Rechtsprechung
   LG Augsburg, 12.09.2017 - 1 Qs 339/17   

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https://dejure.org/2017,41924
LG Augsburg, 12.09.2017 - 1 Qs 339/17 (https://dejure.org/2017,41924)
LG Augsburg, Entscheidung vom 12.09.2017 - 1 Qs 339/17 (https://dejure.org/2017,41924)
LG Augsburg, Entscheidung vom 12. September 2017 - 1 Qs 339/17 (https://dejure.org/2017,41924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Kein Anfangsverdacht bei anonymer Anzeige….

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Jegliche andere Sichtweise würde dem Denunziantentum Tür und Tor öffnen"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung aufgrund anonymer Anzeige

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anonyme Anzeige, Anfangsverdacht, Wohnungsdurchsuchung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus LG Augsburg, 12.09.2017 - 1 Qs 339/17
    Im Einklang mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.07.2017, 2 BvR 274/14 [richtig: Beschluss vom 14.07.2016, 2 BvR 2474/14 - d. Red.] ) bedeutet dies, dass eine anonyme Anzeige grundsätzlich nicht ausreicht einen Anfangsverdacht zu begründen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Die Entscheidung des LG Augsburg vom 12.09.2017 - 1 Qs 339/17 - wird zwar zutreffend zitiert, steht an dieser Stelle jedoch nicht im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung und erst recht nicht mit der durch die Beschwerde an dieser Stelle als Beleg zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14.
  • VG Halle, 25.07.2019 - 3 B 93/19
    Erst aufgrund dieser hinreichenden Anhaltspunkte kann ein solcher Beschluss erwirkt werden, allein eine anonyme Anzeige reicht hierfür grundsätzlich nicht aus (vgl. LG Augsburg, Beschluss vom 12. September 2017 -1 Qs 339/17, BeckRS 2017, 129942 - keine Durchsuchung nach pauschalen anonymen Hinweisen; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 2 BvR 2474/14 -, juris).
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