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   LG Würzburg, 12.12.2022 - 1 Qs 192/22   

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https://dejure.org/2022,36749
LG Würzburg, 12.12.2022 - 1 Qs 192/22 (https://dejure.org/2022,36749)
LG Würzburg, Entscheidung vom 12.12.2022 - 1 Qs 192/22 (https://dejure.org/2022,36749)
LG Würzburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - 1 Qs 192/22 (https://dejure.org/2022,36749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Haftbefehl, Wiederholungsgefahr, neue Straftaten, Invollzugsetzung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 116 Abs. 4 Nr. 3
    Anordnung des Vollzugs des Haftbefehls

  • rewis.io

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Haftbefehl, Tateinheit, Fluchtgefahr, Widerruf, Haftgrund, Anklage, Auflagen, Wohnung, Tatverdacht, Wiederholungsgefahr, Auslegung, Tatmehrheit, Beschwerde der Staatsanwaltschaft, weitere Beschwerde, von Amts wegen

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr - Invollzugsetzung des Haftbefehls nach neuen Taten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus LG Würzburg, 12.12.2022 - 1 Qs 192/22
    Zweck der Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr ist nicht wie bei den übrigen Haftgründen die Verfahrenssicherung, sondern die Untersuchungshaft stellt eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Rechtsgemeinschaft vor weiteren erheblichen Straftaten dar und ist damit präventiv-polizeilicher Natur (vgl. BVerfG NJW 1966, 243).
  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

    Auszug aus LG Würzburg, 12.12.2022 - 1 Qs 192/22
    Selbst wenn die Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO unter Berücksichtigung dieser Grundsätze vorliegen, bleibt infolge des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit stets zu prüfen, ob statt einer Rücknahme der Haftverschonung nicht mildere Mittel in Betracht kommen (vgl. hierzu insgesamt BVerfG Beschluss vom 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20, BeckRS 2020, 37348 Rn. 49 ff., m.w.N.).
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