Rechtsprechung
   BSG, 18.09.1963 - 1 RA 202/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,943
BSG, 18.09.1963 - 1 RA 202/62 (https://dejure.org/1963,943)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1963 - 1 RA 202/62 (https://dejure.org/1963,943)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1963 - 1 RA 202/62 (https://dejure.org/1963,943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 37
  • NJW 1964, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Diese Auffassung kann sich auch nicht auf das Urteil des seinerzeit zuständig gewesenen 1. Senats des BSG vom 18.9.1963 (1 RA 202/62 - BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG) stützen, weil die dortigen Ausführungen zur alten Rechtslage in § 7 Abs. 2 AVG ergangen sind (hierzu bereits Urteil des Senats vom 30.4.1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 219 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 14) .
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Diese Auffassung kann sich auch nicht auf das Urteil des seinerzeit zuständig gewesenen 1. Senats des BSG vom 18.9.1963 (1 RA 202/62 - BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG) stützen, weil die dortigen Ausführungen zur alten Rechtslage in § 7 Abs. 2 AVG ergangen sind (hierzu bereits Urteil des Senats vom 30.4.1997 - 12 RK 34/96 - BSGE 80, 215, 219 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 14) .
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Die ältere Rechtsprechung, wonach die Befreiung von der Versicherungspflicht auch für die Dauer einer sich an die Pflichtmitgliedschaft anschließenden freiwilligen Mitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung galt, erklärt sich vor dem Hintergrund der damaligen Gesetzeslage und hatte außerdem teilweise andere Sach- und Rechtsfragen zum Inhalt (BSG Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 202/62 - BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG; BSG Urteil vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 26/75 - BSGE 41, 93 = SozR 2400 § 10 Nr. 1).

    Soweit die ältere Rechtsprechung eine Fortdauer der Versicherungsbefreiung bei freiwilliger Weiterversicherung in der berufsständischen Versorgung angenommen hat, bezog sich dies auf Fälle, in denen nach dem Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft noch eine berufsgruppenspezifische Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 202/62 - BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 R 3523/22

    Zu alt für die Pflichtmitgliedschaft: Syndikus bleibt gesetzlich rentenversichert

    Der Kläger nahm mit Schreiben vom 05.04.2019 Stellung und führte unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 18.09.1963 (Az.: 1 RA 202/62 -, BSGE 20, 37) an, dass eine Mitgliedschaft in einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung auch dann noch auf Grund einer Verpflichtung beruhe, wenn die Verpflichtung zwar weggefallen sei, die freiwillige Mitgliedschaft aber voraussetze, dass vorher eine Pflichtmitgliedschaft bestanden habe.

    Soweit der Kläger BSG-Rechtsprechung zitiere (BSG, Urteil vom 18.09.1963 - 1 RA 202/62 - juris) beziehe sich diese auf die alte Rechtslage zu § 7 Abs. 2 AVG.

    Das BSG habe in einer vergleichbaren Fallkonstellation (BSGE 20, 37) entschieden, dass eine Mitgliedschaft in einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung auch dann auf Grund einer Verpflichtung beruhen könne, wenn die Verpflichtung zwar weggefallen sei, die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft aber voraussetze, dass vorher eine Pflichtmitgliedschaft bestanden habe.

    Daher sei die BSGE 20, 37 bei der Beurteilung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu berücksichtigen.

    Die Berichterstatterin hat mit Schreiben vom 17.03.2023 darauf hingewiesen, dass das in der Berufungsbegründung zitierte Urteil des BSG vom 18.09.1963 (1 RA 202/62) zur vorangegangenen Gesetzesfassung ergangen sei und durch die neuere Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 31.10.2012, B 12 R 8/10 R sowie vom 11.03.2021, B 5 RE 2/20 R; beide juris) überholt sei.

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (§ 7 Abs. 2 AVG) ist ungeachtet einer freiwilligen Weiterversicherung bei der Versorgungseinrichtung nach § 48 Abs. 1 S 1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn die Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung wegen Ausscheidens aus der Berufsgruppe endet, für die die Versorgungseinrichtung errichtet ist (Abgrenzung zu BSG vom 18.9.1963 - 1 RA 202/62 = BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG).

    Der Aufhebung der Befreiung bei nur freiwilliger Mitgliedschaft eines Versicherten in einem berufsständischen Versorgungswerk, der nicht mehr der von dieser Einrichtung geschützten Berufsgruppe angehört, steht das Urteil des BSG vom 18. September 1963 (BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG) nicht entgegen.

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 20/96

    Fortbestand einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Beendigung der

    Der Aufhebung der Befreiung bei nur freiwilliger Mitgliedschaft eines Versicherten in einem berufsständischen Versorgungswerk, der nicht mehr der von dieser Einrichtung geschützten Berufsgruppe angehört, steht das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. September 1963 (BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG) nicht entgegen.
  • LSG Bayern, 17.12.2009 - L 6 R 329/08

    Rentenversicherung - Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht - kein

    Eine Ausnahme bildet allein (die vom Kläger nicht zitierte) Entscheidung BSGE 20, 37, in der es um die Fortführung der von der Versicherungspflicht befreiten Tätigkeit in einem anderen Bundesland mit anderen Regelungen zur Kammerzugehörigkeit und der Zugehörigkeit zu einem Versorgungswerk ging.
  • LSG Hamburg, 17.08.2004 - L 3 RA 34/02

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Nichtausübung einer

    Aus diesem Tätigkeitsbezug der Befreiung folgt im Grundsatz eine Einschränkung der Befreiung auf die Zeiten, in denen Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung besteht und es erfüllt im Hinblick auf diesen Bezug zur Tätigkeit eine lediglich freiwillige Mitgliedschaft in einer solchen Versorgungseinrichtung die Voraussetzungen der Befreiung (anders als nach der zu § 7 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 202/62 - BSGE 20, 37) regelmäßig nicht (BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5/4 RA 80/97 R -).
  • BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73

    Verfassungswidrigkeit der Unverzichtbarkeit auf Befreiung von der

    Das dehnt den Zeitraum aus, in dem sich Veränderungen ergeben können; dadurch steigt das Bedürfnis, dem durch einen Verzicht Rechnung tragen zu können (vgl. BSG 20, 37 (40 f.)).
  • LSG Hessen, 01.12.1971 - L 7 Ka 1324/68
    Der Hinweis des Klägers auf BSG 20, 37 gehe fehl, da es sich dort um die Auslegung einer schon bestehenden Befreiungsvorschrift handele die in den GEHV jedoch nicht enthalten sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht