PKH 24.06).
  • VG Berlin, 15.12.2011 - 35 A 313.08

    Außergewöhnliche Härte bejaht

    Die von der Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 AuslG 1990 entwickelten Anforderungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gelten auch für den Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 B 69.06, 1 B 69.06 [1 PKH 24.06] -).
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