Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12154
OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03 (https://dejure.org/2004,12154)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.01.2004 - 1 R 27/03 (https://dejure.org/2004,12154)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 1 R 27/03 (https://dejure.org/2004,12154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Lage der Roma in Serbien-Montenegro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung von Abschiebungshindernissen bei Vorliegen einer Extremgefahr; Annerkennung als Asylberechtigter eines serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen; Beschreibung der allgemeinen Lebenssituation der Roma; Berücksichtigung der derzeitigen Versorgungslage in ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1
    Serbien und Montenegro, Serbien, Roma, Kinder, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Versorgungslage, Existenzminimum, Extreme Gefahrenlage

  • Judicialis

    AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 2; ; AuslG § 53; ; AuslG § 54; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 55 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO ... § 102 Abs. 2; ; VwGO § 124a Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Der auf sogenannte "Abschiebungsstopp"-Erlasse der Innenminister nach § 54 AuslG verweisende § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG enthält indes kein eigenständiges und in jedem Einzelfall zu prüfendes Abschiebungshindernis vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199, wonach der einzelne Ausländer keinen Anspruch auf eine Ermessensbetätigung der obersten Landesbehörde hat und auch eine Verpflichtung des Bundesamtes zur Feststellung - nur - des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung nach §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG nicht in Betracht kommt.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Einzelfallentscheidung des Bundesamtes nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG mit Blick auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur ausnahmsweise dann zulässig und geboten, wenn die obersten Behörden der Bundesländer trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht haben vgl. eingehend zu den insoweit strengen Anforderungen die zu den Bürgerkriegsfolgen in Afghanistan und Liberia ergangenen Entscheidungen des BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199, und vom 29.3.1996 - 9 C 116.95 -, DVBl. 1996, 1257; allgemein zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 54 AuslG BVerfG, Beschluss vom 21.12.1994 - 2 BvL 81, 82/92 -, NVwZ 1995, 781.

    Die Annahme, quasi jeder Roma im Kindes- oder Säuglingsalter würde im Falle seiner Rückkehr in das Heimatland dort überall "flächendeckend" landesweit hierzu BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330 und darüber hinaus nicht irgendwann, sondern alsbald nach einer Rückkehr dazu BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, Buchholz 402.240, § 53 Nr. 10, im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung "sehenden Auges dem sicheren Tod" oder "schwersten Verletzungen" ausgeliefert, ist nach dem vorliegenden Erkenntnismaterial nicht gerechtfertigt.

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - 5 A 1485/01
    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Einzelfallentscheidung des Bundesamtes nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG mit Blick auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur ausnahmsweise dann zulässig und geboten, wenn die obersten Behörden der Bundesländer trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht haben vgl. eingehend zu den insoweit strengen Anforderungen die zu den Bürgerkriegsfolgen in Afghanistan und Liberia ergangenen Entscheidungen des BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199, und vom 29.3.1996 - 9 C 116.95 -, DVBl. 1996, 1257; allgemein zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 54 AuslG BVerfG, Beschluss vom 21.12.1994 - 2 BvL 81, 82/92 -, NVwZ 1995, 781.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 3 LB 51/01

    Asyl, Serbien, Kosovo, moslemische Roma, politische Verfolgung, hinreichende

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Von daher ist die Annahme nicht gerechtfertigt, dass dem Kläger mit dem gerade in diesem Zusammenhang erforderlichen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5.01 -, NVwZ 2002, 101, m.w.N., wonach (nur) eine hohe ("erhöhte") Wahrscheinlichkeit ("sehenden Auges") des Eintritts einer allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer die Grenze markiert, ab der seine Abschiebung in das Heimatland aus verfassungsrechtlichen Gründen unzumutbar erscheint, betreffend den Fall eines knapp fünf Jahre alten Mädchens zu den Verhältnissen in Angola bei einer absoluten Kleinkindersterblichkeitsrate von 30 % aufgrund "desolater hygienischer Verhältnisse, praktisch kaum leistungsfähigem Gesundheitssystem" beziehungsweise "katastrophaler medizinischer Versorgung" und "auch sonst fehlenden Existenzmöglichkeiten" in dem afrikanischen Land; siehe auch das Urteil vom selben Tag - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420, wonach die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG in dem Zusammenhang lediglich einen "menschenrechtlichen Mindeststandard" gewährleisten; zu den sich hieraus bei allgemeinen wirtschaftlichen Mangellagen zusätzlich ergebenden ebenfalls strengen zeitlichen Anforderungen Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, NVwZ 1999, 666 , sowie Beschluss vom 26.1.1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668 , eine "Extremgefahr" in dem genannten Sinne droht ebenso für Roma aus Serbien und Montenegro zuletzt etwa OVG Schleswig, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss (§ 130a VwGO) vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Die Annahme, quasi jeder Roma im Kindes- oder Säuglingsalter würde im Falle seiner Rückkehr in das Heimatland dort überall "flächendeckend" landesweit hierzu BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 330 und darüber hinaus nicht irgendwann, sondern alsbald nach einer Rückkehr dazu BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, Buchholz 402.240, § 53 Nr. 10, im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung "sehenden Auges dem sicheren Tod" oder "schwersten Verletzungen" ausgeliefert, ist nach dem vorliegenden Erkenntnismaterial nicht gerechtfertigt.
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

    Auszug aus OVG Saarland, 26.01.2004 - 1 R 27/03
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Einzelfallentscheidung des Bundesamtes nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG mit Blick auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur ausnahmsweise dann zulässig und geboten, wenn die obersten Behörden der Bundesländer trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG keinen Gebrauch gemacht haben vgl. eingehend zu den insoweit strengen Anforderungen die zu den Bürgerkriegsfolgen in Afghanistan und Liberia ergangenen Entscheidungen des BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, NVwZ 1996, 199, und vom 29.3.1996 - 9 C 116.95 -, DVBl. 1996, 1257; allgemein zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 54 AuslG BVerfG, Beschluss vom 21.12.1994 - 2 BvL 81, 82/92 -, NVwZ 1995, 781.
  • OVG Saarland, 18.01.1999 - 3 R 83/98

    Allgemeine Gefahrenlagen; Verhältnisse im Heimatland; Ausländer;

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • FG Nürnberg, 18.07.2000 - I 241/99

    Vorläufige Steuerfestsetzung; Beseitigung der

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • VG Saarlouis, 25.09.2002 - 10 K 169/02
  • OVG Saarland, 05.02.2004 - 1 Q 87/03

    Politische Verfolgung der Roma in Serbien-Montenegro - Wehrdienstverweigerer

    Die Lebensumstände der allein in Serbien Hunderttausende von Menschen umfassenden Bevölkerungsgruppe der Roma gebieten daher keine Zuerkennung von Abschiebungshindernissen im Einzelfall auf der Grundlage des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG unter Außerachtlassung der sich nach dem Willen des Gesetzgebers für sogenannte allgemeine Gefahrenlagen im Herkunftsland aus §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG ergebenden Sperrwirkung unmittelbar mit Blick auf die Grundrechte der Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG vgl. dazu im einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.2004 - 1 R 27/03 -, ebenso etwa OVG Schleswig, Beschluss vom 4.12.2003 - 3 LB 51/01 -, Entscheidungsgründe Seite 14, 0VG Münster, Beschluss vom 30.10.2002 - 5 A 1485/01.A -.
  • VG Saarlouis, 25.02.2011 - 10 K 659/10

    Roma-Ehe; Lebensgefährten; Kinder; Serbien und Kosovo als Zielland einer

    Anhaltspunkte dafür, dass die Situation in Serbien derart bedrohend sei, dass Angehörige der Volksgruppe der Roma sehenden Auges in den Tod geschickt würden, lägen nicht vor, wie dies insbesondere das OVG B-Stadt im Urteil vom 26.01.2004, 1 R 27/03, so bewertet habe.
  • VG Frankfurt/Main, 15.12.2011 - 8 K 1947/11

    Asylantrag von Roma aus Serbien

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Angehörige der Volksgruppe der Roma in Serbien einer staatlichen Verfolgung im Sinne des Art. 16 a GG und § 60 Abs. 1 AufenthG ausgesetzt wären (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 19.05.2009, A 4 B 229/07; VG des Saarlandes, Urteil vom 10.02.2010, 10 K 572/09; VG Sigmaringen, 18.11.2009, A 7 K 1605/09; VG Berlin, Urteil vom 30.01.2009, VG 37 X 193.05; VG Regensburg, Urteil vom 23.06.2009, RO 7 K 09.30056; VG Aachen, Urteil vom 14.01.2008, 9 K 1675/05.A; VG Arnsberg, Urteil vom 09.02.2007,12 K 1814/06.A; VG Ansbach, Urteil vom 18.01.2006, AN 11 K 05.31286; VG Würzburg, Urteil vom 26.01.2005, W 6 K 04.30828 (Roma aus Südserbien) sowie die auf die Neufassung des Gesetzes übertragbaren Entscheidungen: OVG Saarlouis, Urteil vom 03.05.2004,1 Q 24/04 (Roma aus der Vojvodina); OVG Saarlouis, Urteil vom 26.01.2004,1 R 27/03).
  • VG Gera, 17.06.2015 - 4 K 20397/12
    Anhaltspunkte dafür, dass die Situation in Serbien derart bedrohend ist, dass die Kläger als Angehöriger der Volksgruppe der Roma "se­ henden Auges in den Tod" geschickt würden, liegen nicht vor (vgl. auch OVG Saarlouis, Ur­ teil vom 26.01.2004, 1 R 27/03; VG Sigmaringen, Urteil vom 18.11.2009, A 7 K 1605/09, VG Aachen, Urteil vom 14.01.2008, 9 K 1675/05.A; VG Arnsberg, Urteil vom 09.02.2007, 12 K 1814/06.A; VG Würzburg, Urteil vom 10.11.2004, W 1 K 04.30889).
  • VG Arnsberg, 09.02.2007 - 12 K 1814/06

    Anspruch einer serbischen Staatsangehörigen auf Durchführung eines (weiteren)

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - 5 A 513/03.A - und vom 11. Oktober 2001 - 5 A 4353/00.A - (Albaner), vom 25. Mai 2005 - 5 A 308/05.A - und vom 30. Oktober 2002 - 5 A 1485/01.A - (Roma), vom 16. Oktober 2000 - 5 A 4791/95.A - (Ungar aus der Vojvodina) und vom 23. Mai 2000 - 5 A 2469/00.A - (Moslem); OVG des Saarlandes, Urteile vom 5. Februar 2004 - 1 Q 87/03 - und vom 26. Januar 2004 - 1 R 27/03 - (Roma).
  • VG Gera, 27.06.2014 - 2 K 20166/14
    Anhaltspunkte dafür, dass die Situation in Serbien derart bedrohend ist, dass der Kläger als Angehöriger der Volksgruppe der Roma "sehenden Auges in den Tod" geschickt würden, liegen nicht vor (vgl, auch OVG Saarlouis, Urteil vom 26.01.2004, 1 R 27/03; VG Sigmaringen, Urteil vom 18, 11.2009, A 7 K 1605/09, VG Aachen, Urteil vom 14.01.2008, 9 K 1675/05.A; VG Arnsberg, Urteil vom 09.02.2007, 12 K 1814/06.A; VG Würzburg, Urteil vom 10.11.2004, W 1 K 04.30889),.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht