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   OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05   

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OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05 (https://dejure.org/2005,4877)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 (https://dejure.org/2005,4877)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 R 12/05 (https://dejure.org/2005,4877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes wegen des Verdachts einer Straftat; Bestehen einer konkreten Patientengefährdung wegen der Unzuverlässigkeit eines Arztes auf Grund des bestehenden Verdachts einer Straftatbegehung; Rechtfertigung des ...

  • Judicialis

    BÄO § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (35)

  • OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03

    Ruhen der ärztlichen Approbation

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Auf die Beschwerde des Klägers hin hat der Senat nach parteiöffentlicher Erörterung der Streitsache am 12.1.2004 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - veröffentlicht in NJW 2004, 2033, abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 3.9.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.11.2002 ab Zugang dieser Entscheidung unter verschiedenen Bedingungen wiederhergestellt.

    Mit Beschluss vom gleichen Tag - 1 U 1/05 - hat der Senat die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage unter den im Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - festgelegten Bedingungen angeordnet.

    Er sei bereit, sich im Wege einer Selbstverpflichtung weiterhin strikt an die Bedingungen aus dem Beschluss vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - zu halten.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts im Übrigen wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der verfahrensbezogenen Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 1 F 25/03 - 1 W 29/03, 1 U 1/05 sowie 1 U 2/05, der beigezogenen Behördenunterlagen (8 Ordner) und der Strafakten (10 Js 1555/00 StA B-Stadt = 1-32/03 Schw LG B-Stadt) Bezug genommen.

    Denn es muss gesehen werden, dass unter dem Druck des laufenden Strafverfahrens und des Beschlusses des Senats vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - bzw. dem für den Kläger durchaus kritischen Beschluss vom 25.8.2005 - 1 U 2/05 - ein gewisses "Wohlverhalten" des Klägers nahe lag, ohne dass daraus Rückschlüsse auf eine nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderung des Klägers gezogen werden können, zumal der Kläger bei Nichtbeachtung der vom Senat in den Beschlüssen vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 - und 31.3.2005 - 1 U 1/05 - festgelegten Bedingungen Gefahr lief, dass die Ruhensanordnung umfassend sofort vollzogen wird.

    Denn bei der Approbation handelt es sich um eine unbeschränkte Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, bei der weder ein Teilwiderruf noch die Anordnung eines teilweise Ruhens möglich ist vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.9.1997 - 3 C 12/95 -, BVerwGE 105, 214 = NJW 1998, 2756; anders stellt sich die Situation insoweit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes dar, vgl. dazu Beschluss des Senats vom 21.1.2004 - 1 W 29/03 -, NJW 2004, 2033.

  • VGH Bayern, 14.12.1998 - 21 B 92.985
    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Zum Grad der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung mache sich die Kammer die Prüfungsmaßstäbe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu eigen Beschluss vom 18.7.1996 - 21 Cs 96.155 - und Beschluss vom 14.12.1998 - 12 B 12.985 - (richtig wohl 21 B 92.985), dokumentiert bei Juris, wonach die Befugnis zur Anordnung des Ruhens der Approbation zwar erst bei einer hohen Wahrscheinlichkeit einsetze, dass der betroffene Arzt die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen habe, wobei indes bei Vorliegen einer staatsanwaltschaftlichen Anklage - wie hier - nur offensichtliche Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Anklage den bestehenden Verdacht entkräften könnten.

    Mithin muss die Behörde eine Ruhensanordnung ständig unter Kontrolle halten und im Falle eines nachträglichen Rechtswidrigwerdens unverzüglich von Amts wegen aufheben vgl. dazu u.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366, und VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

    VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris; zum Zeitpunkt dieser Entscheidung war das Strafverfahren nach Zahlung von 8.000,- DM an eine gemeinnützige Einrichtung gemäß § 153 a Abs. 2 Satz 1 StPO bereits eingestellt - ähnliche Grundsätze hatte der VGH München seinem - nicht veröffentlichten - Beschluss vom 18.7.1996 - 21 Cs 96.155 - zugrunde gelegt, wobei allerdings in dem dort zu beurteilenden Fall bereits eine - noch nicht rechtskräftige - erstinstanzliche strafgerichtliche Verurteilung erfolgt war.

    Indem mit diesen Entscheidungen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Schwurgericht im Verständnis der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, nämlich der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO, von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Klägers ausgegangen sind, kommt diesem Umstand auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO erhebliches Gewicht zu in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -, NVwZ-RR 2003, 349, sowie VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Mithin muss die Behörde eine Ruhensanordnung ständig unter Kontrolle halten und im Falle eines nachträglichen Rechtswidrigwerdens unverzüglich von Amts wegen aufheben vgl. dazu u.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366, und VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

    Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366 - im konkreten Fall war zum Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung die Hauptverhandlung in der Strafsache vor dem Landgericht ausgesetzt, weil die Einholung eines weiteren (zeitraubenden) Sachverständigengutachtens angeordnet worden war; das VG Stuttgart hat für die Ruhensanordnung nach Einleitung des Strafverfahrens "eine große Wahrscheinlichkeit für die strafgerichtliche Verurteilung des betroffenen Arztes" gefordert, die gegeben sei, wenn "seine Täterschaft mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist"; im gegebenen Fall war der betreffende Arzt erstinstanzlich vom Amtsgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen in Tateinheit mit einem Fall der Beleidigung verurteilt worden, wobei das VG Stuttgart davon überzeugt war, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Bestand haben werde, vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 16.8.1999 - 4 K 2115/99 -, MedR 2000, 142 sowie Leitsatz, dokumentiert bei Juris.

    Vielmehr sind deren Kernaussagen überzeugend vgl. dazu, dass die Einholung eines weiteren, auch zeitraubenden Gutachtens im Strafverfahren der Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zumindest nicht ohne Weiteres entgegensteht, VGH Mannheim, Beschluss vom 19.7.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366; von daher kommt dem von den Strafverteidigern des Klägers beim Schwurgericht eingereichten Schriftsatz vom 19.4.2004 im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Ruhensanordnung letztlich keine durchschlagende Bedeutung zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 13 B 2369/03
    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    OVG Münster, Beschluss vom 24.9.1993 - 5 B 1412/93 -, ArztR 1994, 149; in weiteren, ebenfalls in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen wird im Zusammenhang mit der Ruhensanordnung im Stadium vor einer Anklageerhebung auf ein "strafrechtlich relevantes und wahrscheinlich zu einer Verurteilung führendes Verhalten" abgestellt - vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1996 - 13 B 3134/95 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, bzw. darauf, dass "nach dem derzeitigen Erkenntnisstand" jedenfalls eine Verurteilung des Antragstellers wegen der Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz wahrscheinlich ist, wobei dies wenige Zeilen später dahingehend konkretisiert wird, dass der betreffende Arzt der "ihm im Ermittlungsverfahren vorgeworfenen strafbewehrten Handlungen dringend verdächtig ist" - vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.5.1996 - 13 B 350/96 -, NJW 1997, 2470; in diesem Sinne auch OVG Münster, Beschluss vom 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, MedR 1993, 355, betreffend die Anordnung des Ruhens der tierärztlichen Approbation auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Bundestierärzteordnung - BTÄO -, der mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO wörtlich übereinstimmt; all dies bestätigend OVG Münster, Beschluss vom 3.2.2004 - 13 B 2369/03 -, MedR 2004, 327.

    Dabei hat der Senat auf der Grundlage des bisherigen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisses und des Vorbringens der Beteiligten eine eigenständige aktuelle Überprüfung dahingehend vorzunehmen, ob eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für eine strafgerichtliche Verurteilung des Klägers besteht vgl. u.a. OVG Münster, Beschluss vom 3.2.2004 - 13 B 2369/03 -, MedR 2004, 327.

    Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich unverbindlich und vom Kläger ohne unmittelbar eintretende Sanktion jeder Zeit änderbar vgl. dazu u.a. OVG Münster, Beschluss vom 3.2.2004 - 13 B 2369/03 -, MedR 2004, 327.

  • VG Saarlouis, 07.08.2003 - 1 F 25/03
    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Der dagegen gerichtete Eilrechtsschutzantrag des Klägers wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7.8.2003 - 1 F 25/03 - zurückgewiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen hat das Verwaltungsgericht auf die "sorgfältig begründeten" Verwaltungsentscheidungen sowie die eigenen Ausführungen im Beschluss vom 7.8.2003 - 1 F 25/03 - verwiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts im Übrigen wird auf den in der mündlichen Verhandlung erörterten Inhalt der verfahrensbezogenen Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 1 F 25/03 - 1 W 29/03, 1 U 1/05 sowie 1 U 2/05, der beigezogenen Behördenunterlagen (8 Ordner) und der Strafakten (10 Js 1555/00 StA B-Stadt = 1-32/03 Schw LG B-Stadt) Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02

    Apotheker; Approbation; Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Darüber hinaus habe auch die Große Strafkammer des Landgerichts einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, indem sie das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen habe, weil diese Entscheidung nach § 203 StPO gleichermaßen voraussetze, dass der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheine vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -, NVwZ-RR 2003, 349; ebenso - die Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat muss "hinreichend wahrscheinlich" sein - Beschluss vom 15.7.2003 - 8 ME 96/03 -, dokumentiert bei Juris.

    Indem mit diesen Entscheidungen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Schwurgericht im Verständnis der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, nämlich der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO, von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Klägers ausgegangen sind, kommt diesem Umstand auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO erhebliches Gewicht zu in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -, NVwZ-RR 2003, 349, sowie VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 300/03

    Körperverletzung (Arztstrafrecht; ärztlicher Heileingriff; Kausalität;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Bei ärztlichen Eingriffen ist eine tatbestandliche und rechtswidrige Körperverletzung (§ 223 StGB) immer dann gegeben, wenn infolge unzureichender ärztlicher Aufklärung über die vorgesehene Behandlung keine wirksame Einwilligung in sie vorliegt, wobei zusätzlich feststehen muss, dass bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die beabsichtigte Behandlung die Einwilligung unterblieben wäre (= Nicht-Vorliegen einer so genannten hypothetischen Einwilligung) vgl. zu letzterem u.a. BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 StR 300/03 -, NStZ-RR 2004, 16 = JZ 2004, 799.

    Jedenfalls besteht angesichts der aufgezeigten konkreten Umstände eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich der rechtliche Gesichtspunkt einer "hypothetischen Einwilligung" im Strafprozess nicht zugunsten des Klägers auswirken wird, und zwar auch unter Zugrundelegung der sehr strengen Kriterien, die der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang aufgestellt hat vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 StR 300/03 -, NStZ-RR 2004, 16 = JZ 2004, 799, sowie Urteil vom 25.9.1990 - 5 StR 342/90 -, dokumentiert bei Juris; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.9.2000 - 6 R 1/99 -, Seite 41 ff., zu einem Fall des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung gegenüber einem beamteten Arzt, in dem der Einwand der "hypothetischen Einwilligung" des geschädigten Patienten mit Blick auf die (näher dargelegten) konkreten Umstände von der Großen Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen worden war, was die Billigung des BGH gefunden hatte, der die Revision, mit der gerade dieser Punkt mittels Sachrüge angegriffen worden war, verworfen hat.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; abweichend hiervon war das VG Hannover als Vorinstanz davon ausgegangen, dass bei Straftaten gegen das Leben, wie sie im gegebenen Fall in Rede standen, die "überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ausreichend" sei, vgl. Beschluss vom 25.9.2003 - 5 B 2942/03 -, NJW 2004, 311 (312); das VG Lüneburg wiederum hält in Übereinstimmung mit dem ihm übergeordneten OVG die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung für notwendig, um eine Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zu rechtfertigen, vgl. Beschluss vom 19.6.2003 - 5 B 28/03 -, dokumentiert bei Juris; ähnlich wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 29.8.2002 hatte das VG Schleswig bereits mit Beschluss vom 22.12.1989 - 12 B 80/89 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, die Auffassung vertreten, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung des Ruhens der Approbation nach Einleitung des Strafverfahrens durch Erhebung der Anklage nicht verlangt, dass vom Verwaltungsgericht (nochmals) geprüft wird, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der strafgerichtlichen Verurteilung besteht.

    Daher ist ein vorläufiges Berufsverbot zur Abwehr konkreter Gefahren für diese Rechtsgüter regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben und/oder die Gesundheit von Patienten begangen hat und die Gefahr einer Verletzung dieser Rechtsgüter bei einer Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit weiter besteht so überzeugend u.a. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, dokumentiert bei Juris, sowie vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, wo allerdings für ausreichend erachtet wird, dass bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit von Patienten (lediglich) "nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht"; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04 -, NJW 2005, 3732, wo es heißt (Seite 3733), die Ruhensanordnung diene dazu, "in unklaren Situationen oder Eilfällen dem Arzt vorläufig den Beruf zu untersagen"; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, dokumentiert bei Juris, wo im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ausgeführt wird, "eine Nichtgefährdung ... sei (erst) dann anzunehmen, wenn die Interessengefährdung hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann"; siehe weiterhin BFH, Urteil vom 22.9.1992 - VII R 43/92 -, MDR 1993, 911, wonach die Bestellung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, der in Vermögensverfall geraten ist, dann nicht zu widerrufen ist, "wenn dadurch eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht eingetreten ist".

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Das Bundesverfassungsgericht verlange jedoch bei berufsbezogenen Maßnahmen der in Rede stehenden Art, so zuletzt noch in seiner Entscheidung vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 -, dass im Rahmen einer vorläufigen Maßnahme, und um eine solche handele es sich bei der Ruhensanordnung, eine doppelte Prüfung stattzufinden habe.

    Nur überwiegende öffentliche Belange können es ausnahmsweise rechtfertigen, den Anspruch des Grundrechtsträgers auf endgültige Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545, und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618.

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04

    Vorläufige Aussetzung des Sofortvollzugs der Anordnung des Ruhens einer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
    Nur überwiegende öffentliche Belange können es ausnahmsweise rechtfertigen, den Anspruch des Grundrechtsträgers auf endgültige Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.3.2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545, und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1996 - 13 B 3134/95

    Ruhen der Approbation; Sofortige Vollziehung der Anordnung; Schlankheitsmittel;

  • BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04

    Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit

  • BVerwG, 09.09.1970 - I B 55.69

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1996 - 13 B 350/96

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Sofort

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91

    Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung

  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 68/85

    "Lesbarkeit I"; Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

  • VG Hannover, 25.09.2003 - 5 B 2942/03

    Sofortvollzug des Ruhens der Approbation bei Verdacht der unzulässigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1987 - 13 B 7049/86
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 197/00

    Anforderungen an die Unterrichtung des Patienten über die Entgelte und den Inhalt

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1992 - 5 B 2973/92

    Verfassungsrechtliche Vorgaben; Einleitung eines Strafverfahrens; Erheben einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1993 - 5 B 1412/93

    Sofortige Vollziehung der Anordnung; Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren;

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • VG Stuttgart, 16.08.1999 - 4 K 2115/99
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 342/90

    Anforderungen an eine fahrlässige Körperverletzung - Voraussetzungen für einen

  • VG Lüneburg, 19.06.2003 - 5 B 28/03

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Ruhen; Ruhensanordnung; Straftat;

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2003 - 8 ME 96/03

    Approbation; Arzt; Interessenabwägung; Neurologe; Psychiater; Ruhen; Straftat;

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

  • VG Schleswig, 22.12.1989 - 12 B 80/89
  • VG Saarlouis, 22.09.2004 - 1 K 160/02
  • VG Köln, 06.09.2012 - 7 L 1088/12

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bzgl. der Anordnung des

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 61 f., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, Rn. 5, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 57, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, Rn. 5, juris; VG Köln, Urteil vom 24.04.2012 - 7 K 7253/10 -, Rn. 52, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 59 ff., juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.03.2004 - 8 ME 164/03 -, Rn. 18, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, Rn. 5, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 63 ff., juris, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.1988 - 5 B 309/88 -, MedR 1989, 44, 45; Narr, Ärztliches Berufsrecht, Band 1, 2. Auflage, Stand: 20. EL 2010, Rn. 82.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 83, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 86, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2002 - 8 LA 92/02 -, Rn. 5, juris; VG Köln, Urteil vom 24.04.2012 - 7 K 7253/10 -, Rn. 60, juris.

  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 61 f., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, Rn. 5, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 57, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, Rn. 5, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 59 ff., juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.03.2004 - 8 ME 164/03 -, Rn. 18, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, Rn. 5, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 83, juris.

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 86, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2002 - 8 LA 92/02 -, Rn. 5, juris.

  • VG Karlsruhe, 18.12.2007 - 11 K 2274/07

    Anordnung des Ruhens einer ärztlichen Approbation

    Art. 12 Abs. 1 GG stellt daher besondere Anforderungen an die im Rahmen der Ermessensausübung festzustellende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen der dem Arzt zur Last gelegten Straftat (vgl. OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750 "hinreichend wahrscheinlich"; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366 "hohe Wahrscheinlichkeit"; OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661 "sehr hohe Wahrscheinlichkeit").

    Es kann offen bleiben, welcher Wahrscheinlichkeitsgrad hinreichend ist (vgl. dazu ausf. OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661) und ob unter Berücksichtigung der in der Revisionsbegründungsschrift vom 03.02.2007 dargelegten Einwände des Klägers, ungeachtet derer der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.07.2007 das Strafurteil des Landgerichts Mannheim vom 20.09.2006 aufgehoben hat, eine solche Wahrscheinlichkeit einer rechtskräftigen Verurteilung des Klägers wegen einer Straftat besteht, aus der sich seine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06 - JURIS; BVerfG, Beschl. 15.12.2005, EuGRZ 2006, 197 zu § 132a StPO; BVerfG, Beschl. v. 02.03.1977, BVerfGE 44, 105 zu § 150 BRAGO; s.a. OVG NRW, 05.06.2007, Beschl. v. 05.06.2007, MedR 2007, 611; OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661).

    Aus einer weiteren Berufstätigkeit des Klägers resultierende Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter sind zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.1991, NJW 1991, 2366) nicht zu erkennen.

    Je bedeutsamer die Rechtsgüter sind, die durch das vorläufige Berufsverbot geschützt werden sollen, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen sind (OVG NRW, 05.06.2007, Beschl. v. 05.06.2007, MedR 2007, 611; OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661 m.w.N.; OVG Nds., Beschl. v. 16.03.2004, NJW 2004, 1750).

    Angesichts der Bedeutung dieses betroffenen Rechtsgutes kann unter besonderen Umständen, namentlich der Art und Weise der Tatbegehung, im Einzelfall die Straftat die Gefahr einer (erneuten) Verletzung dieser Rechtsgüter bei einer Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit indizieren (zur Gefahrenanalyse vgl. OVG Saarl., Urt. v. 29.11.2005, MedR 2006, 661 m.w.N.; s.a. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1977, BVerfGE 44, 105).

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