Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2022 - III-1 RBs 198/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19924
OLG Köln, 15.07.2022 - III-1 RBs 198/22 (https://dejure.org/2022,19924)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2022 - III-1 RBs 198/22 (https://dejure.org/2022,19924)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - III-1 RBs 198/22 (https://dejure.org/2022,19924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,19924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 17 OWiG

  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 338 Nr. 8
    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 338 Nr. 8
    Rechtsbeschwerde wegen Verteidigerbehinderung; Darlegungslast bei Vorwurf fehlender Unterlagen; Behinderung der Verteidigung wegen nicht beigezogener Messunterlagen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Feststellungen zur Bemessung der Geldbuße - Wenn der Betroffene nicht anwesend ist

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen: Wirtschaftliche Verhältnisse allenfalls ab 1000 Euro Geldbuße zu prüfen!

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 617
  • NZV 2023, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 27.10.2020 - 1 SsBs 43/20

    Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse, Leistungen zur Grundsicherung

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22
    Im Übrigen geht der Senat - für die hier vorliegende Konstellation der Entbindung des Betroffenen und des Fehlens von Anzeichen hinsichtlich seines sozialen Status - davon aus, dass die Amtsaufklärungspflicht des Tatrichters bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig erst durch eigenen Sachvortrag des Betroffenen ausgelöst wird (vgl. dazu auch - weitergehend - KG Berlin, Beschluss vom 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20 m.w.N., juris; OLG Bremen, Beschluss v. 27.10.2020, 1 SsBs 43/20, juris).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22
    Im Übrigen geht der Senat - für die hier vorliegende Konstellation der Entbindung des Betroffenen und des Fehlens von Anzeichen hinsichtlich seines sozialen Status - davon aus, dass die Amtsaufklärungspflicht des Tatrichters bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig erst durch eigenen Sachvortrag des Betroffenen ausgelöst wird (vgl. dazu auch - weitergehend - KG Berlin, Beschluss vom 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20 m.w.N., juris; OLG Bremen, Beschluss v. 27.10.2020, 1 SsBs 43/20, juris).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22
    So ist zwischenzeitlich anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 normierten Schwellenwert von 250,- EUR - zu dem vorliegend offen bleiben kann, ob er im Lichte der seit seiner Festschreibung gewachsenen Kaufkraft noch angemessen ist - eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich ist, wenn das Bußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (vgl. dazu SenE v. 09.11.2012 - III-1 RBs 276/12 - SenE v. 08.04.2014 - III-1 RBs 73/14 - SenE v. 22.05.2020 - III-1 RBs 144/20 - SenE v. 13.11.2020 - III-1 RBs 322/20 --; sowie etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 8.12.2015, 1 Ss (OWi) 163/15, m.w.N., juris; OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2015, III-3 RBs 354/14, juris).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 264/99
    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22
    Nichts anderes gilt nach Auffassung des Senats bei Geldbußen über 250,- EUR, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. nur SenE v. 25.06.1999 - Ss 264/99 B - m. w. Nachw. = VRS 97, 381 [383]; SenE v. 21.10.2011 - III-1 RBs 298/11 - SenE v. 13.11.2020 - III-1 RBs 322/20) und zwar auch dann, wenn auf den für eine vorsätzliche Begehungsweise nach § 3 Abs. 4a BKatV vorgesehenen Regelsatz erkannt wird (vgl. dazu jüngst SenE v. 06.07.2021, III-1RBs 169/21).
  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22
    So ist zwischenzeitlich anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 normierten Schwellenwert von 250,- EUR - zu dem vorliegend offen bleiben kann, ob er im Lichte der seit seiner Festschreibung gewachsenen Kaufkraft noch angemessen ist - eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich ist, wenn das Bußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (vgl. dazu SenE v. 09.11.2012 - III-1 RBs 276/12 - SenE v. 08.04.2014 - III-1 RBs 73/14 - SenE v. 22.05.2020 - III-1 RBs 144/20 - SenE v. 13.11.2020 - III-1 RBs 322/20 --; sowie etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 8.12.2015, 1 Ss (OWi) 163/15, m.w.N., juris; OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2015, III-3 RBs 354/14, juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2023 - 1 Ss OWi 8/23

    Verhängung der Regelgeldbuße im gerichtlichen Bußgeldverfahren: Erforderlichkeit

    Dies bedeutet indes nicht, dass das Tatgericht einseitige und wenig aussagekräftige Angaben des Betroffenen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ungeprüft hinzunehmen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 Ws (B) 49/20 -, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 SsBs 43/20 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. April 2021 - 1 Ss (OWi) 103/20 -, BeckRS 2021, 7676; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2022 - III-1 RBs 198/22 -, juris; Krenberger/Krumm, OWiG, 7. Aufl., § 17 Rn. 22b, m.w.N.).
  • KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22

    Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV

    Verhängt das Gericht - wie im vorliegenden Fall - eine nicht geringfügige Geldbuße, bedarf es deshalb grundsätzlich Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen, damit dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung ermöglicht wird, ob das Tatgericht sein Rechtsfolgeermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat (vgl. Senat VRS 126, 103; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 1 RBs 198/22 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 2 Ss OWi 474/15 -, juris; Gürtler in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rdn. 35; Mitsch a.a.O. Rdn. 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht