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   OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05   

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OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05 (https://dejure.org/2005,17955)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 Q 3/05 (https://dejure.org/2005,17955)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 Q 3/05 (https://dejure.org/2005,17955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Aussichtslosigkeit einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer schuldhaften Amtspflichtverletzung nach Erklärung eines Verwaltungsakts für vollumfänglich rechtmäßig durch ein Verwaltungsgericht unter Mitwirkung von drei Berufsrichtern

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die kollegialgerichtliche Billigung auf der Beantwortung einer Rechtsfrage beruht, die für die Behörde keine Rolle gespielt hat oder wenn das Kollegialgericht bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.3.1988 - 4 C 21/85 -, Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47 = NVwZ 1989, 667, sowie Beschluss vom 9.8.1990 - 1 B 94/90 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 220 = DVBl. 1991, 51 = NVwZ 1991, 270; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.6.1981 - III ZR 34/80 -, NJW 1982, 36: Nichtanwendung des genannten Grundsatzes, wenn das Kollegialgericht das Vorgehen des Beamten aus Rechtsgründen billigt, die der Beamte selbst nicht erwogen hat; vgl. zu einer weiteren Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz bei gerichtlicher Überprüfung der Rechtmäßigkeit anhand eines reduzierten Maßstabes der "Vertretbarkeit", der für den Beamten nicht gilt, BGH, Urteil vom 16.10.1997 - III ZR 23/96 -, NJW 1998, 751.
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die kollegialgerichtliche Billigung auf der Beantwortung einer Rechtsfrage beruht, die für die Behörde keine Rolle gespielt hat oder wenn das Kollegialgericht bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.3.1988 - 4 C 21/85 -, Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47 = NVwZ 1989, 667, sowie Beschluss vom 9.8.1990 - 1 B 94/90 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 220 = DVBl. 1991, 51 = NVwZ 1991, 270; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.6.1981 - III ZR 34/80 -, NJW 1982, 36: Nichtanwendung des genannten Grundsatzes, wenn das Kollegialgericht das Vorgehen des Beamten aus Rechtsgründen billigt, die der Beamte selbst nicht erwogen hat; vgl. zu einer weiteren Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz bei gerichtlicher Überprüfung der Rechtmäßigkeit anhand eines reduzierten Maßstabes der "Vertretbarkeit", der für den Beamten nicht gilt, BGH, Urteil vom 16.10.1997 - III ZR 23/96 -, NJW 1998, 751.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Denn den für die Beklagte handelnden Amtsträgern kann nicht vorgeworfen werden, sie hätten es "besser" als das Kollegialgericht wissen müssen vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52, S. 5 = NVwZ-RR 1997, 41 = ZBR 1996, 310, sowie Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 = DÖD 2003, 202 = ZBR 2003, 420; Beschluss des Senats vom 16.5.2003 - 1 Q 2/02 -.
  • BGH, 16.10.1997 - III ZR 23/96

    Verschulden der Staatsanwaltschaft bei der Annahme dringenden Tatverdachts

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die kollegialgerichtliche Billigung auf der Beantwortung einer Rechtsfrage beruht, die für die Behörde keine Rolle gespielt hat oder wenn das Kollegialgericht bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.3.1988 - 4 C 21/85 -, Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47 = NVwZ 1989, 667, sowie Beschluss vom 9.8.1990 - 1 B 94/90 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 220 = DVBl. 1991, 51 = NVwZ 1991, 270; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.6.1981 - III ZR 34/80 -, NJW 1982, 36: Nichtanwendung des genannten Grundsatzes, wenn das Kollegialgericht das Vorgehen des Beamten aus Rechtsgründen billigt, die der Beamte selbst nicht erwogen hat; vgl. zu einer weiteren Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz bei gerichtlicher Überprüfung der Rechtmäßigkeit anhand eines reduzierten Maßstabes der "Vertretbarkeit", der für den Beamten nicht gilt, BGH, Urteil vom 16.10.1997 - III ZR 23/96 -, NJW 1998, 751.
  • VGH Hessen, 12.06.1991 - 1 UE 2797/86

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Dabei ist unter teilweiser Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung zu berücksichtigen, dass sich der Streitwert für Fortsetzungsfeststellungsklagen im Verhältnis zum Streitwert des ursprünglichen Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsbegehrens regelmäßig auf die Hälfte ermäßigt vgl. dazu u.a. VGH Kassel, Urteil vom 12.6.1991 - 1 UE 2797/86 -, NVwZ-RR 1992, 218, unter Hinweis auf die (zitierte) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sowie Ziffer 1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 7./8. Juli 2004, NVwZ 2004, 1327.
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die kollegialgerichtliche Billigung auf der Beantwortung einer Rechtsfrage beruht, die für die Behörde keine Rolle gespielt hat oder wenn das Kollegialgericht bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.3.1988 - 4 C 21/85 -, Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47 = NVwZ 1989, 667, sowie Beschluss vom 9.8.1990 - 1 B 94/90 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 220 = DVBl. 1991, 51 = NVwZ 1991, 270; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.6.1981 - III ZR 34/80 -, NJW 1982, 36: Nichtanwendung des genannten Grundsatzes, wenn das Kollegialgericht das Vorgehen des Beamten aus Rechtsgründen billigt, die der Beamte selbst nicht erwogen hat; vgl. zu einer weiteren Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz bei gerichtlicher Überprüfung der Rechtmäßigkeit anhand eines reduzierten Maßstabes der "Vertretbarkeit", der für den Beamten nicht gilt, BGH, Urteil vom 16.10.1997 - III ZR 23/96 -, NJW 1998, 751.
  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05
    Denn den für die Beklagte handelnden Amtsträgern kann nicht vorgeworfen werden, sie hätten es "besser" als das Kollegialgericht wissen müssen vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52, S. 5 = NVwZ-RR 1997, 41 = ZBR 1996, 310, sowie Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 = DÖD 2003, 202 = ZBR 2003, 420; Beschluss des Senats vom 16.5.2003 - 1 Q 2/02 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. Kollegialgerichts-Richtlinie, vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 -, NVwZ 1998, 878 f.; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113, m .w. Nachw.; Urteil vom 3. Juni 2003 - 5 C 50.02 -, NVwZ 2004, 104 f.; Beschluss vom 3. Mai 2004 - 6 B 17.04 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 139; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 Q 3/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 3 R 1/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Wiederholungsgefahr bei Rechtsänderung und

    Auch ein Schadenersatzinteresse, hierzu Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.5.2005 - 1 Q 3/05 - VGH Mannheim, Urteil vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 -, zitiert nach Juris, ist bereits angesichts des Umstandes, dass keinerlei Beitreibung des in der ursprünglich angegriffenen (nunmehr obsoleten) Verfügung vom 10.9.1999 verhängten Zwangsgelds und der dort festgesetzten Verwaltungsgebühr erfolgt ist und nicht mehr erfolgen wird, nicht erkennbar.
  • OVG Saarland, 05.08.2005 - 2 R 21/03

    Rechtliche Qualifizierung einer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte;

    Auch ein Schadenersatzinteresse, hierzu Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.5.2005 - 1 Q 3/05 - VGH Mannheim, Urteil vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 -, zitiert nach Juris, ist bereits angesichts des Umstandes, dass keinerlei Beitreibung des in der ursprünglich angegriffenen (nunmehr obsoleten) Verfügung vom 10.9.1999 verhängten Zwangsgelds und der dort festgesetzten Verwaltungsgebühr erfolgt ist und nicht mehr erfolgen wird, nicht erkennbar.
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