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   LG Würzburg, 18.05.2022 - 1 Qs 80/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11631
LG Würzburg, 18.05.2022 - 1 Qs 80/22 (https://dejure.org/2022,11631)
LG Würzburg, Entscheidung vom 18.05.2022 - 1 Qs 80/22 (https://dejure.org/2022,11631)
LG Würzburg, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 1 Qs 80/22 (https://dejure.org/2022,11631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Gelber Judenstern, Nicht geimpft , Volksverhetzung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 33 Abs. 4, § 94, § 98, § 102, § 105 Abs. 1, § 111b, § 111c, § 111j, § 162 Abs. 1; StGB 130 Abs. 3
    Strafbarkeit der Verwendung des Judensterns mit der Inschrift "NICHT GEIMPFT"

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Kennzeichnung, Staatsanwaltschaft, Polizeibeamter, Ruhestand, Wohnung, Beschuldigte, Demonstration, Zeitpunkt, Umgang, Deutschland, Erlass, Vermittlung, Anordnung, Bundesrepublik Deutschland, billigend in Kauf, Anordnung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: "Gelber Judenstern” mit "NICHT GEIMPFT” - Strafbar wegen Volksverhetzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 242

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus LG Würzburg, 18.05.2022 - 1 Qs 80/22
    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung von Art, Inhalt, Form, Umfeld der Äußerung, Stimmungslage der Bevölkerung und politischer Situation zu bestimmen, wobei bereits die Verhetzung eines aufnahme-/gewaltbereiten Publikums genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15; Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 68. Auflage 2021, § 130 Rn. 13 ff.; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl. 2021, StGB § 130 Rn. 23 f., 86; Rackow in: Beck OKStG, 52.
  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus LG Würzburg, 18.05.2022 - 1 Qs 80/22
    Im Gegenteil - die Teilnahme des Beschuldigten an insgesamt 59 systemkritischen Telegram-Gruppen, in denen z. T. fortlaufend antisemitische und holocaustleugnende Äußerungen getätigt und Inhalte geteilt werden, legen die obige Lesart jedenfalls im Sinne eines Anfangsverdachts nahe (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.06.2020 - 205 StRR 240/20).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Beide aufgezeigte Aspekte der Äußerung, die Überzeichnung eigener Betroffenheit von staatlichen Maßnahmen im heutigen rechtsstaatlichen Deutschland zum Schutz der Bevölkerung und die missachtende Abwertung des Schicksals der in den Lagern internierten Menschen sind jedenfalls im vorliegenden Fall nicht voneinander zu trennen; dies würde zu einer künstlichen Aufspaltung der einheitlichen Äußerung führen (anders Hoven/Obert, NStZ 2022, 331, 334f. für den Fall des Verwendens eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft"; für den Fall eines "Impfen macht frei"-Schildes im Stil des Eingangstores zum KZ Auschwitz jedoch eine Strafbarkeit wohl grundsätzlich bejahend, a.a.O. S. 334; zur Auslegung der Verwendung eines sog. Judensterns mit der Beschriftung "AfD", um eine vergleichbare Verfolgung dieser Partei zu suggerieren, als Verharmlosung der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 205 StRR 240/20, BeckRS 2020, 52510 [vorangehend AG Augsburg, Urteil vom 23. August 2019, 06 Cs 101 Js 134200/18, BeckRS 2019, 57849; Berufung verworfen vom LG Augsburg, Urteil vom 9. Dezember 2019, 14 Ns 101 Js 134200/18, nicht veröffentlicht; zur hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde [nicht zur Entscheidung angenommen] vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021, 1 BvR 1787/20, BeckRS 2021, 38103, sowie zur - erfolglosen - Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, Urteil vom 5. Juli 2022, 1ndividualbeschwerde Nr. 1854/22, juris; zur Wertung eines Judensterns mit der Aufschrift "Nicht geimpft" als Volksverhetzung vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 18. Mai 2022, 1 Qs 80/22, NStZ-RR 2022, 242; anders LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022, 60 Qs 16/22, BeckRS 2022, 24946 sowie Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 130 Rn. 27).
  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost hat, weil mit der Verwendung des "Judensterns" in Verbindung mit der Inschrift "Nicht geimpft" die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der Herrschaft des Nationalsozialismus bagatellisiert werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - [juris-Rdn. 8]; die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 - [juris]; LG Würzburg NStZ-RR 2022, 242 f.; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 - [juris-Rdn. 15]; AG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2020 - 126 Cs 26 Js 1453/19 (205/20) -, BeckRS 2020, 43494 [Rdn. 28]), oder ob nur ein Nachteil der ungeimpften Bevölkerung durch die eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben gegenüber den Geimpften überzogen dramatisiert wird, was eine Anerkennung des Leids der Juden im Nationalsozialismus voraussetze (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 - [juris]; Hoven/Obert NStZ 2022, 331, 334), beziehungsweise sich die Nutzung des Judensterns nicht konkret auf den Völkermord an den Juden und damit nicht auf eine Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches beziehe (vgl. AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 1. August 2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21 - [juris]; wohl auch Fischer, StGB 70. Auflage, § 130 Rdn. 27; offengelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2021 - Ss 72/2020 [2/21] - [juris]).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung

    Entsprechend führt auch das Landgericht Würzburg in seinem Beschluss vom 18. Mai 2022 (1 Qs 80/22, bei juris Rz. 15) aus, die Verpflichtung zum Tragen des Judensterns habe nicht nur die systematische Ausgrenzung und Entrechtung der jüdischstämmigen Bevölkerung fortgesetzt, sondern letztlich die staatlich betriebene Enteignung, Massendeportation und -vernichtung vorbereitet.
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit

    Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass ungeimpfte Personen in Deutschland weder einer derartigen Verfolgung noch gar der Ermordung ausgesetzt sind (vgl. auch LG Berlin, Beschluss vom 16. August 2022 - 544 Qs 72/22 -, LG Würzburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 Qs 80/22 -, juris Rn. 15).

    Soweit dagegen in der Rechtsprechung teilweise (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 -, juris Rn. 46; LG Berlin, Beschluss vom 16. August 2022 - 544 Qs 72/22 - LG Würzburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 Qs 80/22 -, juris Rn. 17; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 -) vertreten wird, dass diese Umstände auch bei der Tatbestandsvariante des Verharmlosens maßgeblich in die Gesamtwürdigung einzustellen sind, vermag der Senat dem angesichts der aufgezeigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu folgen.

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