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   OLG Köln, 01.02.2019 - 1 RBs 28/19   

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OLG Köln, 01.02.2019 - 1 RBs 28/19 (https://dejure.org/2019,3199)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.2019 - 1 RBs 28/19 (https://dejure.org/2019,3199)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 1 RBs 28/19 (https://dejure.org/2019,3199)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 12.10.2018 - 1 RBs 303/18

    Teleologische Reduzierung

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2019 - 1 RBs 28/19
    Bei einer solchen - der Anordnung eines Ge- oder Verbots durch ein einzelnes Verkehrszeichen nicht vergleichbaren - Sachlage bedarf es gewichtiger, gegen die Annahme zumindest bedingten Vorsatzes sprechender Gegengründe (vgl. OLG Köln a.a.O.; gleichfalls OLG Köln v. 12.10.2018 Az.: III-1 RBs 303/18 - 82 Ss-OWi 94/16).
  • OLG Köln, 04.10.2018 - 1 RBs 217/18

    Durchfahrtverbot, Fahrverbot

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2019 - 1 RBs 28/19
    Die gemeinten Verkehrseinrichtungen sind dabei Schranken, Leitbaken, Leitschwellen und Leitborde (vgl. SenE v. 4. Oktober 2018 - III-1 RBs 217/18).
  • OLG Köln, 09.10.2018 - 1 RBs 267/18

    Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.2019 - 1 RBs 28/19
    Angesichts der oben dargestellten Beschilderungssituation, bei welcher auf einer Strecke von rund 500 Metern das Durchfahrtsverbot 5-mal wiederholt wird, drängt sich ein diesbezügliche tatsächliche Wahrnehmung des Durchfahrtsverbot durch den Betroffenen in hohem Maße auf (vgl. auch OLG Köln vom 09.10.2018 Az.: III-1 RBs 267/18 - 82 Ss-OWi 98/18).
  • BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2752/19

    Abgrenzung von Verstößen gegen beschilderte Infrastruktureinrichtungen

    Nr. 250a BKat erfassten Tatbestand liegt demgegenüber zugrunde, dass die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen, nämlich Schranken, Leitbaken, Leitschwellen und Leitborde gekennzeichnet ist (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2019 - 1 RBs 28/19 bei juris).

    Nr. 250a BKat zugrunde, dass die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet ist, wobei Verkehrseinrichtungen in diesem Sinne Schranken, Leitbaken, Leitschwellen und Leitborde sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2019 - 1 RBs 28/19 bei juris).

  • KG, 03.06.2019 - 3 Ws (B) 155/19

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verschärfung der Rechtsfolgen für einen Verstoß gegen

    Die Vorschrift statuiert ein - gegenüber dem durch Zeichen 251 angeordneten "schlichten" - ein gleichsam "qualifiziertes" Durchfahrverbot (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2019 1 RBs 28/19 -, juris).
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