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   OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06   

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https://dejure.org/2006,5024
OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06 (https://dejure.org/2006,5024)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.09.2006 - 1 Q 24/06 (https://dejure.org/2006,5024)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. September 2006 - 1 Q 24/06 (https://dejure.org/2006,5024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss der Witwenrente der sogenannten "nachgeheirateten Witwe"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer Witwenrente bei Eheschließung des Versorgungsberechtigten nach dem 65. Lebensjahr und nach Bezug von Versorgungsleistungen; Anspruch "nachgeheirateter Witwen" von Beamten

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; BeamtVG § 19; ; BeamtVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BeamtVG § 22 Abs. 1; ; BBG § 123; ; BBG § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Witwenrente der sogenannten "nachgeheirateten Witwe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss nachgeheirateter Witwenrenten durch berufsständisches Versorgungswerk ist rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    u.a. BVerwG, Beschluss vom 3.3.2000 - 2 B 6/00 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1, sowie - grundlegend und ausführlich - das auch von der Klägerin zitierte Urteil vom 13.10.1971- 6 C 57/66 -, BVerwGE 38, 346 = Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 8 = ZBR 1972, 88 = DÖD 1972, 29.

    1 zu § 22; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 3.3.2000 - 2 B 6/00 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1.

  • OVG Saarland, 04.05.2006 - 1 Q 64/05

    Festsetzung eines Höchstbeitrages als Regelbeitrag im Rahmen berufsständischer

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Der Senat macht sich diese Ausführungen (Seiten 11 bis 14 des Urteils) zu eigen vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluss des Senats vom 4.5.2006 - 1 Q 64/05 - betreffend aus Rechtsgründen nicht zu beanstandende differierende Satzungsregelungen von Versorgungswerken für Rechtsanwälte in mehreren Bundesländern (mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Die darin liegende Einschränkung der Niederlassungsfreiheit für den im Einzelfall betroffenen Arzt ist indes mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar, denn sie bedeutet keine unverhältnismäßige Freiheitsbeschränkung vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.9.1990 - 1 BvR 907/87 -, NJW 1991, 746.
  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Bundesrechtliche Vorschriften über Einzelheiten der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung begründen keine bundesrechtlichen Vorgaben für die landesrechtliche Regelung von Einzelfragen der berufsständischen Versorgung so für das Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.1998 - 1 B 54/98 - und vom 21.2.1994 - 1 B 19/93 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39 und Nr. 25.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 und 1 BvL 25/71 -, BVerfGE 33, 303 (352 f.) = NJW 1972, 1561, betrifft einen besonders gelagerten Sachverhalt im Hochschulbereich, der auf den in Rede stehenden Bereich der Altersversorgung, der - wie aufgezeigt - in unterschiedlichen Ordnungsbereichen auch unterschiedliche Regelungen erlaubt, nicht übertragbar ist.
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    u.a. BVerwG, Beschluss vom 3.3.2000 - 2 B 6/00 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1, sowie - grundlegend und ausführlich - das auch von der Klägerin zitierte Urteil vom 13.10.1971- 6 C 57/66 -, BVerwGE 38, 346 = Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 8 = ZBR 1972, 88 = DÖD 1972, 29.
  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 88.62

    Unterhaltsbeitrag für die nachgeheiratete Witwe eines Beamten - Beschränkung des

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Eine solche zusätzliche Versorgungslast könnte sonst, besonders bei einer jungen "nachgeheirateten Witwe", recht erheblich sein und das Maß der dem Beamten aufgrund seines Dienstverhältnisses billigerweise zustehenden Versorgung überschreiten so BVerwG, Urteil vom 13.10.1971, a.a.O., unter Hinweis auf das frühere Urteil vom 16.7.1964 - II C 88/62 -, Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 3.
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 8.87

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Finanzieller

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Vielmehr handelt es sich um eine von dem Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung, die ihre Grundlage im Beamtenverhältnis des verstorbenen Beamten findet und immer im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung und Dienstverpflichtung gesehen werden muss vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24.10.1984 - 6 C 148/81 -, BVerwGE 70, 211 (214), und vom 9.3.1989 - 2 C 8/87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5.
  • BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit zutreffend auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.1971 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2.10.1991 bezogen BVerwG - 6 C 57/66 -, a.a.O., und BVerfG - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
    Vielmehr handelt es sich um eine von dem Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung, die ihre Grundlage im Beamtenverhältnis des verstorbenen Beamten findet und immer im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung und Dienstverpflichtung gesehen werden muss vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24.10.1984 - 6 C 148/81 -, BVerwGE 70, 211 (214), und vom 9.3.1989 - 2 C 8/87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5.
  • VG Saarlouis, 30.05.2006 - 1 K 34/05

    Witwenrente bei Heirat nach Beginn der Altersrente; Wiederverheiratung mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2010 - 6 A 10320/10

    Bei Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Rente für Arztwitwe

    Daher erscheint es auch legitim, dass die Beklagte ihn wegen dieses neuen Versorgungsrisikos nicht anders behandelt als ein Mitglied, das vor der Erreichung der Altersgrenze noch nicht verheiratet war (vgl. - zur Wiederheirat des geschiedenen Ehegatten - BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. März 2010, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1971, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 Q 24/06 -, AS 33, 314).
  • OVG Saarland, 14.08.2008 - 1 A 237/08

    Zum Ausschluss der "nachgeheirateten Witwe" vom Witwengeld

    (Vgl. zur Problematik auch: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Q 24/06 -, NVwZ-RR 2007, 118).
  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1070/07

    Antrag auf Gewährung von Witwengeld im Falle einer Heirat nach Pensionierung

    (OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Q 24/06 -, zitiert nach JURIS).
  • VG München, 09.06.2022 - M 5 K 21.4698

    Witwengeld, Ausschluss, Nachgeheiratete Witwe, Autonomie des Satzungsgebers, Kein

    a) Der Zweck dieser Ausschlussregelung besteht zum einen darin zu verhindern, dass die Versorgungslast der Beklagten unangemessen dadurch erhöht wird, dass ein schon im Ruhestand befindliches Mitglied durch eine nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorgenommene Eheschließung einen späteren Anspruch auf Versorgung für die hinterbliebene Witwe begründet ("nachgeheiratete Witwe", VG Gelsenkirchen, U.v. 9.4.2020 - 3 K 11500/17 - juris Rn. 33 ff.; OVG Saarland, B.v. 19.9.2006 - 1 Q 24/06 - NVwZ-RR 2007, 118, juris Rn. 6 ff.; BVerwG, B.v. 3.3.2000 - 2 B 6/00 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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