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   BSG, 22.05.1985 - 1 RA 31/84   

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https://dejure.org/1985,7850
BSG, 22.05.1985 - 1 RA 31/84 (https://dejure.org/1985,7850)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 1 RA 31/84 (https://dejure.org/1985,7850)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 1 RA 31/84 (https://dejure.org/1985,7850)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Weitergewährung von Übergangsgeld - Treu und Glauben - Reformatio in peius

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung eines höheren Übergangsgeldes - Übergangsgeld

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 12/80

    Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung;

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 1 RA 31/84
    Es darf daher ungünstigstenfalls die Klage bzw das Rechtsmittel zurückweisen, nicht aber die angefochtene Entscheidung zum Nachteil des (Rechtsmittel-) Klägers ändern, sofern nicht diese Entscheidung auch von der Gegenseite oder einem beteiligten Dritten mit entgegengesetzter Begehrensrichtung angefochten worden ist (vgl BSG vom 8.6.1982 6 RKa 12/80 = BSGE 53, 284).
  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    bb) Nach Ansicht der Kammer steht der Anwendung des Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II trotz erfolgreichen Besuches des Intensivsprachkurses auch nicht der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] in seiner Ausprägung als venire contra factum proprium entgegen (vgl. allgemein zur Anwendbarkeit von § 242 BGB im öffentlichen Recht: BVerfG, Beschl. v. 16.12.1981 - 1 BvR 898/79, juris, Rn. 83; BVerwG, Urt. v. 08.03.1956 - I A 3/54, juris, Rn. 43; BSG, Urt. v. 22.05.1985 - 1 RA 31/84, juris, Rn. 24 ff.).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Nicht hingegen darf es die angefochtene Entscheidung zum Nachteil des Rechtsmittelklägers ändern, sofern nicht die Entscheidung auch von der Gegenseite oder einem beteiligten Dritten mit entgegengesetzter Begehrensrichtung angefochten worden ist (BSGE 53, 284, 287 = SozR 5550 § 15 Nr. 1 S. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1985 - 1 RA 31/84 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 30/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht darf daher ungünstigstenfalls die Klage bzw. das Rechtsmittel zurückweisen, nicht aber die angefochtene Entscheidung zum Nachteil des (Rechtsmittel-) Klägers ändern, sofern nicht diese Entscheidung auch von der Gegenseite oder einem beteiligten Dritten mit entgegengesetzter Begehrensrichtung angefochten worden ist (BSG, Urteil vom 22.05.1985 - 1 RA 31/84 -).
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