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   BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80   

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https://dejure.org/1981,2779
BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80 (https://dejure.org/1981,2779)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1981 - 1 RJ 112/80 (https://dejure.org/1981,2779)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 (https://dejure.org/1981,2779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer beruflichen Rehabilitation; Mitwirkungspflicht des Leistungsbewerbers; Gegenstand einer Auflage im Sinne einer abgrenzbaren Nebenbestimmung zum begünstigenden Hauptakt; Berufsförderung durch berufliche Umschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 350/71

    Entzug einer Rente - Witwenrente - Erwerb eines anrechenbaren Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Insbesondere hat das BSG wiederholt entschieden, daß in Verallgemeinerung z.B. des in § 622 und § 1286 RVO, § 63 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 86 des Reichsknappschaftsgesetzes, § 151 Arbeitsförderungsgesetz und § 62 des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens der Widerruf eines Leistungsbescheides immer dann gestattet sei, wenn sich die für seinen Erlaß maßgebenden Umstände und rechtlichen Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert haben (vgl. hierzu ausführlich BSGE 34, 221, 224 = SozR Nr. 33 zu § 1291 RVO und SozR Nr. 24 zu 1286 RVO; der erkennende Senat z.B. in SozR 2200 § 1744 Nr. 15 am Ende -).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Tatbestandsmerkmal für die Bewilligung einer Umschulung, wie sie die Beklagte dem Kläger hat zuteil werden lassen, ist demnach, daß die zur Prüfung stehende Maßnahme geeignet erscheint, die geminderte oder gefährdete Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen oder zu bessern; fehlt der Maßnahme nach anzustellender Voraussicht diese Eignung, so könnte das gesetzlich vorgegebene Ziel der Rehabilitation evidentermaßen nicht erreicht werden; die Maßnahme darf dann nicht bewilligt werden (so der erkennende Senat in der Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 1 RA 93/79 - mit zustimmender Anmerkung von Hoppe, ABA 1981, 220; zur finalen Ausrichtung der Bewilligung einer Leistung zur Rehabilitation vgl. den erkennenden Senat in BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 und in ständiger Rechtsprechung, ausdrücklich zustimmend z.B. Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., Band I, § 1236 RVO, Anm. IA).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 306/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Um eine Auflage (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 SGB 10; § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG) könnte es sich nur handeln, wenn die Beklagte dem Kläger zusätzlich zur Bewilligung der Maßnahme zur Rehabilitation durch einen weiteren, wem auch vom Hauptakt abhängigen, selbständig anfechtbaren und selbständig erzwingbaren belastenden Verwaltungsakt im Interesse der Allgemeinheit ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben hätte (Eyermann/Fröhler, VwGO, 7. Aufl., Anm. 26 zu § 42 Anhang; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, § 36 Anm. 14 ff.; Schlund, BayVBl 1968, 5; BVerfGE 29, 261 [BVerfG 14.10.1970 - 1 BvR 306/68]).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77

    Der Rentenversicherungsträger muß bestrebt sein, die berufliche Eingliederung

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Stellt der Versicherungsträger fest, daß der in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte oder gefährdete Versicherte überhaupt nicht ernsthaft bereit ist, sich umschulen zu lassen, ist diese Maßnahme zur Rehabilitation mangels gesetzlicher Voraussetzungen zu versagen; sie könnte den sie rechtfertigenden Zweck nicht erreichen, und der Versicherungsträger würde die Mittel der Solidargemeinschaft der Versicherten sinnlos und damit rechtswidrig verwenden (vgl. den erkennenden Senat in BSGE 46, 198, 200 = SozR 2200 § 1237a Nr. 3 und in SozR 2200 § 1242 Nr. 3).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Tatbestandsmerkmal für die Bewilligung einer Umschulung, wie sie die Beklagte dem Kläger hat zuteil werden lassen, ist demnach, daß die zur Prüfung stehende Maßnahme geeignet erscheint, die geminderte oder gefährdete Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen oder zu bessern; fehlt der Maßnahme nach anzustellender Voraussicht diese Eignung, so könnte das gesetzlich vorgegebene Ziel der Rehabilitation evidentermaßen nicht erreicht werden; die Maßnahme darf dann nicht bewilligt werden (so der erkennende Senat in der Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 1 RA 93/79 - mit zustimmender Anmerkung von Hoppe, ABA 1981, 220; zur finalen Ausrichtung der Bewilligung einer Leistung zur Rehabilitation vgl. den erkennenden Senat in BSGE 44, 231, 234 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3 und in ständiger Rechtsprechung, ausdrücklich zustimmend z.B. Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl., Band I, § 1236 RVO, Anm. IA).
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 97/78

    Leistungskosten der Rehabilitation - Fahrtkosten

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Stellt der Versicherungsträger fest, daß der in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte oder gefährdete Versicherte überhaupt nicht ernsthaft bereit ist, sich umschulen zu lassen, ist diese Maßnahme zur Rehabilitation mangels gesetzlicher Voraussetzungen zu versagen; sie könnte den sie rechtfertigenden Zweck nicht erreichen, und der Versicherungsträger würde die Mittel der Solidargemeinschaft der Versicherten sinnlos und damit rechtswidrig verwenden (vgl. den erkennenden Senat in BSGE 46, 198, 200 = SozR 2200 § 1237a Nr. 3 und in SozR 2200 § 1242 Nr. 3).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79

    Rentenversicherungsträger - Versichertenrente - Entziehung der Rente -

    Auszug aus BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 112/80
    Insbesondere hat das BSG wiederholt entschieden, daß in Verallgemeinerung z.B. des in § 622 und § 1286 RVO, § 63 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 86 des Reichsknappschaftsgesetzes, § 151 Arbeitsförderungsgesetz und § 62 des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens der Widerruf eines Leistungsbescheides immer dann gestattet sei, wenn sich die für seinen Erlaß maßgebenden Umstände und rechtlichen Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert haben (vgl. hierzu ausführlich BSGE 34, 221, 224 = SozR Nr. 33 zu § 1291 RVO und SozR Nr. 24 zu 1286 RVO; der erkennende Senat z.B. in SozR 2200 § 1744 Nr. 15 am Ende -).
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R

    Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen

    Die jetzige Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB VI hat daran nichts geändert; sie entspricht grundsätzlich dem früheren Recht (vgl die Begründung zum Entwurf des RRG 1992 BT-Drucks 11/4124, S 157 zu § 20) und im übrigen dem Sinn und Zweck des Übergangsgelds, wie er sich auch aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ergibt, nämlich den Verlust des Arbeitseinkommens während und infolge der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme auszugleichen (vgl BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1 - zur subjektiven Mitwirkungsbereitschaft des Versicherten als tatbestandlicher Voraussetzung der Bewilligung der Maßnahme - und vom 27. April 1982 - 1 RA 71/80 - BSGE 53, 229, 232 = SozR 2200 § 1241 Nr. 21).

    Diese Fallgestaltung lag auch dem Urteil des BSG vom 22. September 1981 (1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1) zugrunde, wonach der Versicherungsträger in einem solchen Fall den die Maßnahme bewilligenden Bescheid gemäß § 48 SGB X aufheben kann.

    Da die Beklagte die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Übergangsgelds auf § 48 SGB X stützen kann, erübrigen sich weitere Ausführungen zu der Frage, ob sich über die Konstruktion einer Nebenbestimmung - etwa in Gestalt einer auflösenden Bedingung oder einer Auflage iS des § 32 Abs. 2 Nr. 2 bzw Nr. 4 SGB X - der Widerruf der Leistungsbewilligung nach § 47 Abs. 2 Nr. 2 SGB X begründen ließe, zumal schon die Formulierung der Hinweise im Bescheid vom 20. Januar 1994 und das dem angefochtenen Bescheid beigefügte Merkblatt eine derartige Interpretation nicht nahelegen (vgl hierzu BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1 und vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Unbeschadet des Abs. 1 kommt nach Abs. 2 der Vorschrift eine Nebenbestimmung etwa in Gestalt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, einer Befristung oder einer Auflage nach den dort im einzelnen normierten Voraussetzungen in Betracht (vgl BSG Urteile vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - SozR 1500 § 48 Nr. 1 und vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • SG Oldenburg, 06.02.2009 - S 83 R 478/08
    Sie könnte den sie rechtfertigenden Zweck nicht erreichen und der Versicherungsträger würde die Mittel der Solidargemeinschaft der Versicherten sinnlos und damit rechtswidrig verwenden (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22.09.1981 - 1 RJ 112/80 m. w. N., abgedruckt in: Breithaupt 1982, S. 689 ff.; BSG, Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 8/92, abgedruckt in SGb 1994, S. 384 ff.).

