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   OLG Hamm, 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12   

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https://dejure.org/2012,37062
OLG Hamm, 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12 (https://dejure.org/2012,37062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12 (https://dejure.org/2012,37062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2012 - III-1 RBs 105/12 (https://dejure.org/2012,37062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StPO § 147; OwIG 80, StPO § 344
    Akteneinsicht, Messgerät, Bedienungsanleitung, Rechtsbeschwerde, Begründung

  • openjur.de

    Beschränkung der Verteidigung, Einsicht in Bedienungsanleitung eines Radargeräts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG §§ 79, 80; StPO § 338 Abs. 1 Nr. 8
    Beschränkung der Verteidigung, Einsicht in Bedienungsanleitung eines Radargeräts

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einsicht in Bedienungsanleitung eines Radargeräts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung eines Radargeräts

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79; OWiG § 80
    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung eines Radargeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sind eigentlich 4-5 Stunden Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung ausreichend?

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 14 OWi 159/12
  • OLG Hamm, 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12
    Auch wenn der Verteidigung der Zeitraum der durch das Amtsgericht gewährten Akteneinsicht für einen Erkenntnisgewinn zu gering gewesen sein sollte, so hätte sie sich zur Begründung der Rechtsbeschwerde erneut um Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung bemühen können und aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse konkret darlegen müssen, was sie beim Amtsgericht vorgetragen hätte, wenn dort eine längerfristige Akteneinsicht gewährt worden wäre (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.09.2012 - 3 RBs 235/12 - juris).

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (BGH NStZ 2010, 530, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 03.09.2012 - 3 RBs 235/12 - juris).

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12
    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (BGH NStZ 2010, 530, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 03.09.2012 - 3 RBs 235/12 - juris).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12
    Vielmehr ist bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist (BVerfG NJW 1992, 2811).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1982 - 5 Ss OWi 649/81
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12
    Soweit die Verfahrensrüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung erhoben wird, ist diese Rüge nicht in der nach § 344 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG gebotenen Form erhoben worden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1983, 270 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12
    Das bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muss, was er im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 23).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Sollte eine solche konkrete Bezeichnung wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich sein, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGH NStZ 2010, 530 (531); OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012 - 1 RBs 105/12 - juris Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Beruft sich der Betroffene darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen - hier die Bedienungsanleitung des Messgeräts - entsprechender Vortrag nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Celle VRS 124, 333; NStZ 2014, 526; Beschluss vom 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 , juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 354; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12, juris; a.A. OLG Jena NJW 2016, 1457) jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun.
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012, 1 RBs 105/12, juris).
  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

    Diese Rügeanforderungen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zunächst für die Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung nach § 338 Nr. 8 StPO entwickelt worden (vgl. z.B. BGH NJW 2005, 300, 303; BGH NStZ 2010, 530, 531; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2012 - 1 RBs 105/12) und ist dann in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls angewandt worden auf Konstellationen, in denen neben der Rüge der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens auch eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung geltend gemacht wird (KG Berlin a.a.O.; OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Celle a.a.O.).
  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der Ansicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen, gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. OLG Celle, DAR 2013, 283 [OLG Celle 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13] ; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012, 1 RBs 105/12, [...]).
  • AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung

    (s. a. Cierniak, zfs 12/12, S. 664 [674]. dagegen ein Einsichtsrecht [allerdings im gerichtlichen Verfahren] ohne nähere Begründung für ausreichend erachtend OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2012-1 RBs 105/12, 111-1 RBs 105/12).
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