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   BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78   

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BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78 (https://dejure.org/1979,6771)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1979 - 1 RA 51/78 (https://dejure.org/1979,6771)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1979 - 1 RA 51/78 (https://dejure.org/1979,6771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 219
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 121/74

    Zum Recht des Behinderten auf Kostenbeteiligung der BA an einem für ihn

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
    Die Klägerin erstrebt mit der zulässigerweise erhobenen kombinierten Anfechtungw- und Verpflichtungsklage (vgl BSGE 54, 226, 227 f. = SozR Nr. 4 zu 5 4442 Reichsversicherungsordnung -RVO-; BSGE 42, 5 4254 24) die Verur-.
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RLw 2/80

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Liebhaberei ohne Gewinnabsicht -

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
    Hierbei hat ihm im Hinblick darauf, daß es sich einerseits gegenüber dem einzelnen Versicherten um eine begünstigend® Regelung handelt, andererseits diese Regelung aber zu einer vermehrten finanziellen Belastung der Solidargemeinschaft aller Versicherten führt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit und die Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung auch unter Berücksichtigung des Gedankens der Praktikabilität zu Gebote gestanden (BSGE 51, 226, 231 f. = SozR Nr. 50 zu 5 4259 RVO; BSG SozR Nr. 47 zu 5 1259 EVO).
  • BSG, 16.11.1972 - 11 RA 166/72

    Fachschulausbildung - Volksschule - Aushilfslehrkraft - Vorbereitungslehrgang

    Auszug aus BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
    Unter den Beteiligten ist nicht streitig, daß sich die Klägerin mit dem Besuch der Meisterschule für das gestaltende Handwerk in Leipzig einer "Fachschulausbildung" unterzogen hat (zum Begriff vgl BSGE 35, 52, 55 f. = SozR Nr. 49 zu 5 4259 EVO; BSG SozR 2200 % 4255a Nr. 6 S 6).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juni 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der - erfolgreichen - Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87

    Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium mit Erfolg und somit durch das Bestehen einer Abschlußprüfung beendet wird (BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92; SozR aaO Nr. 86; BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42; SozR aaO Nrn 4 und 14; SozR Nr. 61 zu § 1259; BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259).

    Folgerichtig hat das BSG für diesen Regelfall ein "abgeschlossenes" Studium nur anerkannt, wenn eine der für den jeweiligen Studiengang als förmlicher Abschluß vorgesehenen, dh nach den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Abschlußprüfungen (zB Diplom- oder Staatsprüfung, Promotion) bestanden worden ist (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86; BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110 mwN).

    Voraussetzung ist hier jedoch, daß hinsichtlich des Studienablaufs und der Studienzeit gewisse Mindestbedingungen erfüllt sind (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42).

    Schließlich spricht auch der Gedanke praktikabler Abgrenzung von Ausfallzeiten (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 42) nicht gegen die Anerkennung eines Vorspiels als Hochschulabschluß.

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87

    Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung

    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium erfolgreich beendet, dh das Ausbildungsziel erreicht wurde (BSGE 59, 27 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92; SozR aaO Nr. 86; BSGE 48, 219 = SozR aaO Nr. 42; SozR aaO Nr. 14; SozR aaO Nr. 4; SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO; BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).

    Folgerichtig hat das BSG für diesen Regelfall ein "abgeschlossenes" Studium nur anerkannt, wenn eine der für den jeweiligen Studiengang vorgeschriebenen, dh nach den Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgesehenen Abschlußprüfungen (zB Diplom- oder Staatsprüfung, Promotion) bestanden worden ist (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86; BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110 mwN).

    Gleichzubehandeln ist ein Studium, in dem ein Prüfungsabschluß zwar möglich war, jedoch üblicherweise nicht abgelegt wurde (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 mwN), sofern jedenfalls die Mindeststudienzeit zurückgelegt war (BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 vgl für den Fall einer Lehre ohne vorgeschriebene Abschlußprüfung: Kaltenbach/Maier Anm BV 3.5 zu § 36 AVG in: Koch/Hartmann/v. Altrock/Fürst, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Kommentar, Stand September 1986; Bley/Lilge, Anm 16 zu § 36 AVG in: RVO- Gesamtkommentar, Stand Oktober 1986; Kommentar zur Reichsversicherungsordnung, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Stand Juli 1987, Anm 19 zu § 1259 RVO/§ 36 AVG; Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, Stand August 1987, Anm 7 zu § 1259 RVO; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Stand Februar 1987, Anm 10 zu § 1259 RVO/§ 36 AVG; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1987, Band III S 700 m I jeweils mwN).

