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   BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/85   

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https://dejure.org/1986,3879
BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/85 (https://dejure.org/1986,3879)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 (https://dejure.org/1986,3879)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 1 RA 51/85 (https://dejure.org/1986,3879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Begriff der Rückerstattung - Keine entsprechende Anwendung des § 149 SGG auf die Zuzahlungspflicht nach § 20 Abs 1 AVG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufwendungen einer stationären Heilbehandlung - Streitigkeiten über Zuzahlungen - Ausschluß der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 254 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/85
    Unter Rückerstattung ist nach der im Sozialversicherungsrecht und der Versorgung üblichen Terminologie die Rückgabe einer empfangenen Leistung oder der Ersatz von Auslagen zu verstehen (vgl BSG 18.12.1964 7 RAr 54/63 = BSGE 22, 181, 183).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    Zwar besteht kein Vergütungszusammenhang, auf den die Grundsätze von Leistung und Gegenleistung anzuwenden wären; der Versicherungsträger darf Bewilligung und Durchführung der Leistung nicht von der Zuzahlung abhängig machen (BSG Urteile vom 11. Juni 1986 - 1 RA 51/85 - SozR 1500 § 149 Nr. 11 und vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92 - BSGE 73, 271, 291 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4, S 30; vgl auch BT-Drucks 9/2074, S 35).

    Das Urteil des BSG vom 11. Juni 1986 (1 RA 51/85 - SozR 1500 § 149 Nr. 11) läßt sich nicht gegen diese Auslegung anführen (so aber LSG Berlin Urteil vom 25. November 1998 - L 17 An 48/98).

  • LSG Hessen, 15.03.1988 - L 2 An 472/87
    Die Berufung ist zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 1986 - Az.: 1 RA 51/85).
  • BSG, 21.08.1986 - 11a RA 49/85

    Begriff des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs - keine entsprechende

    Die Zuzahlungspflicht nach § 20 Abs. 1 AVG (= § 1243 Abs. 1 RV0) ist eine selbständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Pflicht zur Zahlung, die, wenn sie auch auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, weder den Rechtsgrund noch die Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung berührt (vgl BSG 11.6.1986 1 RA 51/85).
  • SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11

    Zuzahlungspflicht zu einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme trotz

    21 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 - Breithaupt 1987, 984 (986); Urteil vom 23.02.2000 - BSGE 85, 293 (296 f.); Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 - Juris Rn. 33) handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht - früher nach § 20 Abs. 1 AVG, § 1243 RVO, nunmehr nach § 32 SGB VI - um eine selbstständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber den Rechtsgrund bzw. die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sachleistungen als solche nicht berührt.
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