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   OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87   

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OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87 (https://dejure.org/1989,2001)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.02.1989 - 1 R 102/87 (https://dejure.org/1989,2001)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 1 R 102/87 (https://dejure.org/1989,2001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids; Inzidentverwerfungskompetenz der Verwaltung in Bezug auf Satzungen; Verbindlichkeit von vom Gemeinderat beschlossenen Satzungen

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1314 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 172
  • DÖV 1990, 152
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Diesem Standpunkt steht entgegen der Meinung des Beklagten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (BVerwGE 45, 207; zum Verständnis dieser Entscheidung vgl. auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag -- 1 R 105/87 --, mit dem die Klage der Landeshauptstadt S gegen den auch hier angefochtenen Widerspruchsbescheid als unzulässig abgewiesen worden ist) nicht entgeht.

    Die weitere Aussage des Urteils vom 21.6.1974 (a.a.O.) geht dann dahin, eine Stadt könne in ihren Rechten grundsätzlich nicht durch ein eigenes Organ, beispielsweise ihren Stadtrechtsausschuß, verletzt werden.

    Zur vorliegend allein relevanten objektiven Rechtswidrigkeit des angefochtenen Widerspruchsbescheides enthält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (a.a.O.) zumindest keine eindeutige Aussage.

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87

    Rechtsnatur und funktionelle Bestimmung des Stadtrechtsausschusses der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Der Vertreter der Landeshauptstadt S hat sodann im Rahmen des Verfahrens 1 R 105/87 die Meinung vertreten, die Änderungssatzung vom 15.12.1982, durch die die G straße -- wenngleich erst mit Wirkung ab 1.1.1983 -- wieder in die Reinigungsklasse V eingestuft wurde, lasse nur den Schluß zu, daß sich im Stadtrat nachträglich die Erkenntnis durchgesetzt habe, die Zuordnung zur Reinigungsklasse S sei verfehlt gewesen; jedenfalls habe sich die seit dem 1.1.1983 praktizierte Reinigung fünfmal wöchentlich als ausreichend erwiesen.

    Diesem Standpunkt steht entgegen der Meinung des Beklagten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1974 (BVerwGE 45, 207; zum Verständnis dieser Entscheidung vgl. auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag -- 1 R 105/87 --, mit dem die Klage der Landeshauptstadt S gegen den auch hier angefochtenen Widerspruchsbescheid als unzulässig abgewiesen worden ist) nicht entgeht.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Mit dieser Zuweisung ist aber mangels entsprechender besonderer Normierung (zur Möglichkeit, durch spezielle Bestimmungen der Widerspruchsbehörde zusätzliche Kompetenzen zu geben, BVerwG, Urteile vom 18.5.1982, BVerwGE 65, 313 (319), und vom 7.2.1986, NVwZ 1986, 556 (557)) nicht zugleich die weitergehende Stellung eines "Überamtes" verbunden, das ihn berechtigen würde, in die Satzungsgewalt des Stadtrates nach § 35 Nr. 12 KSVG einzugreifen.

    Die Kontrollaufgabe der Widerspruchsbehörde und ihre Bindung an Gesetz und Recht erleiden vielmehr infolge der Kompetenzordnung innerhalb der Verwaltung Einschränkungen (so insbesondere BVerwG, Urteil vom 7.2.1986, a.a.O.).

  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84

    Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Zu dieser vorliegend gegebenen Konstellation wurde vielmehr auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10.4.1986 (DVBl. 1986, 1264) verwiesen.

    Insoweit pflichtet der Senat dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.4.1986 (DVBl. 1986, 1264 (1266)) bei.

  • VGH Bayern, 01.04.1982 - 15 N 81 A.1679

    Antragsbefugnis von Landratsämtern im Normenkontrollverfahren trotz

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Der Senat verweist insoweit zusammenfassend auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 1.4.1982 (BayVBl. 1982, 654, mit ablehnender Anmerkung von Renck, BayVBl. 1983, 86) sowie auf die ausführlichen Abhandlungen von Kopp (DVBl. 1983, 821) und Pietzcker (AöR 101, 374, und -- die in dem vorgenannten Aufsatz vertretene Ansicht in wesentlichen Punkten modifizierend -- DVBl. 1986, 806).

    Danach kann aber der Stadtverwaltung einschließlich des Stadtrechtsausschusses nicht die Befugnis zugebilligt werden, bei der Entscheidung eines Einzelfalles von der materiellrechtlichen Ungültigkeit einer städtischen Satzung auszugehen (wie hier insbesondere Pietzcker, AöR 101, 374 (389 ff.), sowie -- trotz erheblicher Unterschiede in Einzelpunkten -- im Grundsatz für die Inzident-Verwerfung von Bebauungsplänen Gaentzsch, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, § 10 Rdnr. 20; Grauvogel/Dürr in Brügelmann, BBauG, § 10 Rdnr. 6, und Dolde, Baurecht 1978, 153 (156); im Ergebnis übereinstimmend BayVGH, Urteil vom 1.4.1982, BayVBl. 1982, 654, und Schmidt, BayVBl. 1976, 1; anderer Ansicht dagegen unter anderem Kopp, DVBl. 1983, 821; Pietzcker, DVBl. 1986, 806 (808), und Renck, BayVBl. 1983, 86).

  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 106/87
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Daß die Satzung vom 11.12.1979 an keinem zu ihrer Ungültigkeit führenden Mangel leidet, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. insbesondere Urteil vom 30.4.1987 -- 1 R 106/87 --, AS 21, 191 = SKZ 1988, 41); daran ist festzuhalten.

    Jedoch hat der Beklagte in seinem Bescheid vom 13.10.1981 -- ausgehend von dem Vorbringen der Beigeladenen und anderer Anlieger der G straße -- schwerwiegende Gründe angeführt, die ungeachtet des grundsätzlich weiten, von den Gerichten zu respektierenden Ermessens des Stadtrates in bezug auf die Einstufung der einzelnen Straße in eine bestimmte Reinigungsklasse (dazu ebenfalls Urteil des Senats vom 30.4.1987 -- 1 R 106/87 --, insoweit Leitsatz nur in SKZ 1987, 276 Nr. 9 d) dafür sprechen, die durch Änderungssatzung vom 16.12.1980 vorgenommene Einordnung der G straße in die Reinigungsklasse S sei -- gemessen an § 53 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 5 SStrG in Verbindung mit Art. 3 GG -- sachlich unvertretbar und damit nichtig (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Lüneburg, Urteil vom 29.4.1970, OVGE 26, 458 (461), und VG Darmstadt, Urteil vom 13.9.1977, KStZ 1978, 77 (79)).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Zuletzt im Urteil vom 10.8.1988 (Baurecht 1988, 694) hat es dies nochmals unter Zurückweisung aller dagegen erhobenen Einwendungen für den Fall bestätigt, daß ein auf Kreisebene angesiedelter weisungsfreier Rechtsausschuß über den Widerspruch gegen die Ablehnung eines Bauantrages zu entscheiden hat, wenn das Vorhaben zulässig ist, die Gemeinde aber ihr Einvernehmen versagt hat; obwohl also der Genehmigungsanspruch besteht und der Rechtsausschuß dies erkannt hat, muß der Widerspruch zurückgewiesen werden, weil eine Bindung an die Verweigerung des Einvernehmens besteht.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    In dieser Entscheidung heißt es, eine solche interne Abstimmung zwischen verschiedenen Gemeindebehörden werde zwar nicht von § 36 BBauG gefordert (so schon BVerwG, Urteil vom 6.12.1967, BVerwGE 28, 268 (271 f.)), könne jedoch nach anderen Vorschriften -- zu denken ist dabei insbesondere an die Normen des Kommunalrechts -- geboten sein, was anzunehmen sogar naheliege.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 5.83

    Widerspruchsbehörde - Prüfungskompetenz - Mitwirkungsrechte -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Das bedarf indes hier keiner Vertiefung, und ebensowenig ist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einzugehen, wonach in Verwaltungsvorschriften geregelte interne Mitwirkungsbefugnisse anderer Behörden die Prüfungskompetenz der Widerspruchsbehörde nicht einengen (dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 9.5.1985, BVerwGE 71, 251; dort -- S. 255 -- wird im übrigen ebenso wie im Urteil vom 17.9.1981, RiA 1982, 170 (172), die Frage erörtert, aber nicht entschieden, ob sich eine Beschränkung der Kontrolle im Widerspruchsverfahren daraus ergibt, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt von einem im Vergleich zur Widerspruchsbehörde verfassungsrechtlich höherrangigen Organ erlassen wurde).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87
    Das bedarf indes hier keiner Vertiefung, und ebensowenig ist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einzugehen, wonach in Verwaltungsvorschriften geregelte interne Mitwirkungsbefugnisse anderer Behörden die Prüfungskompetenz der Widerspruchsbehörde nicht einengen (dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 9.5.1985, BVerwGE 71, 251; dort -- S. 255 -- wird im übrigen ebenso wie im Urteil vom 17.9.1981, RiA 1982, 170 (172), die Frage erörtert, aber nicht entschieden, ob sich eine Beschränkung der Kontrolle im Widerspruchsverfahren daraus ergibt, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt von einem im Vergleich zur Widerspruchsbehörde verfassungsrechtlich höherrangigen Organ erlassen wurde).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 97.70

    Wohngeld für vorübergehend genutzten Wohnraum - Wohngeld für teuren Wohnraum -

  • OVG Saarland, 09.12.1991 - 1 R 25/91

    Normverwerfungskompetenz; Kreisrechtsausschuß; Kreisangehörige Gemeinde

    Mit der höchstrichterlich (vgl. BGH, Urteil vom 10.4.1986, DVBl. 1986, 1264, und BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344; zu diesen beiden Entscheidungen Steiner, DVBl. 1987, 483, und Boujong, WiVerw 1991, 59 (79)) bisher nicht entschiedenen Frage einer materiellen Normverwerfungskompetenz (zur Unterscheidung zwischen formeller und materieller Normverwerfung vgl. - statt aller - Kopp, DVBl. 1983, 821) der Behörden im allgemeinen und der Ausschüsse gemäß § 5 AGVwGO im besonderen in bezug auf kommunale Satzungen hat sich der Senat in seinem Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 - (DÖV 1990, 152 = NVwZ 1990, 172 = SKZ 1989, 277; zustimmend dazu Ortloff, NVwZ 1991, 627 (631)) auseinandergesetzt und ist dort mit Blick auf die Kompetenzverteilung zwischen Stadtrat, Stadtverwaltung und Stadtrechtsausschuß, den Gedanken der Einheit der Verwaltung und die Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu der Auffassung gelangt, daß der Verwaltung einer Stadt einschließlich des zur Entscheidung über Widersprüche berufenen Stadtrechtsausschusses in bezug auf städtische Satzungen keine Inzident-Verwerfungskompetenz zustehe; dies bedeute unter anderem, daß der Stadtrechtsausschuß, der bei der Bearbeitung eines Widerspruchs zu der Auffassung gelange, die dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrundeliegende städtische Satzung sei in einem entscheidungserheblichen Punkt aus materiell rechtlichen Gründen nichtig, zunächst darauf verwiesen sei, seinen Standpunkt beim Stadtrat geltend zu machen und bis zum Eingang von dessen Erwiderung das Widerspruchsverfahren auszusetzen; teile der Stadtrat dann mit, er halte an seiner Satzung fest und bestehe auf deren Anwendung, müsse der Stadtrechtsausschuß dies respektieren und dürfe daher nicht von der Ungültigkeit der städtischen Satzung ausgehen, vielmehr habe er bei Erlaß einer abschließenden Entscheidung den Widerspruch gegen den der städtischen Satzung entsprechenden Verwaltungsakt zurückzuweisen; im Rahmen einer anschließenden Anfechtungsklage des Betroffenen müsse das Gericht - falls erforderlich - über die Wirksamkeit der städtischen Satzung befinden und, sofern es sie in einem relevanten Punkt für ungültig halte, den Verwaltungsakt aufheben.

    Für diesen Standpunkt sprechen - im Anschluß an die das Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 - (a.a.O.) tragenden Erwägungen - die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinde und Landrat sowie die Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (wie hier insbesondere BayVGH, Urteil vom 1.4.1982, BayVBl. 1982, 654; Pietzcker, AöR 101, 374 (392 ff. - mit Fn. 62 - und 399) - lit. c -); Dolde, BauR 1978, 153 (157 f.), und Grauvogel-Dürr, in Brügelmann, BBauG, § 10 Rdnr. 6; anderer Ansicht Gaentzsch, in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, § 10 Rdnr. 19; Kopp, DVBl. 1983, 821; Pietzcker, DVBl. 1986, 806 (808), und Renck, BayVBl. 1983, 86; das Urteil des HessVGH vom 20.12.1989, NVwZ 1990, 885, betrifft entgegen dem weitergehenden Leitsatz ausweislich der Gründe einen Fall des formellen Verwerfungsrecht, da die betreffende Satzung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden war).

    Bereits in seinem Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 - (a.a.O.) hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt, daß einem Rechtsausschuß, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine weitergehende Regelungsbefugnis zusteht als der Ausgangsbehörde; unterliegt die Ausgangsbehörde aufgrund der gesetzlichen Kompetenzverteilung bestimmten Bindungen, gilt dasselbe für den Rechtsausschuß im Rahmen des Widerspruchsverfahrens.

    Wegen der Einzelheiten kann insoweit auf die Ausführungen in dem bereits mehrfach angesprochenen Urteil vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 - (a.a.O.) verwiesen werden.

  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, so Urteile vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 -, NVwZ 1990, 172 ff., vom 9.12.1991 - 1 R 25/91 -, NVwZ 1993, S. 396 ff. und vom 28.5.2001 - 1 N 1/98 -, AS Rheinland-Pfalz-Saarland 29, 175 ff. ist keinerlei Gemeinschaftsrechtsbezug beziehungsweise Kollision von nationalem Recht mit Gemeinschaftsrecht zu entnehmen; sie ist daher nicht einschlägig.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen durch einen "Gesetzesbeschluß" - der hier am 16. Dezember 1988 vorhanden war - bereits zerstört werden könne (vgl BVerfGE 37, 363, 399 f; 72, 200, 260 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken: Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd III § 60 RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 291, 392), kann dieser früheste Zeitpunkt zerstörten Vertrauens auf untergesetzliche Normen schon deshalb kaum angewandt werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, so Urteile vom 20.2.1989 - 1 R 102/87 -, NVwZ 1990, 172 ff., vom 9.12.1991 - 1 R 25/91 -, NVwZ 1993, S. 396 ff. und vom 28.5.2001 - 1 N 1/98 -, AS Rheinland-Pfalz-Saarland 29, 175 ff. ist keinerlei Gemeinschaftsrechtsbezug beziehungsweise Kollision von nationalem Recht mit Gemeinschaftsrecht zu entnehmen; sie ist daher nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1992 - 2 S 1447/90

    Inzident - Verwerfungskompetenz der Gemeinde bei Satzungen - Neuerlaß einer

    Ob eine Gemeinde bei der Entscheidung darüber, einen Abgabenschuldner heranzuziehen, mithin bei einer Einzelfallentscheidung, berechtigt ist, von der Ungültigkeit einer von ihr selbst beschlossenen Satzung auszugehen oder die Ungültigkeit einer solchen Satzung durch eine allgemein gültige Aussage feststellen darf (zur sog. Inzident-Verwerfungskompetenz etwa BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344; ferner OVG Saarland, Urteil vom 20.2.1989, NVwZ 1990, 172), ist eine Frage, die sich jedenfalls in den Fällen nicht stellt, in denen die Gemeinde - wie hier - rechtlichen Bedenken gegen eine Satzung dadurch Rechnung trägt, daß sie durch den Gemeinderat als zuständiges Organ eine neue Satzung erläßt, und zugleich ausdrücklich das Außerkrafttreten der bisherigen Satzung anordnet.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 11/92
    Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 8/92
    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen bereits durch einen "Gesetzesbeschluß" zerstört werden könne (vgl BVerfGE 37, 363, 393 ff; 72, 262 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 9 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken Maurer aaO RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 293, 292) kann Vertrauen bei untergesetzlichen Normen schwerlich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zerstört werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren eigentümlichen Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz NJW 1990, 1314, 1317).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen durch einen "Gesetzesbeschluß" - der hier am 16. Dezember 1988 vorhanden war - bereits zerstört werden könne (vgl BVerfGE 37, 363, 399 f; 72, 200, 260 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 5 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken: Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd ill & 60 RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 291, 392), kann dieser früheste Zeitpunkt zerstörten Vertrauens auf untergesetzliche Normen schon deshalb kaum angewandt werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).
  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 K 139/07

    Kein Anhaltspunkt für Wirkungslosigkeit des Saarbrücker Bebauungsplans

    (OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.02.1989 - 1 R 102/87 -, NVwZ 1990, 172) Der Kläger habe nicht substantiiert dargelegt, weshalb der Bebauungsplan unwirksam sein solle.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 11/91
    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen durch einen "Gesetzesbeschluß" - der hier am 16. Dezember 1988 vorhanden war - bereits zerstört werden könne (ng BVerfGE 37, 363, 399 f; 72, 200, 260 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 EUR 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken: Maurer, im Handbuch des Staatsrechts, Bd Ill @ 60 RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 291, 392), kann dieser früheste Zeitpunkt zerstörten Vertrauens auf untergesetzliche Normen schon deshalb kaum angewandt werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesre- gierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).
  • VG Saarlouis, 20.05.2009 - 5 K 1653/08

    Befreiungsgebühr und Wirkungslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen

  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 15/92
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2008 - 4 M 148/08

    Kommunalabgabe: Prüfung der Wirksamkeit einer Beitragssatzung durch die

  • VG Saarlouis, 20.06.2007 - 1 K 38/06

    Anspruch der Vereinigung der Jäger des Landes auf Anteil an den

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