Rechtsprechung
LG Waldshut-Tiengen, 19.09.2013 - 1 Qs 62/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Schwierigkeit, Sachlage, Akteneinsicht
- openjur.de
Notwendige Verteidigung, wenn Akteneinsicht zur Vorbereitung der Verteidigung notwendig ist.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Erforderlichkeit der Aktenkenntnis zur Vorbereitung der Hauptverhandlung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 140 Abs 2 StPO vom 01.09.2013, § 147 StPO vom 01.01.2010
Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Notwendigkeit von Akteneinsicht zur Vorbereitung der Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Akteneinsicht erforderlich? - dann gibt es einen Pflichtverteidiger
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Notwendige Verteidigung wegen Akteneinsicht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Beiordnung eines Verteidigers im Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage
- haufe.de (Kurzinformation)
Bei erforderlicher Akteneinsicht ist zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen
Verfahrensgang
- AG Waldshut-Tiengen, 05.09.2013 - 5 Cs 13 Js 7390/12
- LG Waldshut-Tiengen, 19.09.2013 - 1 Qs 62/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 280
Wird zitiert von ... (3)
- LG Freiburg, 18.08.2015 - 8 Qs 7/15
Pflichtverteidiger, Ausländer
Auch bei der vom Angeklagten bezeichneten Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen (Beschluss vom,19.09.2013 - 1 Qs 62/13) handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht ohne weiteres verallgemeinerbar ist. - LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung
Insoweit unterscheidet sich der Fall von demjenigen, welcher dem bei der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen unter 1 Qs 62/13 entschiedenen Beschwerdeverfahren zugrunde lag; im dortigen Verfahren waren auch umfangreiche sozialgerichtliche Akten beigezogen worden. - LG Frankfurt/Main, 04.06.2014 - 24 Qs 12/14 Bei dieser Verfahrenslage ist auch nicht - anders als in der vom Verteidiger zitierten Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 19.9.2013 (Aktenzeichen: 1 Qs 62/13) - eine intensive Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt erforderlich.