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   LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18   

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https://dejure.org/2018,39791
LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18 (https://dejure.org/2018,39791)
LG Trier, Entscheidung vom 15.02.2018 - 1 Qs 9/18 (https://dejure.org/2018,39791)
LG Trier, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 1 Qs 9/18 (https://dejure.org/2018,39791)
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Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Akteneinsicht auch in Zulassungsschein des Geschwindigkeitsmessgeräts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    Die Entscheidung über die Akteneinsicht steht insoweit nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem späteren Urteil (vgl. OLG Brandenburg Beschluss v. 20.9.1995, Az. 2 Ws 174/95, BeckRS 9998, 94876, mwN).
  • EGMR, 04.05.2010 - 11603/06

    MASSMANN v. GERMANY

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    An der dadurch garantierten "Parität des Wissens" fehlt es jedoch, wenn die Bußgeldbehörde, nicht aber der Betroffene Zugang zu den für die Beurteilung des Messwerts relevanten Unterlagen hat (Praxishinweis zu OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12, NJW-Spezial 2013, 522; vgl. auch EGMR Entscheidung vom 04.05.2010, Az. 11603/06 Rn 53 bei juris).
  • OLG Celle, 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12

    Freispruch eines Betroffenen in einem Verfahren wegen

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    An der dadurch garantierten "Parität des Wissens" fehlt es jedoch, wenn die Bußgeldbehörde, nicht aber der Betroffene Zugang zu den für die Beurteilung des Messwerts relevanten Unterlagen hat (Praxishinweis zu OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12, NJW-Spezial 2013, 522; vgl. auch EGMR Entscheidung vom 04.05.2010, Az. 11603/06 Rn 53 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 21.05.2015 - 1 Ws 80/15

    Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    Entsprechend dem Zweck der Bestimmung, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, die eintreten würden, wenn Entscheidungen der erkennenden Gerichte sowohl auf eine Beschwerde als auch auf das Rechtsmittel gegen das Urteil überprüft werden müssten, gilt dieser Ausschluss nur für Entscheidungen, die in innerem Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, ausschließlich ihrer Vorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Prüfung des Gerichts unterliegen und keine weiteren Verfahrenswirkungen äußern (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StGB, 59. Aufl., § 305 Rn 1 mwN; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 21.05.2015 - 1 Ws 80/15, BeckRS 2015, 11166).
  • OLG Naumburg, 16.12.2014 - 2 Ws 96/14

    Verkehrsordnungwidrigkeit: Zweifel an ordnungsgemäßer Geschwindigkeitsmessung;

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    Ferner besteht die Möglichkeit, durch Aufzeigen mehrerer Fehlerquellen bei anderen Messungen die aus dem standardisierten Verfahren folgende Vermutung korrekter Messungen der gesamten Messserie zu erschüttern (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2014, Az. 2 Ws 96/14).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    So hat das OLG Bamberg mit Beschluss vom 04.04.2016 (3 SsOWi 1444/15, BeckRS 2016, 06531) ausgeführt, dass die Ablehnung eines Antrags der Verteidigung auf Einsichtnahme in die digitale Messdatei und deren Überlassung einschließlich etwaiger sogenannter Rohmessdaten dann nicht gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens verstößt, wenn sich der Tatrichter aufgrund der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen eines sogenannten standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eingehalten wurden (FD-StrVR 2016, 377672).
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde der

    Auszug aus LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18
    Zudem besteht bei der Übermittlung an den Verteidiger als Organ der Rechtspflege grundsätzlich auch keine Gefahr der Weitergabe der Daten an Dritte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.01.2017, Az. 1 Ws 348/16).
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