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   OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06   

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OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06 (https://dejure.org/2006,7014)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.08.2006 - 1 Q 19/06 (https://dejure.org/2006,7014)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. August 2006 - 1 Q 19/06 (https://dejure.org/2006,7014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwirkung des Rechts, die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung zu beantragen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung; Nichtgebrauch der Möglichkeiten zur Geltendmachung von Einwendungen; Bedeutung dienstlicher Beurteilungen des Beamten für Beförderungsentscheidungen; Maßgeblichkeit der Dauer des Untätigbleibens für die ...

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 60 Nr. 157; ; VwGO § 60 Nr. 162; ; VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 70 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 839 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Rechts, die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung zu beantragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.06.1977 - III R 80/75

    Diskothek - Paneelverkleidung - Schalldämpfung - Gebäudebestandteil -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Weder weicht das angegriffene Urteil von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3.12.1975 - III R 80/75 - ZBR 1976, 87, im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 4 ab, noch bestehen im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils vom 28.3.2006, und der Rechtssache kommt unter dem vom Kläger angesprochenen Gesichtspunkt auch keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

    a) Die das angefochtene Urteil tragende Annahme, der Kläger habe einen möglichen Anspruch auf Abänderung seiner dienstlichen Beurteilung vom 1.5.2001 verwirkt, steht entgegen der Meinung des Klägers nicht in einem Widerspruch zu einem im Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3.12.1975 - III R 80/75 - enthaltenen Rechtssatz.

    Dass bereits bei einem Zuwarten von weniger als drei Jahren Verwirkung eingetreten sein kann, kommt im Urteil vom 3.12.1975 a.a.O., S. 90 linke Spalte, auch in dem Satz zum Ausdruck, dass in dem zugrunde liegenden Fall "spätestens Ende 1969 ... die Voraussetzungen der Verwirkung (vorlagen)".

    Wie das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Urteil vom 3.12.1975 - III R 80/75 - a.a.O., S. 90, überzeugend ausgeführt hat, "liegt (es) in der Natur der Sache, dass Ansprüche auf Berichtigung dienstlicher Beurteilungen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern geltend gemacht werden und für den Fall, dass das nicht geschieht, in verhältnismäßig kurzer Zeit verwirken".

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Schon deshalb entlastet dieses Argument den Kläger im gegebenen Zusammenhang nicht ebenso BVerwG, Urteile vom 28.5.1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29 (33), und vom 3.12.1998 - 2 C 22/97 -, ZBR 1999, 199 (200), jeweils im Zusammenhang mit § 839 Abs. 3 BGB.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Schon deshalb entlastet dieses Argument den Kläger im gegebenen Zusammenhang nicht ebenso BVerwG, Urteile vom 28.5.1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29 (33), und vom 3.12.1998 - 2 C 22/97 -, ZBR 1999, 199 (200), jeweils im Zusammenhang mit § 839 Abs. 3 BGB.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 40.89

    Rechtsmittel - Erfolgsaussichten - Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Ein solches Verständnis wäre der Rechtssicherheit in nicht hinnehmbarem Maße abträglich so BVerwG, Beschlüsse vom 18.7.1988 - 3 B 33/88 - und vom 15.3.1989 - 7 B 40/89 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157 und Nr. 162, jeweils im Zusammenhang mit § 60 Abs. 1 VwGO, ferner Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19/01 -, ZBR 2003, 137, im Zusammenhang mit § 839 Abs. 3 BGB.
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.1975 - II C 16/72 - BVerwGE 49, 351 (357/358), gilt für Einwendungen mit dem Ziel der Änderung einer dienstlichen Beurteilung mangels Verwaltungsaktqualität der Beurteilung nicht die Jahresfrist der §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 VwGO.
  • OVG Saarland, 14.11.1991 - 1 R 119/89

    Dienstliche Beurteilung; Änderung; Beamter; Beförderung; Beurteilungsstichtag;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Er selbst hatte in Bezug auf seine dienstliche Beurteilung zum 1.7.1985 alle Möglichkeiten der Überprüfung bis hin zu dem Urteil des Senats vom 14.11.1991 - 1 R 119/89 - ausgeschöpft, und in diesem Zusammenhang war er mehrfach auf die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen für Beförderungsentscheidungen hingewiesen worden.
  • BVerwG, 18.07.1988 - 3 B 33.88

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Ein solches Verständnis wäre der Rechtssicherheit in nicht hinnehmbarem Maße abträglich so BVerwG, Beschlüsse vom 18.7.1988 - 3 B 33/88 - und vom 15.3.1989 - 7 B 40/89 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157 und Nr. 162, jeweils im Zusammenhang mit § 60 Abs. 1 VwGO, ferner Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19/01 -, ZBR 2003, 137, im Zusammenhang mit § 839 Abs. 3 BGB.
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Ein solches Verständnis wäre der Rechtssicherheit in nicht hinnehmbarem Maße abträglich so BVerwG, Beschlüsse vom 18.7.1988 - 3 B 33/88 - und vom 15.3.1989 - 7 B 40/89 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157 und Nr. 162, jeweils im Zusammenhang mit § 60 Abs. 1 VwGO, ferner Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19/01 -, ZBR 2003, 137, im Zusammenhang mit § 839 Abs. 3 BGB.
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Vielmehr ist dort mit überzeugender Begründung eine Anspruchsverwirkung bejaht worden vgl. in diesem Zusammenhang OVG Lüneburg, Urteil vom 19.1.1973 - V A 24/71 -, ZBR 1974, 385 (386); OVG Münster, Urteil vom 9.10.1974 - I A 2/73 -, n.v., und VGH Kassel, Beschluss vom 12.3.1996 - 1 UE 2563/95 -, n.v., in denen eine Verwirkung des Rechts, die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung zu verlangen, bereits nach Ablauf von 13, 18 beziehungsweise 20 Monaten bejaht wurde.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1973 - V A 24/71
    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 19/06
    Vielmehr ist dort mit überzeugender Begründung eine Anspruchsverwirkung bejaht worden vgl. in diesem Zusammenhang OVG Lüneburg, Urteil vom 19.1.1973 - V A 24/71 -, ZBR 1974, 385 (386); OVG Münster, Urteil vom 9.10.1974 - I A 2/73 -, n.v., und VGH Kassel, Beschluss vom 12.3.1996 - 1 UE 2563/95 -, n.v., in denen eine Verwirkung des Rechts, die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung zu verlangen, bereits nach Ablauf von 13, 18 beziehungsweise 20 Monaten bejaht wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Eine derartige Verwirkung - sowohl des materiellen Rechts auf Überprüfung und ggf. Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch des prozessualen Widerspruchs- und Klagerechts - tritt ein, wenn der Betroffene innerhalb eines längeren Zeitablaufs unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass beim rechtlichen Gegner der Anschein erweckt worden ist, der Betroffene werde bezüglich des fraglichen Vorgangs nichts mehr unternehmen (vgl. Urteil des Senats vom 26.09.1979 - IV 1204/78 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - II C 16.72 -, BVerwGE 49, 351; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.12.1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87, und Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Q 19/06 -, NVwZ-RR 2007, 117; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1973 - V OVG A 24/71 -, ZBR 1974, 385; Hessischer VGH, Urteil vom 09.07.1997 - 1 UE 3581/95 -, ZBR 2000, 55, und Beschluss vom 12.03.1996 - 1 UE 2563/95 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.1983 - Nr. 3 B 82 A.42 -, ZBR 1984, 45; VG Münster, Beschluss vom 24.04.2007 - 4 L 136/07 -, Juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, RdNr. 468 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Ganz gleich, auf welche zeitliche Regel abgestellt wird, kommt es bei der Prüfung der Verwirkung stets auf die Würdigung der Fallumstände an und verbietet sich daher die schematische Anwendung eines Zeitraums; die (abgelaufene) Jahresfrist bzw. der Beurteilungsrhythmus können nur als (grober) Orientierungsrahmen dienen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 3 ZB 14.284 -, juris Rn. 9; SaarlOVG, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 Q 19/06 -, juris Rn. 12).

    Auch ohne ein solches "Problembewusstsein" war es ihm möglich, in angemessener Frist unter Berufung auf diesen Gesichtspunkt gegen die Beurteilung vorzugehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 714/19 -, juris Rn. 24; SaarlOVG, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 Q 19/06 -, juris Rn. 31).

  • VG Münster, 24.04.2007 - 4 L 136/07

    Prinzip der Bestenauslese bei der Auswahl der Bewerber für die Besetzung der

    Die Bedeutung dieses gewichtigen Aspektes ist allerdings nicht dahingehend misszuverstehen, dass vor Ablauf des Beurteilungsturnus eine Verwirkung generell ausscheiden würde, d. h. der Beurteilungszeitraum stellt keine Mindestzeit dar, während der der Beamte untätig geblieben sein muss, um ihm Verwirkung anzulasten, so ausdrücklich unter Bezugnahme auf das Urteil vom 3. Dezember 1975: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. August 2006 - 1 Q 19/06 - .
  • VG Düsseldorf, 14.09.2010 - 2 L 1275/10

    Funktionsstellen Rangliste Mitarbeiterführung Hauptmerkmale Gewichtung der

    Zur Verwirkung vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1975 - 2 C 16/72 -, BVerwGE 49, 351 ff.; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, NVwZ-RR 2009, 967 (zeitlicher Orientierungsrahmen ist das Zeitintervall der Regelbeurteilung); OVG Saarland, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 Q 19/06 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23. November 2009 - 2 A 302/08 -, juris; zuletzt - soweit ersichtlich - OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 6 A 1932/09 - zu der Frage, ob einem Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB entgegensteht, wenn der Widerspruch gegen die Beurteilung nicht innerhalb eines Jahres eingelegt wurde.
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