    Das unvermeidbar erst nachträgliche Zutagetreten des Fehlers einer Leistungsvoraussetzung ist für den Träger ebenfalls eine rechtserhebliche neue Tatsache, die er berücksichtigen darf und berücksichtigen muss (BSG, Urteil vom 22.09.1981, a. a. O.).

  • BSG, 16.02.2023 - B 7 AS 146/22 B

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das vom Kläger angeführte Urteil des BSG vom 22.9.1981 (1 RJ 112/80 - SozR 1300 § 48 Nr. 1) .
  • OVG Hamburg, 19.04.2021 - 4 Bf 227/16

    Widerruf einer Förderzusage im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und

    Vor diesem Hintergrund ist der Verweis des Verwaltungsgerichts auf sozialrechtliche Rechtsprechung (BSG, Urt. v. 22.9.1981, 1 RJ 112/80, juris Rn. 23), wonach eine Pflicht, deren Erfüllung unmittelbar von dem gesetzlichen Leistungstatbestand vorausgesetzt wird, nicht Gegenstand einer Auflage sein kann, in seiner Allgemeinheit nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2017 - L 11 KA 25/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Fallwertes der Laboratoriumsuntersuchungen

    Gemeint sind Fallgestaltungen, in denen z.B. die subjektive Bereitschaft des Versicherten entfällt, an einer Reha-Maßnahme teil- oder eine Beschäftigung aufzunehmen (hierzu Schütze, a.a.O., § 48 Rn. 8 m.w.N. auf BSG, Urteil vom 24.05.1984 - 7 RAr 85/83 - und Urteil vom 22.09.1981 - 1 RJ 112/80 -).
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 47/85

    Vermittlungsbemühung - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitserlaubnis -

    Auch in der nachträglichen Erkenntis von Anfang an bestehender Verhältnisse läge eine nachträgliche wesentliche Änderung 18 von 5 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10. So habe das BSG mit Urteil vom 22. September 1981 (1 RJ 112/80) entschieden, daß es dem Hiderruf des Bescheides über die Bewilligung einer berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahme nicht entgegenstehe, wenn dem Versicherten die subjektive Bereitschaft, an der Maßnahme mitzuwirken, schon bei Erlaß des Bewilligungsbescheides gefehlt habe, dies aber erst später erkennbar zutage getreten sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - L 16 R 63/21

    Widerruf - Aufhebung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Denn die Beklagte war insoweit berechtigt und verpflichtet, die Bewilligung schon nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X - nach telefonischer Anhörung des Klägers am 8. Oktober 2019 - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, weil in den Tatsachen, die für den Erlass des Bewilligungsbescheides maßgeblich waren, eine wesentliche Änderung eingetreten war (vgl hierzu schon BSG, Urteil vom 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 = SozR 1300 § 48 Nr. 1 - Rn 26, 27).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 84/80

    Rechtsgrundlage; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Abänderung eines

    Vielmehr hat das BSG wiederholt entschieden, daß in Verallgemeinerung eines in @@622, 1286 RVG, EUR 63 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG), @ 86 des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG), @ 151 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), @ 62 des Bundesversorgungsgesetzes -BVG- (in ihren vor dem 1. Januar 1981 geltenden Fassungen) zum Ausdruck gebrachten Rechtsgedankens die durch Bescheid festgestellte Leistung ungeachtet der Bindungswirkung des Bescheides dann neu festzustellen ist, wenn sich die für seinen Erlaß maßgebend gewesenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert haben (vgl Urteil des erkennenden Senats v0m 22. September 1981 - 1 RJ 112/80 - mwN).
  • LSG Sachsen, 16.11.2006 - L 3 AL 29/06

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bewilligung von

    Der Konstruktion einer Auflage zum Zwecke des Widerrufs in Anwendung des § 47 Satz 2 Nr. 2 SGB X bedarf es in den Fällen einer bereits durch den gesetzlichen Leistungstatbestand auferlegten Pflicht nicht (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.1981, Az: 1 RJ 112/80, JURIS, S. 4).
  • LSG Hessen, 08.07.1987 - L 13 J 1124/86

    Rentenversicherung; Mitwirkung; Berufsförderung; Rehabilitation; Änderung;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - L 2 AS 653/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 14 U 210/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 10 R 558/07
  • LSG Hessen, 08.07.1987 - L-13/J - 1124/86

    Der Wegfall der Mitwirkungsbereitschaft stellt bei der berufsfördernden Leistung

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