  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Dabei hat die Beklagte - auch insoweit zu Gunsten der Klägerin - nicht geprüft, ob die DDR-Hochschulausbildung für ihr Berufsleben tatsächlich von Nutzen gewesen ist (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111) oder ob die hochschulrechtlichen Voraussetzungen der vom Senator für Justiz ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigung tatsächlich vorlagen (zu den Voraussetzungen der Anerkennung des DDR-Juristen-Diploms vgl § 92 Abs. 2 , Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz vom 28. Oktober 1961, BGBl I S 1883, idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 10. Mai 1971, BGBl I S 445, § 1 Abs. 1 Satz 1, 3 , § 20 Abs. 2 Flüchtlingshilfegesetz idF vom 15. Mai 1971, BGBl I S 682; zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften - insbesondere des § 92 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz - neben § 112 DRiG vgl BVerwG MDR 1970, 263 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - I C 71/67 -, ablehnend: Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl 1988, § 112 RdZiff 1, 2; zur Gleichstellung des Abschlusses eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Diplom-Jurist nach der Herstellung der Einheit Deutschlands vgl Art. 8 Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III 8 Buchst y, gg des Einigungsvertrages, BGBl 1990 Teil II S 889, 931).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dies nicht erst dann der Fall, wenn der Versicherte die (seiner Meinung nach) hierfür erforderlichen Kenntnisse tatsächlich besitzt; dies würde nämlich uU langwierige und schwierige Ermittlungen des Versicherungsträgers erfordern, die der Praktikabilität des Rentenverfahrens abträglich wären und zu einer weitgehenden Kasuistik führen müßten (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111).

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 8/98 R

    Ausbildungsanrechnungszeit wegen Schulbesuch nach Ablegung der Abschlußprüfung

    Soweit sich insofern der (für Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung ohnehin nicht mehr zuständige) 1. Senat des BSG in seiner - vom LSG zitierten und als einzige einschlägige Aussage der oberstgerichtlichen Rechtsprechung überhaupt verwerteten - Entscheidung vom 6. Februar 1976 (SozR 2200 § 1259 Nr. 17) zum damaligen Rechtszustand möglicherweise mißverständlich geäußert hat, hat er seine Auffassung im weiteren Urteil vom 28. Juni 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110) dahingehend klargestellt, daß auch die Fachschulausbildung im Regelfall mit der erfolgreichen Abschlußprüfung ende und demgemäß der nachfolgende Zeitraum grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit erfülle.
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 69/87

    Rentenrechtliche Vormerkung von Zeiten als Lehrzeit und Zeiten der

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach den Gegebenheiten in der Zeit der als Ausfalltatbestand geltend gemachten Ausbildung (speziell für die Lehrzeit BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 22; vgl im übrigen BSGE 48, 219, 222 = SozR a.a.O. Nr. 42; BSG SozR a.a.O. Nr. 76, jeweils mwN).

    Zwar hat das LSG keine ausdrücklichen Feststellungen zur Anerkennung des BPI als Hochschulausbildungseinrichtung im - hier allein maßgeblichen (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42; BSGE 52, 86, 87 = SozR a.a.O. Nr. 52; BSG SozR a.a.O. Nr. 76) - Zeitraum der Ausbildung der Klägerin getroffen.

  • BSG, 25.03.1998 - B 5/4 RA 85/97 R

    Anrechnungszeit - Zeit nach Ablegung der Diplomprüfung an einer Hochschule der

    Seine - insoweit möglicherweise mißverständliche - Entscheidung vom 6. Februar 1976 (1 RA 89/75 - SozR 2200 § 1259 Nr. 17) hat der 1. Senat des BSG durch Urteil vom 28. Juni 1979 (1 RA 51/78 SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und ausgeführt, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Beendigung abgeschlossen sei, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung beendet werde.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 3416/15
    Vor- und Zwischenprüfungen sind kein Abschluss (BSG, Urteil vom 28.06.1979, 1 RA 51/78, Juris) und können auch in den erfolgreichen Abschluss einer anderen Ausbildungsart nicht umgedeutet werden (z. B. Hochschulzwischenprüfung in den Fachschulabschluss) (Niesel in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, 46. EG, § 252 SGB VI, Rdnr. 29 ff., m.w.N.).

    Die Gleichstellung ist auch dann nicht möglich, wenn die Ausbildung Voraussetzung für die spätere berufliche Tätigkeit oder für diese förderlich war (BSG, Urteil vom 28.06.1979, a.a.O.).

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 14/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juli 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 69/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Der 1. Senat hat die am 6. Februar 1976 ergangene - möglicherweise mißverständliche - Entscheidung (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 17) durch Urteil vom 28. Juli 1979 (SozR 2200 § 1259 Nr. 42) klargestellt und darauf hingewiesen, daß - auch - die Fachschulausbildung im Regelfall nicht mit ihrer zeitlichen Begrenzung ende, sondern mit der erfolgreichen Abschlußprüfung; die Zeit danach erfülle mithin grundsätzlich nicht den Tatbestand einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 65/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 17/90

    Berechnung der Höchstdauer bei Hochschulausbildung im Rahmen eines

  • BSG, 21.02.1989 - 1 RA 5/87

    Fachschulausbildung für einen Molkereimeister

  • BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88

    Anspruch auf Nachversicherung beziehungsweise Vormerkung dieses Zeitraums als

  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 19/87

    Halbjahreskurs mit Ganztagsunterricht - Fachschulausbildung -

  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87

    Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung -

  • LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 46/95

    Rentenversicherungsrechtliche Anrechnung einer wissenschaftlichen Aspirantur in

  • LSG Saarland, 04.03.2005 - L 7 RJ 20/03

    Vormerkung - Anrechnungszeit - Meisterschulbesuch - Fachschulausbildung

  • LSG Thüringen, 14.12.1995 - L 2 An 267/94
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