Rechtsprechung
   BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,370
BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79 (https://dejure.org/1980,370)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1980 - 1 RA 63/79 (https://dejure.org/1980,370)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 (https://dejure.org/1980,370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bisheriger Beruf - Österreichisches Recht - Versicherungspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Fehlt für einen Fall mit Auslandsberührung eine ausdrückliche Regelung, so ist gemäß den Grundsätzen des internationalen Sozialversicherungsrechts nach Anknüpfungspunkten für die Feststellung des maßgebenden Rechts zu suchen (vgl hierzu Beschluß des Großen Senats des BSG in BSGE 33, 280, 282 ff. = SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).

    Versicherungszwang kann begrifflich nur innerhalb des Bereiches der eigenen Staatsgewalt ausgeübt werden (vgl BSGE 30, 244, 246 = SozR Nr. 8 zu 5 73 G 131 S. Aa 9; BSGE 32, 174, 175 = SozR Nr. 64 zu 5 165 RVG; BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Er ist sowohl im Rahmen des @ 23 Abs. 2 Satz 2 AVG für die Bestimmung des Kreises der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu beurteilen ist (vgl BSGE 43, 245, 244 = SozR 2200 5 1246 Nr. 16 S. 48; BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 S. 85 und Nr. 41 S. 124; Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - ), als auch im Rahmen des @ 24 Abs. 2 Satz 1 AVG für die Frage, ob die sichaus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden äußersten Grenzen der Verweisbarkeit (vgl BSGE 19, 147, 149 f.) gewahrt sind, von entscheidender Bedeutung.

    Von dieser Rechtsansicht ist der 4. Senat auch im Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - nicht abgerückt.

  • BSG, 28.11.1979 - 5 RJ 20/79

    Österreichische Pflichtversicherungszeit - Anrechenbares Versicherungsjahr

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    So hat der 5, Senat des BSG in seinem Urteil vom 28.November 1979 - 5 RJ 20/79 - zwar letztlich dahinstehen lassen, aber doch angedeutet, daß Art. 26 Abs. 1 DÖSVA auch für den Erwerb des Anspruchs auf die sog. "Rente nach Mindesteinkommen" gemäß Art. 2 5 55a Abs. 1 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (ArVNG) idF des Rentenreformgesetzes (RRG) vom 16° Oktober 1972 (BGBl I S. 1965) erheblich sein kann, sofern Art. 2 5 55a ArVNG nicht nur eine reine Berechnungsvorschrift darstellt, sondern für die Gewährung der Rente nach Mindesteinkommen die besondere Anspruchsvoraussetzung einer Zurücklegung von mindestens 25 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren beinhaltet.
  • BSG, 16.01.1970 - 7 RAr 46/68

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Versicherungszwang kann begrifflich nur innerhalb des Bereiches der eigenen Staatsgewalt ausgeübt werden (vgl BSGE 30, 244, 246 = SozR Nr. 8 zu 5 73 G 131 S. Aa 9; BSGE 32, 174, 175 = SozR Nr. 64 zu 5 165 RVG; BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 55/79

    Gleichstellung von Pflichtbeiträgen - Pflichtbeitrag - Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Letzterer Begriff ist umfassender und verleiht den in einem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten sowohl quantitativ als auch qualitativ die Eigenschaft von innerstaatlichen Versicherungszeiten (vgl auch Urteile des Senats vom 24. Juni 1980 - 1 RA 55/79, 1 RA 83/79-).
  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Vielmehr hat er es hierin in Abgrenzung zu dem Urteil des 5. Senats vom 29. November 1978 (BSGE 47, 183, 185 : SozR 2600 @ 45 Nr. 24) ausdrücklich offen gelassen, ob Versicherungszeiten, die im Ausland vor Aufnahme einer Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden sind, in die Ermittlung und Bewertung des bisherigen Berufes nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) einbezogen werden müssen (ebenso Urteil des Senats vom 24. April 1980 62/79 ).
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 147/76

    Teilzeitarbeitsmarkt - Im Ausland wohnender Versicherter

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Zwar ist diese räumliche Einschränkung zunächst nur insoweit vorgenommen worden, als im Zusammenhang mit der Verweisbarkeit des Versicherten auf andere als die bisher ausgeübten Tätigkeiten das Verweisungsgebiet grundsätzlich nicht über den Geltungsbereich der deutschen Versicherungsgesetze hinaus ausgedehnt werden darf (BSG SozR Nr. 98 zu 5 1246 RVO; BSGE 44, 20, 21 = SozR 2200 5 1246 Nr. 18 S. 55; Urteil vom 19. Oktober 1977 4 RJ 147/76 - bestätigend BSGSozR 2200 5 1246 Nr. 48).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Er ist sowohl im Rahmen des @ 23 Abs. 2 Satz 2 AVG für die Bestimmung des Kreises der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu beurteilen ist (vgl BSGE 43, 245, 244 = SozR 2200 5 1246 Nr. 16 S. 48; BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 S. 85 und Nr. 41 S. 124; Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - ), als auch im Rahmen des @ 24 Abs. 2 Satz 1 AVG für die Frage, ob die sichaus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden äußersten Grenzen der Verweisbarkeit (vgl BSGE 19, 147, 149 f.) gewahrt sind, von entscheidender Bedeutung.
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann als "bisheriger Beruf" im Sinne des 5 23 Abs. 2 Satz 2 AVG grundsätzlich nur eine pflichtversicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angesehen werden, weil nur der pflichtversicherte Beruf das Versicherungsrisiko bestimmt (BSGE 41, 129, 130 = SozR 2200 5 1246 Nr. 11 s. 24; BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 41 3.124; jeweils mwN ).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 119/72

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Spanien - Spanische Beitragstage -

    Auszug aus BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
    Sie sind den innerstaatlichen Versicherungszeiten "hinzuzurechnen" (vgl auch BSG SozR 6805 Art. 27 Nr. 1 S 2 ).
  • BSG, 29.03.1973 - 4 RJ 275/72

    Soziale Sicherheit - Österreich - Tuberkulose - Abkommen

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 83/79
  • BSG, 17.05.1977 - 1 RA 55/76
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (grundlegend: BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64, ferner Senatsurteile vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 65 und vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - nicht veröffentlicht - sowie BSG Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).

    Wenn aber für die Begründung oder - im Fall der Ausstrahlung - zumindest für die Durchsetzbarkeit einer Beitragspflicht des Versicherten lediglich dessen innerhalb des Bundesgebiets versicherungspflichtig ausgeübte Tätigkeiten maßgebend sind, dann kann für das Leistungsrecht und damit auch für die Bestimmung des "bisherigen Berufs" nichts anderes gelten (BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165, 169, 170 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64).

    Soweit der 1. Senat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 1980 (1 RA 63/79 - BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64) zu der entsprechenden Vorschrift des Art. 26 Abs. 1 des deutsch-österreichischen Abkommens vom 22. Dezember 1966 (BGBl II 1969, 1233), welche den Ausdruck "zusammenrechnen" anstelle von "berücksichtigen" verwendet, ausgeführt hat, daß der Begriff "Zusammenrechnung" eine ganz bestimmte und eingeschränkte Form der Berücksichtigung der in einem Staat zurückgelegten Versicherungszeiten bedeute, welche damit lediglich quantitativ und somit ihrer Anzahl nach zu berücksichtigen seien, während demgegenüber der Begriff "Gleichstellung" umfassender sei und den in einem Staat zurückgelegten Versicherungszeiten sowohl quantitativ als auch qualitativ die Eigenschaft von innerstaatlichen Versicherungszeiten verleihe, läßt sich dem nicht entnehmen, daß das Wort "berücksichtigen" unabhängig vom Regelungszusammenhang synonym für "gleichstellen" steht.

    Denn abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten einer Überprüfung der Qualität einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit (vgl zu diesem Gesichtspunkt BSG Urteile vom 30. August 1979 - 4 RJ 110/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 48, S 143 sowie vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15; Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 571) kann es im Hinblick auf den engen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang von Rentenleistungen und Beiträgen durchaus dem Interesse sowohl der einzelnen Versicherten als auch der Solidargemeinschaft aller Versicherten entsprechen, wenn das maßgebliche zwischenstaatliche Recht die im Ausland ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nicht für den Berufsschutz iS des § 43 Abs. 1 Nr. 2 iVm Abs. 2 SGB VI berücksichtigt (BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165, 170 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64, S 198).

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Allerdings sind im Ausland ausgeübte Beschäftigungen, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterlagen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, falls nicht Normen des zwischen- oder überstaatlichen Rechts etwas anderes anordnen (vgl BSGE 50, 165, 166 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

    Das LSG meint außerdem, daß die in Jugoslawien erworbene Qualifikation und die anschließende Berufspraxis in Jugoslawien in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden könnten, weil es für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit grundsätzlich auf die Verhältnisse auf dem inländischen Arbeitsmarkt ankomme (BSGE 39, 221; 50, 165).

    In BSGE 50, 165 ist nur entschieden worden, daß eine allein im Ausland verrichtete Tätigkeit keinen Berufsschutz begründen kann (vgl aber für den EG-Bereich SozR 2200 § 1246 Nr. 159).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht