Rechtsprechung
   BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1964
BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77 (https://dejure.org/1978,1964)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 1 RA 81/77 (https://dejure.org/1978,1964)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 (https://dejure.org/1978,1964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Vom Antrag des Versicherten unabhängiger Ausgleichsanspruch der Versorgungsverwaltung gegen den RV-Träger bezüglich einer Badekur

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsverwaltung - Ausgleichsanspruch - Voraussetzungen - Erbringen einer Geldleistung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 447/66

    Zur Möglichkeit der Aufrechnung einer Krankenversicherung von offenen

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77
    Indes hat die Beklagte im Rahmen der ää 15 und 14 AVG aF auch Kostenzuschüsse gewähren dürfen (vgl BSGE 27, 54, 56 f.; 29, 155, 155; BSG SozR RVG EUR 1257 Nr. 7; s ferner % 11 der Rahmengrundsätze).
  • BSG, 26.02.1969 - 1 RA 37/68

    Berechnung des Rentenversicherungsbeitrages für Angestellte - Voraussetzung für

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77
    Indes hat die Beklagte im Rahmen der ää 15 und 14 AVG aF auch Kostenzuschüsse gewähren dürfen (vgl BSGE 27, 54, 56 f.; 29, 155, 155; BSG SozR RVG EUR 1257 Nr. 7; s ferner % 11 der Rahmengrundsätze).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 78/77

    Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers für die schulische Eingliederung

    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77
    Vielmehr räumt 5 18c Abs. 6 Satz 2 BVG - ähnlich wie 5 1551 der Reichsversicherungsordnung (EVO) dem Fürsorgeträger (vgl dazu Urteil des BSG vom 2.Februar 1978 - 8 RU 78/77 mwN) - der -.
  • Drs-Bund, 04.10.1971 - BT-Drs VI/2649
    Auszug aus BSG, 30.05.1978 - 1 RA 81/77
    anspruch oder auf das Fehlen eigener Aufwendungen des Berechtigten verweigern und sich damit auf Kosten des Bundes entlasten können (vgl BT-Drucks VI/2649, S. 8).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Das entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Erstattungsrechts zwischen Leistungsträgern (vgl BSGE 58, 263, 271 f = SozR 2200 § 1237 Nr. 20 S 53 f; BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9 S 25, jeweils zu Erstattungsansprüchen, wenn die Maßnahmen nicht in "eigenen" Einrichtungen des angegangenen Trägers oder in von "ihm belegten" Einrichtungen durchgeführt worden waren).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Ungeachtet der Regelungen über die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen trägt nach § 18c Abs. 5 Satz 3 BVG der KOV-Träger die Kosten für diese Behandlung endgültig immer nur dann, wenn die zu behandelnde Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden ist und soweit nicht - ohne die Leistung des KOV-Trägers - ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger die Leistung gewährt hätte (vgl zuletzt sinngemäß Bundessozialgericht , Urteil vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 9/01 KR R = SozR 4-3100 § 18c Nr. 1 RdNr 11 mwN unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung: BSG SozR 3100 § 18c Nr. 3 S 9 f mwN; SozR 3100 § 18c Nr. 5 S 13 f; SozR 3100 § 18c Nr. 9 S 25 , im Ergebnis ebenso: BSG SozR 3-3100 § 18c Nr. 2 S 7; BSG SozR 3-3100 § 18c Nr. 4 S 17 f).

    Obwohl die Beklagte ein solches Ermessen naturgemäß nicht ausüben konnte, scheitert ein Erstattungsanspruch des berechtigten Trägers daran regelmäßig nicht (vgl sinngemäß schon: BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9 Leitsatz 2 und S 23 f zum Ganzen vgl auch BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 Leitsatz 2 und S 16; BSG SozR 2200 § 1237 Nr. 21 S 63; aus der Literatur zB: Roos, aaO, Vor § 102 RdNr 8 mwN, § 104 RdNr 7 mwN; Kater, aaO, § 104 SGB X RdNr 7, 41 mwN, § 105 SGB X RdNr 33 ff).

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Denn dies entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Erstattungsrechts zwischen Leistungsträgern (vgl BSGE 58, 263, 271 f = SozR 2200 § 1237 Nr. 20 S 53 f; BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9 S 25, jeweils zu Erstattungsansprüchen, wenn die Maßnahmen nicht in "eigenen" Einrichtungen des angegangenen Trägers oder in von "ihm belegten" Einrichtungen durchgeführt worden waren).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 17/98 R

    Erstattungsanspruch der Versorgungsverwaltung bei Badekur zur Erhaltung der

    Auch auf ein sonstiges im Leistungsrecht des vorrangigen Trägers begründetes besonderes Leistungshindernis kommt es nicht an; schon deshalb geht der Hinweis der BKK fehl, durch die Auslegung des LSG werde § 111 SGB V bzw § 107 Abs. 2 SGB V umgangen (so schon BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9 S 25 mwN).

    Eine solche Überschneidung wurde für das spezifisch versorgungsrechtliche Ziel der Erhaltung der Pflegefähigkeit sowohl im Verhältnis zum spezifisch krankenversicherungsrechtlichen Ziel der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit als auch im Verhältnis zum spezifisch rentenversicherungsrechtlichen Ziel der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit für den Fall bejaht, daß die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen vorliegen (BSG USK 8884; BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9).

    Ein diesbezüglicher Wille kann den gesetzlichen Änderungen durch das Gesundheits-Reformgesetz nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit entnommen werden, so daß es insoweit beim bisherigen Rechtszustand geblieben ist, wonach im Verhältnis zur versorgungsrechtlichen Badekur sowohl Rehabilitationsleistungen als auch Vorsorgeleistungen die gleichen Leistungszwecke verfolgen (vgl nochmals BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9; BSG USK 8884).

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Zwar ist dem Rentenversicherungsträger - entschieden allerdings nur im Rahmen von Erstattungsstreitigkeiten und in der Zeit vor Inkrafttreten des § 13 Abs. 1 Satz 5 AVG n.F. - die Berufung darauf, daß eine Rehabilitationsmaßnahme nicht in seinen eigenen oder von ihm belegten Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt worden sei, wiederholt versagt worden (BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9 S. 25; BSGE 51, 44, 49 = SozR 2200 § 184a Nr. 4 S. 19).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 18/05 R

    Begrenzung der Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber

    Ungeachtet der Regelungen über die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen trägt nach § 18c Abs. 5 Satz 3 BVG der KOV-Träger die Kosten für diese Behandlung endgültig immer nur dann, wenn die zu behandelnde Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden ist und soweit nicht - ohne die Leistung des KOV-Trägers - ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger die Leistung gewährt hätte (vgl zuletzt sinngemäß BSG, Urteil vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 9/01 KR R = SozR 4-3100 § 18c Nr. 1 RdNr 11 mwN unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung: BSG SozR 3100 § 18c Nr. 3 S 9 f mwN; SozR 3100 § 18c Nr. 5 S 13 f; SozR 3100 § 18c Nr. 9 S 25 , im Ergebnis ebenso: BSG SozR 3-3100 § 18c Nr. 2 S 7; BSG SozR 3-3100 § 18c Nr. 4 S 17 f).

    Obwohl die Beklagte ein solches Ermessen naturgemäß nicht ausüben konnte, scheitert ein Erstattungsanspruch des berechtigten Trägers daran regelmäßig nicht (vgl sinngemäß schon: BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9 Leitsatz 2 und S 23 f zum Ganzen vgl auch BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 Leitsatz 2 und S 16; BSG SozR 2200 § 1237 Nr. 21 S 63; aus der Literatur zB: Roos, aaO, Vor § 102 RdNr 8 mwN, § 104 RdNr 7 mwN; Kater, aaO, § 104 SGB X RdNr 7, 41 mwN, § 105 SGB X RdNr 33 ff).

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01 KR R

    Krankenkasse - Kostentragung - Kostenbeteiligung - Beschädigter - Heilbehandlung

    Dass der Beigeladene die Gewährung dieser Leistung bei der Beklagten nicht beantragt hat, steht dem in § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG als Ausgleichsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern geregelten Erstattungsanspruch des Versorgungsträgers nicht entgegen (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3, vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 - BSGE 44, 133, 135 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1 und - 3 RK 3/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 6 sowie vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9 - jeweils zur gleich lautenden Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 BVG).

