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   OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02   

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OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02 (https://dejure.org/2003,9822)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 (https://dejure.org/2003,9822)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. September 2003 - 1 R 21/02 (https://dejure.org/2003,9822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    GG Art. 3 II; ; GG Art. 19 IV; ; VwGO § 42 II; ; LGG § 1; ; LGG § 22; ; LGG § 23; ; LGG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frauenbeauftragte, Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zimmerling.de (Leitsatz)

    Personalrecht - Dienstrecht - Verletzung der Zuständigkeiten der Frauenbeauftragten

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1753 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 247
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für hochschulinterne Organstreitigkeiten klargestellt, dass in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO die in den Vorschriften des jeweiligen Landeshochschulrechts begründete Möglichkeit der Existenz klägerischer Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte zur Klagebefugnis gehört, was allgemein ausgedrückt bedeutet, dass § 42 Abs. 2 VwGO die in anderen Vorschriften begründete Möglichkeit subjektiver Rechte des jeweiligen Klägers voraussetzt vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.10.1984, NVwZ 1985, 112 (113).

    Dies ist keine Frage der Auslegung der bundesrechtlichen Norm des § 42 Abs. 2 VwGO und entzieht sich damit der revisionsgerichtlichen Beurteilung vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 9.10.1984, NVwZ 1985, 112 (113).

  • OVG Saarland, 23.05.2003 - 5 P 5/01

    Zustimmungsverweigerung, Gründe, Beachtliche, Gesetzesverstoß,

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Wegen des Sachverhaltes im Einzelnen wird auf den Inhalt der verfahrensbezogenen Gerichtsakten, der weiteren Gerichtsakten 9 F 2/01.PVL und 9 K 3/01.PVL = OVG 5 P 5/01 sowie der Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    Dabei kann auf sich beruhen, ob an Stelle der Beklagten (als Dienstherr) deren Hauptgeschäftsführer als Dienststellenleiter der richtige Anspruchsgegner für das Klagebegehren ist so für eine personalvertretungsrechtliche Streitigkeit zwischen dem Personalrat und der Arbeitskammer des Saarlandes der Fachsenat für Personalvertretungssachen Land des hiesigen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 23.5.2003 - 5 P 5/01 -, Seite 7.

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Soweit das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin vgl. Urteil vom 18.9.1995, ZBR 1996, 283 = PersR 1996, 407, bzw. Beschluss vom 18.2.1994, PersR 1995, 22, von einem gerichtlich durchsetzbaren Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten ausgehen, beruht dies augenscheinlich maßgeblich auf der Erwägung, dass in dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz eine Regelung, wie sie etwa im Saarland, in Hessen, in Sachsen und in Bayern besteht, wonach die Frauenbeauftragte der Verwaltung angehört und grundsätzlich unmittelbar der Dienststelle zugeordnet ist, fehlt so ausdrücklich VG Berlin, Urteil vom 18.9.1995, ZBR 1996, 283 (284); soweit das BVerwG in den Gründen seines Beschlusses vom 20.3.1996, NVwZ 1997, 288 (291), in Form eines "obiter dictum" - die Entscheidung betraf ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren - darauf hinweist, dass die Frauenbeauftragte es selbst in der Hand habe, ihr Beteiligungsrecht gegenüber der Dienststelle geltend zu machen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen, muss gesehen werden, dass das entsprechende Rechtsbeschwerdeverfahren die bereits erwähnte Entscheidung des OVG Berlin vom 18.2.1994, PersR 1995, 22, zum Gegenstand hatte, der die angesprochene Regelung im Berliner Landesgleichstellungsgesetz zu Grunde lag, so dass völlig offen ist, ob das wiedergegebene "obiter dictum" auf der Grundlage eines abweichenden Regelungsinhalts in anderen Landesgleichstellungsgesetzen in dieser Form zum Ausdruck gekommen wäre.
  • VG Berlin, 18.09.1995 - 25 A 27.95

    Fehlen eines Rechtsschutzinteresses bei Bestehen einer gemeinsamen Spitze zur

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Soweit das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin vgl. Urteil vom 18.9.1995, ZBR 1996, 283 = PersR 1996, 407, bzw. Beschluss vom 18.2.1994, PersR 1995, 22, von einem gerichtlich durchsetzbaren Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten ausgehen, beruht dies augenscheinlich maßgeblich auf der Erwägung, dass in dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz eine Regelung, wie sie etwa im Saarland, in Hessen, in Sachsen und in Bayern besteht, wonach die Frauenbeauftragte der Verwaltung angehört und grundsätzlich unmittelbar der Dienststelle zugeordnet ist, fehlt so ausdrücklich VG Berlin, Urteil vom 18.9.1995, ZBR 1996, 283 (284); soweit das BVerwG in den Gründen seines Beschlusses vom 20.3.1996, NVwZ 1997, 288 (291), in Form eines "obiter dictum" - die Entscheidung betraf ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren - darauf hinweist, dass die Frauenbeauftragte es selbst in der Hand habe, ihr Beteiligungsrecht gegenüber der Dienststelle geltend zu machen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen, muss gesehen werden, dass das entsprechende Rechtsbeschwerdeverfahren die bereits erwähnte Entscheidung des OVG Berlin vom 18.2.1994, PersR 1995, 22, zum Gegenstand hatte, der die angesprochene Regelung im Berliner Landesgleichstellungsgesetz zu Grunde lag, so dass völlig offen ist, ob das wiedergegebene "obiter dictum" auf der Grundlage eines abweichenden Regelungsinhalts in anderen Landesgleichstellungsgesetzen in dieser Form zum Ausdruck gekommen wäre.
  • VGH Bayern, 21.01.2000 - 3 ZE 99.3632
    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Von einem gerichtlich nicht einklagbaren (bloßen) Beanstandungsrecht, wie es in Art. 19 BayGlG statuiert ist, geht offenkundig auch der VGH München aus, wobei in Bayern die Gleichstellungsbeauftragte - so die dortige gesetzliche Bezeichnung - ebenfalls grundsätzlich unmittelbar der Dienststellenleitung untersteht vgl. Urteil vom 21.1.2000, BayVBl. 2000, 347 = ZBR 2001, 377 = PersV 2000, 426 = DVBl. 2000, 925; zwar musste der VGH München sich nicht ausdrücklich zum Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten äußern; von dem hier vertretenen Verständnis dieser Entscheidung, nämlich einem bloßen verwaltungsinternen Beanstandungsrecht, gehen jedoch selbst die generell für ein Klagerecht eintretenden Autorinnen des bereits zitierten Kommentars von Schiek u.a. aus, vgl. dort Rn. 697.
  • OVG Sachsen, 03.11.1999 - 2 S 701/99
    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Sowohl der VGH Kassel als auch das OVG Bautzen vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 30.8.1996, NVwZ-RR 1998, 186 = IÖD 1997, 26 = PersR 1997, 411, und OVG Bautzen, Beschluss vom 3.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728, haben auf der Grundlage der jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze angesichts eines nicht ausdrücklich normierten Klagerechts der Frauenbeauftragten entscheidungstragend insbesondere darauf abgestellt, dass diese dort jeweils dienstliche Aufgaben wahrnimmt und Teil der Dienststelle ist (so § 20 Abs. 1 HGlG) bzw. der Verwaltung angehört und grundsätzlich unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet ist (so § 19 Abs. 1 SächsFFG) die angeführten einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften sind in den zitierten Entscheidungen erwähnt.
  • VGH Hessen, 30.08.1996 - 1 TG 3381/96

    Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen - fehlende

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Sowohl der VGH Kassel als auch das OVG Bautzen vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 30.8.1996, NVwZ-RR 1998, 186 = IÖD 1997, 26 = PersR 1997, 411, und OVG Bautzen, Beschluss vom 3.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728, haben auf der Grundlage der jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze angesichts eines nicht ausdrücklich normierten Klagerechts der Frauenbeauftragten entscheidungstragend insbesondere darauf abgestellt, dass diese dort jeweils dienstliche Aufgaben wahrnimmt und Teil der Dienststelle ist (so § 20 Abs. 1 HGlG) bzw. der Verwaltung angehört und grundsätzlich unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet ist (so § 19 Abs. 1 SächsFFG) die angeführten einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften sind in den zitierten Entscheidungen erwähnt.
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Soweit von der Rechtsprechung auch der Schwerbehindertenvertretung bei Rechtsstreitigkeiten um deren Beteiligungsrechte - und zwar ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - der gleiche Rechtsstatus wie der Personalvertretung zugebilligt wird, beruht dies auf der Erwägung, dass der Vertrauensmann oder die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten jeweils die gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats besitzt, was es rechtfertigt, die Schwerbehindertenvertretung auch verfahrensrechtlich nach denjenigen Vorschriften zu behandeln, die für den Betriebs- bzw. Personalrat gelten vgl. dazu BAG, Urteil vom 21.9.1989, PersR 1990, 49 = PersV 1990, 180; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 4.10.1993, AP Nr. 6 zu § 25 SchwbG 1986 - dort ohne nähere Begründung unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 21.9.1989, a.a.O. -, und vom 17.3.1983, Buchholz 238.31 § 86 BaWüPersVG Nr. 3 - betreffend die Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten.
  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Überzeugend seien demgegenüber die Erwägungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt in seinem Beschluss vom 20.11.1995 - 9 G 3166/95 (1) -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1998 - 2 M 132/98

