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   OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05   

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OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05 (https://dejure.org/2005,19125)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2005 - 1 Q 1/05 (https://dejure.org/2005,19125)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 1 Q 1/05 (https://dejure.org/2005,19125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslegung einer Vertragsklausel zur Freistellung von Anliegerbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung ein einem im Jahr 1969 abgeschlossenen Eingemeindungsvertrag über die künftige Erhebung von "Anliegerbeiträgen" ; Nichtigkeit einese Vertrags über die Zusage einer Beitragsfreistellung durch eine Gemeinde an einen Grundstückseigentümer; Pflicht zum ...

  • Judicialis

    KAG § 8; ; KAG § 9; ; KAG § 10; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. b; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. a; ; BBauG §§ 127 ff.; ; BBauG § 133; ; BBauG § 135 Abs. 5; ; BBauG § 180 Abs. 2; ; AO § 163; ; AO § 227

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freistellung von Anliegerbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05
    Abgesehen davon, dass Erlassansprüche im Rahmen der Anfechtung einer Abgabenfestsetzung ohne rechtliche Bedeutung sind und nach erfolglosem Verwaltungsantrag ausschließlich im Wege eines Verpflichtungsbegehrens weiter verfolgt werden können so zuletzt Beschluss des Senats vom 5.3.2004 - 1 Q 69/03 - ebenso zum Erschließungsbeitragsrecht für einen Erlass nach § 135 Abs. 5 BauGB BVerwG, Urteile vom 12.9.1984, E 70, 96 (97 ff.), und vom 17.6.1994, KStZ 1995, 190 (193), liegt in der Anforderung des ungekürzten Beitrags keine sachliche Unbilligkeit im Sinne der genannten Bestimmungen.

    Zwar trifft zu, dass in Ausnahmefällen ein besonderes Verhalten der Behörde, insbesondere eine rechtsunwirksame Zusage einer Beitragsfreistellung, dazu zwingen kann, in einer ungekürzten Beitragsveranlagung eine unbillige Härte zu sehen, sofern der Pflichtige bei Anwendung aller Sorgfalt, zu der er nach den Umständen verpflichtet war, auf die Richtigkeit der behördlichen Erklärung vertrauen durfte und dieses Vertrauen zur Grundlage geschäftlicher Dispositionen gemacht hat in diesem Sinne BVerwG, Urteile vom 18.4.1975, E 48, 166 (173), und vom 17.6.1994, a.a.O., S. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.8.1982, a.a.O., S. 421, und Driehaus, a.a.O., § 26 Rdnr. 13.

  • OVG Saarland, 18.08.1982 - 3 R 67/80

    Voraussetzungen einer öffentlichen Abgabenpflicht; Erlass von

    Auszug aus OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05
    Dieser mehrfache Gesetzesverstoß machte die Vertragsabrede nichtig (§ 134 BGB analog) ebenso BVerwG, Urteil vom 25.11.1988, KStZ 1989, 92; OVG des Saarlandes, Entscheidungen vom 18.8.1982 - 3 R 67/80 -, AS 17, 416, vom 4.10.1982 - 3 W 1842 - 1875/82 -, AS 17, 431, sowie vom 26.11.1992 - 1 R 162/89 -, SKZ 1993, 103 Leitsatz 8, und - speziell für das Straßenausbaubeitragsrecht - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 28 Rdnr. 19.

    Zwar trifft zu, dass in Ausnahmefällen ein besonderes Verhalten der Behörde, insbesondere eine rechtsunwirksame Zusage einer Beitragsfreistellung, dazu zwingen kann, in einer ungekürzten Beitragsveranlagung eine unbillige Härte zu sehen, sofern der Pflichtige bei Anwendung aller Sorgfalt, zu der er nach den Umständen verpflichtet war, auf die Richtigkeit der behördlichen Erklärung vertrauen durfte und dieses Vertrauen zur Grundlage geschäftlicher Dispositionen gemacht hat in diesem Sinne BVerwG, Urteile vom 18.4.1975, E 48, 166 (173), und vom 17.6.1994, a.a.O., S. 193; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.8.1982, a.a.O., S. 421, und Driehaus, a.a.O., § 26 Rdnr. 13.

  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung;

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rn. 14 f., dort zu einer unwirksamen Zusage einer Gemeinde, einen Straßenausbaubeitrag nicht zu erheben] Der Anspruch auf eine solche Billigkeitsentscheidung kann nach Durchlaufen eines entsprechenden Vorverfahrens mit der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden.

    [BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22/92 -, juris Rn. 25; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rn. 14; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 4. Verfahrensfragen, Rn. 1718] Das gilt auch, wenn die Gemeinde offensichtlich erkennbare Umstände, die aus sachlichen Gründen einen (Teil-)Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB gebieten mögen, im Heranziehungsverfahren nicht berücksichtigt.

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Im Übrigen ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, ob "unwirtschaftliche" Bestimmungen von Eingliederungsverträgen generell einzuhalten (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, juris, Rn 23), generell unzulässig (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 1 Q 1/05 -, juris, Rn 10 m.w.N.) sind, oder ob ihre Gültigkeit unter dem Vorbehalt einer angemessenen Gegenleistung zugunsten des Einrichtungsträgers steht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 -, juris, Rn 19; Hess. VGH, Urteil vom 03.02.1999 - 5 UE 2492/92 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2013 - 15 A 2302/12 -, juris, Rn 21f).
  • OVG Saarland, 28.05.2014 - 1 A 432/13

    Zweitwohnungsteuer bei behinderungsbedingtem Doppelwohnsitz

    Dem Steuerpflichtigen verbleibt insoweit die Möglichkeit, die aus seiner Sicht bestehenden Billigkeitsgründe noch nach Bestandskraft der Heranziehung durch einen entsprechenden Antrag in einem selbständigen Erlassverfahren nach Maßgabe der §§ 12 Abs. 1 Nr. 5 a KAG, 227 AO geltend zu machen und ggf. im Rahmen einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen.(grundlegend zur Problematik: BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 -, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 25, S. 23-26; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.2.2005 - 1 Q 1/05 -, juris Rdnr. 14 f. m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 22.11.2019 - 3 K 2307/17

    Zur Unwirksamkeit eines Abgabenverzichts

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat zu einem vergleichbaren Fall, in dem nach dem Wortlaut eines Vertrages vom 09.10.1906 einerseits die dortige Klägerin der Stadt S. ein Grundstück »unentgeltlich« übertragen, andererseits die Stadt S. die Klägerin "für immer" von der Verpflichtung entbunden hatte, die Heranziehung zu den "statutenmäßigen Entwässerungsgebühren" betreffend - unter dem Blickwinkel eines Abgabenverzichts - ausgeführt(3 R 67/80, Urteil vom 18.08.1982, in Auszügen abgedruckt in: KStZ 1983, 76f und Amtliche Sammlung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Rheinland-Pfalz und Saarland (AS), Band 17, Seite 416ff; diese Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wurde in der Folge stets beibehalten und fortgeführt vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.10.1982, 3 W 1842-1875/82, AS 17, S. 431ff; VG des Saarlandes, Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer vom 05.11.2004, 11 K 140/03; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.02.2005, 1 Q 1/05, juris, und Urteil vom 02.03.2016, 1 A 32/15, juris):.
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Im Übrigen ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, ob "unwirtschaftliche" Bestimmungen von Eingliederungsverträgen generell einzuhalten (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, juris, Rn 23), generell unzulässig (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 16.02.2005 - 1 Q 1/05 -, juris, Rn 10 m.w.N.) sind, oder ob ihre Gültigkeit unter dem Vorbehalt einer angemessenen Gegenleistung zugunsten des Einrichtungsträgers steht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 8 ZB 11.186 -, juris, Rn 19; Hess. VGH, Urteil vom 03.02.1999 - 5 UE 2492/92 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2013 - 15 A 2302/12 -, juris, Rn 21f).
  • OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05

    Hinterbliebenenversorgung: Keine Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe -

    Sollte darin der Vorwurf unzureichender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht im Sinne des freilich in der Antragsschrift nicht in Bezug genommenen § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu sehen sein, bleibt festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung des Senats seine Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt hat und die sich ihm auch nicht offensichtlich aufdrängen musste, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2005 - 1 Q 1/05 -, vom 18.3.2004 - 1 Q 2/04 - und vom 27.2.2002 - 1 Q 16/02 -, SKZ 2002, 287 Leitsatz Nr. 4, sowie auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 124 VwGO Rz. 13 m.w.N.
  • OVG Saarland, 18.02.2005 - 1 Q 64/04

    Zur Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei vorliegendem Gutachten zur weiteren

    - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.01.2005 - 1 Q 1/05 -, vom 18.03.2004 - 1 Q 2/04 -, vom 27.02.2002 - 1 Q 16/02 -, SKZ 2002, 287 Leitsatz Nr. 4, und vom 20.07.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 153 Leitsatz Nr. 2; ständ. Rspr. -.
  • VG Saarlouis, 17.05.2018 - 3 K 1000/17

    Abgabenrechtlicher Erstattungsanspruch bei Vorliegen eines rechtswidrigen

    Erst nach - erfolglosem- Abschluss dieses Verwaltungsverfahrens käme u.U. erneut eine entsprechende Verpflichtungsklage in Betracht(std. Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Urteil der Kammer vom 06.02.2018 -3 K 993/16-; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.02.2005 -1 Q 1/05-).
  • VG Saarlouis, 20.07.2021 - 3 L 697/21

    Erschließungsbeitragshier: aufschiebende Wirkung

    Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 21.03.1997 -1 F 1/97-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.03.2004 -1Q 69/03- und vom 16.02.2005 -1 Q 1/05-], begründet keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Heranziehung.
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