Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.2012 - III-1 RBs 308/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37741
OLG Köln, 27.11.2012 - III-1 RBs 308/12 (https://dejure.org/2012,37741)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2012 - III-1 RBs 308/12 (https://dejure.org/2012,37741)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2012 - III-1 RBs 308/12 (https://dejure.org/2012,37741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Befreiung von der Schulpflicht bei einem Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG NRW § 43 Abs. 1
    Schulrecht; Konflikt zwischen Schuldpflicht und Glaubensfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Neomarxistischer” Lehrplan des Staates?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulverweigerung aus religiösen gründen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eltern schicken ihre Kinder nicht in die Schule

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulpflicht - "Neomarxistischer" Lehrplan rechtfertigt keine Befreiung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige Verweigerung des Schulbesuchs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Religiös begründete Ablehnung des angeblich "neomarxistischen" staatlichen Lehrplanes rechtfertigt keine Schulverweigerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiung von der Schulpflicht möglich bei Konflikt zwischen Glaubensfreiheit der Eltern und Bildungs- und Erziehungsauftrag

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Religiöse Gründe rechtfertigen keine vollständige Schulverweigerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befreiung von der Schulpflicht möglich bei Konflikt zwischen Glaubensfreiheit der Eltern und Bildungs- und Erziehungsauftrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine generelle Schulverweigerung wegen Ablehnung des staatlichen Lehrplans

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Religiös begründete Ablehnung des angeblich "neomarxistischen" staatlichen Lehrplanes rechtfertigt keine Schulverweigerung - Konflikt zwischen Erziehungsrecht der Eltern und staatlichem Bildungs- und Erziehungsauftrag rechtfertigt keine generelle Verweigerung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10

    Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2012 - 1 RBs 308/12
    Der Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht einerseits und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag andererseits ist durch Erteilung einer Befreiung gemäß § 43 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW im Einzelfall zu lösen, wenn sonst (objektiv) ein schonender Ausgleich nicht herbeigeführt werden kann und die Schule auch bei Beachtung ihrer Pflicht zur Neutralität und Toleranz Unterrichtsinhalte und -ziele durchsetzt, deren Gewicht hinter demjenigen der grundrechtlich geschützten Interessen einzelner Eltern und Schüler zurückbleibt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22.12.2011 - 19 A 610/10).
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   OLG Köln, 08.02.2013 - III-1 RBs 308/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1981
OLG Köln, 08.02.2013 - III-1 RBs 308/12 (https://dejure.org/2013,1981)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2013 - III-1 RBs 308/12 (https://dejure.org/2013,1981)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - III-1 RBs 308/12 (https://dejure.org/2013,1981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Noch in DM gerechnet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2013 - 1 RBs 308/12
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO analog i.V.m. § 46 OWiG ( SenE v. 10.10.2005 - 81 Ss-OWi 41/05 - = VRS 109, 346 = NStZ 2006, 181 = wistra 2006, 75 = StraFo 2005, 484 = DAR 2006).
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