    Gesetzliche Begründungsfrist nach § 80b VwGO , Rücknahme der Entlassung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02
    Denn die Berufung ist ungeachtet dessen bereits deshalb unbegründet, weil die Klage in Übereinstimmung mit der erstinstanzlichen Entscheidung mangels der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO - entsprechend - erforderlichen Klagebefugnis der Klägerin unzulässig ist die Frage der Klage- bzw. Antragsbefugnis der Frauenbeauftragten war vom Senat bisher offengelassen worden, vgl. Beschluss vom 9.2.1999 - 1 W 2/99 -, ZBR 1999, 390 = NVwZ-RR 1999, 457 = DÖD 1999, 287 = PersV 1999, 328 = SKZ 1999, 98.
  • OVG Saarland, 09.02.1999 - 1 V 1/99

    Frauenbeauftragte; Landesgleichstellungsgesetz; Beteiligungsrecht; Erstellung

  • OVG Saarland, 09.02.1999 - 1 W 2/99
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Frauenvertreterin gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003, NVwZ 2004, 247 f., VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996, PersR 1997, 411 ff., sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999, NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).

    Die Entscheidung darüber, ob zur Verwirklichung des gesetzlichen Ziels der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern die Institution einer Frauenvertreterin geschaffen wird und dieser auch gerichtlich durchsetzbare Beteiligungsrechte eingeräumt werden, obliegt demnach allein dem einfachen Gesetzgeber und wird von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003, NVwZ 2004, 247 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2019 - 2 LB 98/18

    Keine Klagebefugnis für Gleichstellungsbeauftragte

    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 2004, a.a.O., Rn. 19; OVG Sachsen, Beschluss vom 3. November 1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ 1999, S. 728 zitiert nach beck-online; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 150/16 -, juris Rn. 8; OVG Saarland, Urteil vom 19. September 2003 - 1 R 21/02 -, juris Rn. 20ff.; VGH Hessen, Beschluss vom 30. August 1996 - 1 TG 3381/96 -, juris Rn. 3ff. mit Hinweis auf die jeweilige unmittelbare Unterstellung der Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten unter die Dienststellenleitung nach dem jeweiligen Landesrecht).
  • VG Bremen, 09.12.2015 - 1 K 2236/15

    Einrichtung eines Stadtteilbudgets - Haushaltsplan; Insichprozess;

    Insoweit kommt in Fällen wie dem vorliegenden in der Hauptsache eine Leistungsklage in der Rechtsschutzform einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.03.1980, Az. 7 B 58/79; OVG Bremen, Beschl. v. 02.03.2004, Az. 1 B 79/04; ThürOVG, Urt. v. 14.11.2013, Az. 3 KO 900/11; VGH BW, Beschl. v. 18.10.2010, Az. 1 S 2029; OVG NW, Beschl. v. 22.01.2010, Az. 15 B 1797/09; OVG Saarland, Urt. v. 19.09.2003, Az. 1 R 21/02; OVG MV, Beschl. v. 30.07.1997, Az. 1 M 55/97; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 28. EL, § 42 Rn. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, Vor § 40 Rn. 7).
  • VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14

    Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber dem Dienststellenleiter

    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).
  • VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06

    Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten

    Die auf der Ebene der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe vorliegende Rechtsprechung, die durchweg ein Klagerecht der Frauenbeauftragten verneint (Hess.VGH, Beschl. v. 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 -, Der Personalrat 1997, S. 411; OVG Münster, Beschl. v. 24.03.1999 - 12 B 280/99 -, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 03.11.1999 - 2 S 701/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 728; OVG Saarland, Urt. v. 19.09.2003 - 1 R 21/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.03.2004 - 4 S 675/02 -, a. a. O., sowie das schon erwähnte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg v. 25.11.2005 - OVG 4 B 36.02 -), vermag die Kammer nicht zu binden, weil sich die Entscheidungen auf das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz beziehen, von dem das bremische abweichen kann.
  • OVG Saarland, 23.05.2003 - 5 P 5/01
    verneinend Urteil des VG des Saarlandes vom 20.8.2002 - 12 K 128/00 -, im dagegen anhängigen Berufungsverfahren - 1 R 21/02 - ist noch keine Entscheidung ergangen.
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