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   LG Schweinfurt, 06.02.2013 - 1 Qs 16/13   

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https://dejure.org/2013,6632
LG Schweinfurt, 06.02.2013 - 1 Qs 16/13 (https://dejure.org/2013,6632)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 Qs 16/13 (https://dejure.org/2013,6632)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 Qs 16/13 (https://dejure.org/2013,6632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    DNA-Identitätsfeststellungsverfahren, Auftypisierung, Zulässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines DNA-Identitätsfeststellungsverfahrens bei Erlangen eines aus sechzehn Merkmalen bestehenden DNA-Musters eines Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Acht sind nicht mehr genug - die Zulässigkeit der Auftypisierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14

    DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips wird die Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO auch in Fällen der "Auftypisierung" des DNA-Identifizierungsmusters von zuvor acht auf nunmehr bis zu 17 erfasste Merkmalssysteme grundsätzlich gerecht (so im Ergebnis auch LG Hamburg, Beschl. v. 8. Oktober 2013, Az.: 601 Ks 5/13; LG Hamburg, Beschl. v. 9. April 2014, Az.: 628 Qs 11/14; LG Schweinfurt Beschl. v. 6. Februar 2013, Az.: 1 Qs 16/13; LG Paderborn, Beschl. v. 19. November 2014, Az.: 1 Qs 56/14 (juris); LG Freiburg, Beschl. v. 30. Juli 2013, Az.: 2 Qs 12/12 (juris)).

    bb) Die Feststellung und Speicherung "auftypisierter" DNA-Identifizierungsmuster eröffnet jedoch in solchen Fällen zusätzliche Aufklärungsmöglichkeiten, in denen "unvollständiges" Vergleichsmaterial vorliegt, mithin die Untersuchung von Spurenmaterial nicht für sämtliche Merkmalssysteme, die denjenigen der in der DNA-Analyse-Datei hinterlegten Identifizierungsmuster entsprechen, den Nachweis der jeweiligen Allele ergibt (vgl. LG Schweinfurt StRR 2013, 266f.).

  • LG Hamburg, 08.10.2013 - 601 Ks 5/13
    Die derzeit laufende Umstellung der beim Bundeskriminalamt geführten Datenbank auf Datensätze mit 16 Merkmalen wird nicht nur die Aufklärung von Straftaten beschleunigen, sondern im Einzelfall die Aufklärung von Straftaten überhaupt erst ermöglichen, die auf der Grundlage der bisherigen Datensätze nicht aufzuklären wären (vgl. insoweit die ausführliche Begründung des LG Schweinfurt vom 6. Februar 2013, Az. 1 Qs 16/13).
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