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   BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79   

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BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79 (https://dejure.org/1980,1921)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1980 - 1 RJ 94/79 (https://dejure.org/1980,1921)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 (https://dejure.org/1980,1921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Deshalb muß er zunächst ermittelt und - da die Verweisbarkeit von seiner Qualität abhängt - nach den vorgenannten Kriterien des 5 12ü6 Abs. 2 Satz 2 RVG bewertet werden& " Für die Bestimmung des Hauptberufs sind - von den Besonder» heiten der vor 1957 begonnenen Selbstversicherung (5 21 Angestelltenversicherungsgesetz «AVG-aF = @ 12ü3 RVO aF) einmal abgesehen - nur diejenigen Beschäftigungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen, während derer Versicherungspflioht bestand; alle anderen scheiden hierfür von vornherein aus (vgl ua BSGE 41, 129, 130 = SozR 2200 5 12h6 Nr. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; in letzter Zeit Urteil des Senats vom 3. Oktober 1979 = SozR aaO Nr. 50 S. 152; vgl auch BVerfGE 47, 168, 176 ff = SozR 2200 5 12h6 Nr. 28).

    Eine Änderung des bisherigen Berufs kann vielmehr nur durch Aufnahme einer anderen versicherungepflichâ- g!t Beschäftigung oder Tätigkeit eintreten; die tatsächliche Aufgabe der versicherungspflichtigen Beschäftigung, die in der Aufnahme der versicherungsfreien Tätigkeit liegt, schreibt den bis dahin ausgeübten versicherten Beruf als "bisherigen Beruf" nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 BVD fest, da ihm kein anderer Versicherter Beruf folgt (BSGE 41, 129, 130; 27, 263, 26h).

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Nachdem für den Fall des - unter Umständen mehrmaligen -' Berufswechsels bereits der 5. Senat des BSG(1330341, 129.130) und, ihm folgend, der erkennende Senat (SozR 2200 5 1246 Nr. 41) ausgeführt hatten es sei grundsätzlich von der zuletzt ausgeübten pflichtversicherten Beschäftigung (Tätigkeit) als dem Hauptberuf auszugehen, ist vom 4. Senat im Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - entschieden worden, "bisheriger Beruf" im Sinne von 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG sei die letzte vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit Jedenfalls dann, wenn sie zugleich die qualitativ höchshagewesen ist.
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Insofern hat der 4. Senat (aaO S. 6) an alte Rechtsprechung des BSG angeknüpft (vgl 302R" Nr. 15 und - vom LSG erwähnt - Nr. 20 zu 5 45 RKG; früher bereits in diese Richtung wéisend: BSGE 2, 182, 185 und 19.57, 59) und ein Urteil des 5. Senats des BSGvom 28. Juli 1977 - 5 RKn 22/76 - (=SozSich 1977.346) zitiert, in dem, die nach Ablegung der Hauerprüfung 22 Tage ausgeübte und' dann aus gesundheitlichen Gründen aufgegebene Hauertätig-.V keit als Hauptberuf zugrunde gelegt werden war.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Deshalb muß er zunächst ermittelt und - da die Verweisbarkeit von seiner Qualität abhängt - nach den vorgenannten Kriterien des 5 12ü6 Abs. 2 Satz 2 RVG bewertet werden& " Für die Bestimmung des Hauptberufs sind - von den Besonder» heiten der vor 1957 begonnenen Selbstversicherung (5 21 Angestelltenversicherungsgesetz «AVG-aF = @ 12ü3 RVO aF) einmal abgesehen - nur diejenigen Beschäftigungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen, während derer Versicherungspflioht bestand; alle anderen scheiden hierfür von vornherein aus (vgl ua BSGE 41, 129, 130 = SozR 2200 5 12h6 Nr. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; in letzter Zeit Urteil des Senats vom 3. Oktober 1979 = SozR aaO Nr. 50 S. 152; vgl auch BVerfGE 47, 168, 176 ff = SozR 2200 5 12h6 Nr. 28).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79

    Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Demgemäß ist auch in der vorgenannten Entscheidung BSGE 19.279.281 ausgeführt werden, daß nach Erfüllung der Wartezeit eine nur verhältnismäßig kurze Zeit ausgeübte, sozial am höchsten zu bewertende Tätigkeit eine entscheidende Rolle für den Haupt« beruf spielen könne (vgl hierzu noch Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Regelausbildungszeit von weniger als zwei Jahren (mindestens aber ein Jahr) voraussetzen, sondern auch Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung erfordern, sofern diese eindeutig das Stadium der bloßen Einweisung und Einarbeitung überschreitet (zB BSGE 43, 243, 2h5 = SozR 2200 & 12h6'Nr. 16).
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    da der Beruf nur 6 Monate nach bestandener Gesellenprüfung ausgeübt werden sei (Hinweis auf BSGE 29, 63), übersieht es, daß dort nicht die im qualifizierten Beruf zurückgelegte nur kurze Zeitdauer der (übrigens nicht letzten) versicherung3pfiichtigen Beschäftigung ursächlich für die Nichtberücksichtigung als "bisheriger Beruf" war.
  • BSG, 20.12.1967 - 12 RJ 242/63

    Lösung vom bisherigen Beruf - Pflichtversicherter bisheriger Beruf -

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Eine Änderung des bisherigen Berufs kann vielmehr nur durch Aufnahme einer anderen versicherungepflichâ- g!t Beschäftigung oder Tätigkeit eintreten; die tatsächliche Aufgabe der versicherungspflichtigen Beschäftigung, die in der Aufnahme der versicherungsfreien Tätigkeit liegt, schreibt den bis dahin ausgeübten versicherten Beruf als "bisherigen Beruf" nach 5 1246 Abs. 2 Satz 2 BVD fest, da ihm kein anderer Versicherter Beruf folgt (BSGE 41, 129, 130; 27, 263, 26h).
  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Vielmehr bestand die Besonderheit darin (was allerdings im Leitsatz aaO S. 63 nicht zum Ausdruck kommt), daß der Übergang zum weniger qualifizierten Beruf bereits vor Erfüllung der Wartezeit erfolgte (vgl auch BSGE 19, 279 = SozR NP 22 zu 5 35 RKGaF; Urteil des 5. Senats vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 -, Senat in SozR 2600 5 A5 ferner derselbe.
  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79
    Vielmehr bestand die Besonderheit darin (was allerdings im Leitsatz aaO S. 63 nicht zum Ausdruck kommt), daß der Übergang zum weniger qualifizierten Beruf bereits vor Erfüllung der Wartezeit erfolgte (vgl auch BSGE 19, 279 = SozR NP 22 zu 5 35 RKGaF; Urteil des 5. Senats vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 -, Senat in SozR 2600 5 A5 ferner derselbe.
  • BSG, 28.07.1977 - 5 RKn 22/76
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66).
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66 und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - nicht veröffentlicht).
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