Rechtsprechung
BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Krankenversicherung - Behandlung - Behandlungskosten - Ersatzkasse - Kieferorthopädie - Alter - Altersgrenze - Zahnarzt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kieferorthopädische Behandlung in der Krankenversicherung, Beschränkung des Krankenversicherungsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/97
Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen, Leistungsbeschränkung in der …
Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96
Sie steht mit der im Krankenversicherungsrecht notwendigen Risikoabgrenzung nach der Art der Behandlungsmaßnahme im Einklang (vgl Senatsurteil vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 11/97, zur Veröffentlichung bestimmt) und vermeidet unbefriedigende Unterscheidungen nach der Art, der Schwere oder der Ursache einer Erkrankung. - BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90
Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96
Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Juni 1991 (BSGE 69, 76 = SozR 3-2500 § 59 Nr. 1) in anderem Zusammenhang näher ausgeführt, daß die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten grundsätzlich nicht auf einen unveränderten Fortbestand der im Gesetz vorgesehenen Leistungen vertrauen können. - BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die …
Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96
Wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschlüssen vom 5. März 1997 (ua 1 BvR 1071/95 = NJW 1997, 3085 = Breith 1997, 764) erneut bekräftigt hat, ergibt sich aus der Verfassung kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen.
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96
Diese Vorschrift verbietet es, Gruppen von Normadressaten unterschiedlich zu behandeln, obwohl zwischen ihnen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 87, 1, 36 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 7 mwN). - BSG, 07.12.1977 - 1 RA 7/77
Zum zeitlichen Geltungsbereich einer Norm, die zahnmedizinische Rehabilitation …
Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96
Zwischen kieferorthopädischen Maßnahmen vor Abschluß des Skelettwachstums und danach bestehen grundsätzliche Unterschiede, die bisher dazu geführt haben, daß die Erwachsenenbehandlung mit Skepsis betrachtet wird (…Vanarsdall/Musich in: Graber/Swain, Orthodontics, St. Louis 1985, S 791 ff; vgl auch die in BSGE 45, 212, 219 f = SozR 2200 § 182 Nr. 29 S 56 zitierte Literatur). - BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84
Nachträgliche Zulassung der Revision - Antrag eines Beteiligten - …
Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96
Insbesondere ist das Bundessozialgericht an die Zulassung der Sprungrevision gebunden, obwohl dem SG die Zustimmungserklärung der Beklagten nur in Kopie vorgelegen hat (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31).
- LSG Niedersachsen, 21.11.2001 - L 4 KR 208/00
Erforderlichkeit einer kombinierten kieferchirurgischen und kieferorthopädischen …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in zwei Urteilen vom 9. Dezember 1997 (Az.: 1 RK 11/96 und 1 RK 11/97) bestätigt, dass die Gewährung kieferorthopädischer Leistungen für Erwachsene keiner extensiven Auslegung zugänglich sei. - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2021 - L 11 KR 561/17
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine operative …
Ebenso wenig sei entscheidend, ob eine Behandlungsbedürftigkeit erst im Erwachsenenalter aufgetreten sei (Verweis auf BSG, Urteile vom 9. Dezember 1997 - 1 RK 11/96 - u.a.). - LSG Bayern, 29.10.1998 - L 4 KR 115/96
Kostenerstattung einer kieferorthopädischen Behandlung; Leistungsinhalt der …
Die hiernach entscheidungserhebliche Frage des Behandlungsbeginns ist von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit den Urteilen vom 09.12.1997 (1 RK 11/96, 1 RK 10/97, 1 RK 11/97, BSGE 81, 245 = Die Leistungen 1998, 5 f.) in dem Sinne beantwortet worden, daß Behandlungsbeginn der Zeitpunkt der Aufstellung des kieferorthopädischen Behandlungsplanes ist, auch wenn die eigentliche Behandlung erst danach beginnt und wichtige Vorbereitungshandlungen schon vor diesem Zeitpunkt liegen sollten. - BSG, 01.04.2008 - B 1 KR 141/07 B Das BSG habe in seinen Urteilen vom 9.12.1997 (1 RK 11/96 = Parallelentscheidung zu BSG…, Urteil vom 9.12.1997 - 1 RK 11/97, BSGE 81, 245 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 3) und 25.3.2003 (…B 1 KR 17/01 R, BSGE 91, 32 = SozR 4-2500 § 28 Nr. 1) ausgeführt, dass als Behandlungsbeginn der Zeitpunkt der Aufstellung eines kieferorthopädischen Behandlungsplanes anzusehen sei.