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LG Limburg, 30.08.2011 - 1 Qs 116/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 378
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 3 Ws 234/03
Versagung von Akteneinsicht im Strafverfahren: Unzulässigkeit der Beschwerde
Auszug aus LG Limburg, 30.08.2011 - 1 Qs 116/11
Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen steht § 305 S. 1 StPO entgegen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 177/2001, 374; OLG Koblenz NStZ 2005, 226/ StV 2003, 608). - OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03
Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der …
Auszug aus LG Limburg, 30.08.2011 - 1 Qs 116/11
Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen steht § 305 S. 1 StPO entgegen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 177/2001, 374; OLG Koblenz NStZ 2005, 226/ StV 2003, 608).
- LG Frankfurt/Oder, 23.07.2012 - 23 Qs 54/12
Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der …
Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht in die noch nicht bei der Akte befindlichen Unterlagen (Bedienungsanleitung, Lebensakte und Beschilderungsplan) steht § 305 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG entgegen (vgl. OLG Frankfurt in NStZ-RR 2001, 374 und 2003, 177 und in StV 2004, 362; OLG Hamm in NStZ 2005, 226; LG Limburg in NStZ-RR 2011, 378 und Verkehrsrecht aktuell 2011, 194). - LG Aachen, 01.02.2012 - 62 Qs 8/12
Ableitung des Anspruchs eines Verteidigers auf Beiziehung von Messunterlagen zu …
Was die übrigen vom Verteidiger begehrten Unterlagen anbelangt, so schließt sich die Kammer im Grundsatz der vom Amtsgericht vertretenen Auffassung an, dass der Verteidiger keinen aus § 147 StPO ableitbaren Anspruch auf Beiziehung aller möglichen Unterlagen hat, denen aus seiner Sicht unmittelbare oder auch nur entfernte potentielle Beweisbedeutung zukommt, da dies im Extremfall dazu führen würde, dem Verteidiger die Gestaltung der Ermittlungsakte zu überlassen (vgl. auch LG Limburg NStZ-RR 2011, 378 ). - LG Arnsberg, 24.04.2012 - 2 Qs 24/12
Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Betroffenen durch …
Jede im Hauptverfahren getroffene Entscheidung des erkennenden Richters, die dieses Recht des Betroffenen berührt, steht mit der Urteilsfällung in innerem Zusammenhang, da sie Einfluss auf den Inhalt des Urteils haben kann (LG Limburg, Beschluss vom 30.08.2011, 1 Qs 116/11; LG Lüneburg, Beschluss vom 19.07.2011, 26 Qs 190/11, VRR 2011, 436, OLG Hamm NStZ 2005, 226 m. w. N.; LG Arnsberg, Beschluss vom 08.12.2011, 2 Qs 79/11).
- AG Aachen, 30.12.2011 - 422 OWi 1/11
Antrag eines Verteidigers auf vollständige Akteneinsicht im Hinblick auf die …
Dies fällt aber nicht in die Kompetenz des Verteidigers, sondern in die Zuständigkeit der jeweils aktenführenden Stelle, derzeit also der Verwaltungsbehörde (vgl. LG Limburg, NStZ-RR 2011, 378 ). - AG Leer, 25.05.2022 - 111 OWi 175/22
Messunterlagen, Umfang der Einsicht
Die Messreihe ist zunächst zwar kein Aktenbestandteil und es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Betroffenen auf Beiziehung weiterer, nicht zur Akte gehörender Unterlagen (vgl. LG Limburg, Beschluss vom 30.08.2011, Az. 1 Qs 116/11). - LG Limburg, 26.06.2018 - 1 Qs 80/18 Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen steht § 305 S. 1 StPO entgegen (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 177; 2001, 374; OLG Hamm, NStZ 2005, 226; OLG Koblenz, StV 2003, 608, so auch bereits LG Limburg, Beschl. v. 30.08.2011 - 1 Qs 11 /11, NStZ-RR 2011, 378 und LG Limburg, Beschl. v. 25.10.2016 - 1 Qs 142/16).
- AG Cloppenburg, 01.04.2019 - 18 OWi 145/19 Die Messreihe ist zunächst zwar kein Aktenbestandteil und es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Betroffenen auf Beiziehung weiterer, nicht zur Akte gehörender Unterlagen (vgl. LG Limburg, Beschiuss vom 30.08.2011, Az. 1 Qs 116/11).