    Im Verhältnis der Leistungsträger untereinander bestimmt diese Vorschrift mithin, dass - ungeachtet der Regelung über die Zuständigkeit für die Durchführung von Leistungen in § 18c Abs. 1 bis 3 BVG, wonach die Versorgungsverwaltung für die hier in Rede stehende Leistung zuständig ist - die Kosten für die Behandlung von Schädigungsfolgen der Versorgungsverwaltung zur Last fallen sollen, die Kosten für die Behandlung von Nichtschädigungsfolgen hingegen in erster Linie anderen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3 S 9 f mwN, vom 22. Juni 1977 - 10 RV 29/76 - SozR 3100 § 18c Nr. 5, S 13 f, vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9, S 25 - jeweils zur Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 und 3, im Ergebnis ebenso BSG Urteile vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 31/93 - SozR 3-3100 § 18c Nr. 2, S 7 und vom 22. August 2001 - B 3 KR 9/00 R - SozR 3-3100 § 18c Nr. 4, S 17 f).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 3457/10

    Träger der Kinder- und Jugendhilfe - Bewilligung von Rehabilitationsleistungen -

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Erstattung begehrende Träger keine Veranlassung für die Inanspruchnahme der Einrichtungen des ersatzpflichtigen Leistungsträgers hat (vgl BSG 30.05.1978, 1 RA 81/77, SozR 3100 § 18c Nr. 9).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 30/13 R

    Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung - Erstattungsanspruch - Badekur gem §

    Die Rechtsprechung des BSG hat eine solche Überschneidung für das spezifisch versorgungsrechtliche Ziel der Erhaltung der Pflegefähigkeit sowohl im Verhältnis zum spezifisch krankenversicherungsrechtlichen Ziel der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit als auch im Verhältnis zum spezifisch rentenversicherungsrechtlichen Ziel der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit für den Fall bejaht, dass die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen vorliegen (BSG USK 8884; BSG SozR 3100 § 18c Nr. 9).
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01.KR R

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Versorgungsträgers für

    Dass der Beigeladene die Gewährung dieser Leistung bei der Beklagten nicht beantragt hat, steht dem in § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG als Ausgleichsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern geregelten Erstattungsanspruch des Versorgungsträgers nicht entgegen (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3, vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 - BSGE 44, 133, 135 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1 und - 3 RK 3/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 6 sowie vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9 - jeweils zur gleich lautenden Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 BVG).

    Im Verhältnis der Leistungsträger untereinander bestimmt diese Vorschrift mithin, dass - ungeachtet der Regelung über die Zuständigkeit für die Durchführung von Leistungen in § 18c Abs. 1 bis 3 BVG, wonach die Versorgungsverwaltung für die hier in Rede stehende Leistung zuständig ist - die Kosten für die Behandlung von Schädigungsfolgen der Versorgungsverwaltung zur Last fallen sollen, die Kosten für die Behandlung von Nichtschädigungsfolgen hingegen in erster Linie anderen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3 S 9 f mwN, vom 22. Juni 1977 - 10 RV 29/76 - SozR 3100 § 18c Nr. 5, S 13 f, vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9, S 25 - jeweils zur Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 und 3, im Ergebnis ebenso BSG Urteile vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 31/93 - SozR 3-3100 § 18c Nr. 2, S 7 und vom 22. August 2001 - B 3 KR 9/00 R - SozR 3-3100 § 18c Nr. 4, S 17 f).

  • LSG Sachsen, 20.04.2005 - L 1 KR 18/03

    Zulässigkeit des Einwandes des Nichtvorliegens tatbestandlicher Voraussetzungen

  • LSG Sachsen, 27.06.2002 - L 6 V 23/01

    Streit zwischen einem Versorgungsträger und der Krankenkasse über die Erstattung

  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 30/78

    Anwendung des BVG § 81b bei Gewährung der Leistung durch den offensichtlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht