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   OVG Saarland, 12.11.2001 - 1 R 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25374
OVG Saarland, 12.11.2001 - 1 R 5/01 (https://dejure.org/2001,25374)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.11.2001 - 1 R 5/01 (https://dejure.org/2001,25374)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. November 2001 - 1 R 5/01 (https://dejure.org/2001,25374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich einer anstehenden Beförderung zur Veterinäroberrätin; Anspruch auf ersatzlose Beseitigung einer dienstlichen Beurteilung; Beurteilungsanlass für die dienstliche Beurteilung von Beamten und Beamtinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 1 A 499/09

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen fehlender Betrachtung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 6 A 4634/06 -, IÖD 2009, 233 (nach Fortfall des Beurteilungsanlasses und Aufhebung einer Anlassbeurteilung besteht weder eine Verpflichtung noch eine Berechtigung zur Erstellung einer neuen Anlassbeurteilung); OVG Saarland, Beschluss vom 12.11.2001 - 1 R 5/01 -, IÖD 2002, 112 (wenn eine Anlassbeurteilung wegen zwischenzeitlichen Fortfalls des Beurteilungsanlasses nicht mehr ergehen darf, ist für eine Verurteilung des Dienstherrn zur Neuerstellung oder Korrektur dieser Beurteilung kein Raum).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - 6 A 4634/06

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Erstellung einer dienstlichen

    in diesem Zusammenhang auch OVG Saarl., Beschluss vom 12.11.2001 - 1 R 5/01 -, IÖD 2002, 112, sowie Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl. Stand Mai 2009, Rdnr. 462 und Rdnr. 447 mit Fn. 65.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2022 - 2 K 315/20

    Entfernung einer Anlassbeurteilung aus Personalakte

    Das Nichtbestehen eines Anlasses für die Anlassbeurteilung ist ein Verfahrensfehler, der zur Rechtwidrigkeit der Beurteilung und zum Anspruch auf ihre Entfernung aus der Personalakte und auf ihre Vernichtung führt; bei nachträglichem Wegfall des Anlasses gilt dies zumindest dann, wenn über die Beurteilung noch Streit besteht (vgl. OVG NW, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 6 A 4634/06 -, Juris, Rn. 3; OVG Saarland, Beschluss vom 12. November 2001 - 1 R 5/01 -, juris, Rn. 39; VG Potsdam, Urteil vom 15. September 2016 - 2 K 590/16 -, juris, Rn. 19, 22; VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2018, juris, Rn. 12, 13; Schnellenbach/Bodanowitz, BeamtenR, § 11 Rn. 70, 71).
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