Rechtsprechung
   BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1007
BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95 (https://dejure.org/1996,1007)
BSG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 1 RK 15/95 (https://dejure.org/1996,1007)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 1 RK 15/95 (https://dejure.org/1996,1007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch - Nierentransplantation - Leistungen an Organspender - 'Selbstbeschaffung' eines zu transplantierenden Organs - privater Organhandel - Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Selbstbeschaffung - Organtransplantation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 189; ZPO § 165 S. 1; SGG § 202; SGG § 61 Abs. 1; SGG § 170 Abs. 1 S. 2; RVO § 182 Abs. 1
    Kein Aufwendungsersatz für Privatbeschaffung eines Nierentransplantats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 53
  • NJW 1997, 823
  • MDR 1997, 176
  • VersR 1998, 610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Zwar konnte der Versicherte auch unter der Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn die Krankenkasse (KK) zuvor eine Leistung rechtswidrig abgelehnt hatte und der Versicherte dadurch gezwungen worden war, sich die Leistung selbst zu beschaffen (BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368a RVO; BSG SozR 2200 § 194 Nr. 4 und § 182 Nr. 74; s zum Ganzen auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 BJ 160/92

    Dolmetscher - Eid - Sozialgerichtsverfahren - Revision -

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Die KKn haben im Rahmen der ihnen obliegenden Garantiehaftung für Systemmängel (vgl BSGE 73, 271, 274 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 13) nur dafür einzustehen, daß die zZ medizinisch möglichen, notwendigen und zweckmäßigen Leistungen erbracht werden.
  • BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82

    Vergessener Dolmetschereid - § 189 GVG, Aufhebung des Urteils, wenn aus dem

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Die Organtransplantation ist Teil der Krankenhilfe für den Organempfänger, und die Aufwendungen für die ambulante oder stationäre Behandlung des Organspenders stellen eine Nebenleistung zu der dem Empfänger zu gewährenden Krankenhilfe dar (BSGE 35, 102, 103 f = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V § 27 RdNr 276; Kummer in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1 Krankenversicherungsrecht, § 23 RdNr 24).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Die KKn haben im Rahmen der ihnen obliegenden Garantiehaftung für Systemmängel (vgl BSGE 73, 271, 274 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 13) nur dafür einzustehen, daß die zZ medizinisch möglichen, notwendigen und zweckmäßigen Leistungen erbracht werden.
  • BGH, 17.12.1986 - 3 StR 581/86

    Erfordernis der Vereidigung eines Dolmetschers

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76

    Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Alle diese Gesichtspunkte schließen es aber auch aus, aus anderen rechtlichen Gründen (zB ungerechtfertigte Bereicherung - § 812 BGB - wegen der bei der Beklagten "ersparten" Aufwendungen vgl dazu BSGE 45, 130, 132 = SozR 2200 § 185 Nr. 2) einen Anspruch auf einen Geldbetrag zu bejahen, mit dem die den Versicherten entstandenen Aufwendungen für die "private Beschaffung" eines Organs ausgeglichen werden könnten.
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Die Organtransplantation ist grundsätzlich Teil der dem Organempfänger von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu gewährenden Krankenbehandlung; die ambulante und stationäre Behandlung des Organspenders stellen eine Nebenleistung zu der dem Organempfänger zu erbringenden Behandlungsmaßnahme dar (BSG vom 16.7.1996 - 1 RK 15/95 - BSGE 79, 53 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7) .
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Der Gesetzgeber wollte offensichtlich Schlußfolgerungen entgegenwirken, wie sie die Rechtsprechung in anderen Fällen der Einbeziehung Dritter in eine Behandlung gezogen hatte (vgl etwa BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53, 54 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 S 22 zur Behandlung des Organspenders als Nebenleistung bei der Organtransplantation; BSG SozR 2200 § 199 Nr. 4 S 8 zur Anstaltspflege für einen gesunden Säugling als Nebenleistung zur Entbindungsanstaltspflege der Mutter).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

    Diese Gefahr ist indessen nicht größer, als bei einer sonstigen Lebendspende (vgl BSGE 79, 53 - 57 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 zu dem Fall der Lebendspende des Bruders, der eine Summe von 55.000,00 DM für erlittene Nachteile erhalten hat).

    Auch hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kosten (Auswahlermessen) sind Handlungsalternativen kaum denkbar (vgl zum Umfang der Krankenhilfe bei Organübertragungen: BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53 ff = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Der Gesetzgeber wollte offensichtlich Schlußfolgerungen entgegenwirken, wie sie die Rechtsprechung in anderen Fällen der Einbeziehung Dritter in eine Behandlung gezogen hatte (vgl etwa BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53, 54 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 S 22 zur Behandlung des Organspenders als Nebenleistung bei der Organtransplantation; BSG SozR 2200 § 199 Nr. 4 S 8 zur Anstaltspflege für einen gesunden Säugling als Nebenleistung zur Entbindungsanstaltspflege der Mutter).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 5/02 R

    Krankenversicherung - Transplantation - Nierentransplantation - Nierenspende -

    Über § 18 Abs. 1 SGB V sind ebenso die Kosten einer wegen ethisch-moralischer Bedenken in Deutschland unzulässigen Behandlung nicht erstattungsfähig (vgl zur Beschaffung von Organen zum Zwecke der Transplantation unter Lebenden BSGE 79, 53 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7, BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 2 sowie BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R, S 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 25/95

    Erstattung der Kosten einer Organtransplantation im Ausland

    Der Versicherte hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die er für die Transplantation eines gegen Bezahlung gespendeten Organs aufgewendet hat (Fortführung von BSG vom 16.7.1996 - 1 RK 15/95 = BSGE 79, 53 [BSG 16.07.1996 - 1 RK 15/95] = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 16. Juli 1996 (SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 = NJW 1997, 823) bereits entschieden, daß die Kosten für die Beschaffung eines zu Transplantationszwecken benötigten Organs nicht zu den in § 27 Abs. 1 SGB V aufgeführten Leistungen der Krankenversicherung gehören, und zwar auch dann nicht, wenn die Transplantation medizinisch notwendig war und ohne den Ankauf des Organs nicht zustande gekommen wäre.

    Für seinen gegenteiligen Standpunkt kann sich der Kläger nicht auf das Senatsurteil vom 16. Juli 1996 (SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 = NJW 1997, 823) berufen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Der Versicherte hat beispielsweise keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die er für die Transplantation eines gegen Bezahlung gespendeten Organs aufgewendet hat (BSG vom 15.04.1997- 1 RK 25/95 - NJW 1997, 3114 ff; BSG vom 16.7.1996 - 1 RK 15/95 - BSGE 79, 53-57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 107/12

    Krankenversicherung - Untersuchungsleistung durch ermächtigten

    Diese Rechtslage fügt sich in die noch unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) ergangene Rechtsprechung des BSG ein, nach der die im Zusammenhang mit einer Organtransplantation bei dem Organspender entstehenden Aufwendungen als Vor- und Nebenleistungen zu der dem Organempfänger zu gewährenden Krankenhilfe gehörten und deshalb von dessen Krankenkasse zu tragen waren (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1972 - 3 RK 47/70, juris Rn 15 ff - SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 RK 15/95, juris Rn 15 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 jeweils mwN) .

    Dazu hat es - allerdings ohne abschließende präzise Zuordnung - ausgeführt, die insoweit anfallenden Kosten müssten jedenfalls zum Teil die Krankenversicherungsträger übernehmen (Urteil vom 16. Juli 1996 aaO, Rn 19) .

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 17/00 R

    Maßnahmen der extrakorporalen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Der Gesetzgeber wollte offensichtlich Schlußfolgerungen entgegenwirken, wie sie die Rechtsprechung in anderen Fällen der Einbeziehung Dritter in eine Behandlung gezogen hatte (vgl etwa BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53, 54 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 S 22 zur Behandlung des Organspenders als Nebenleistung bei der Organtransplantation; BSG SozR 2200 § 199 Nr. 4 S 8 zur Anstaltspflege für einen gesunden Säugling als Nebenleistung zur Entbindungsanstaltspflege der Mutter).
  • LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 98/02

    Versorgung mit besonderen Speiseölen durch eine gesetzliche Krankenversicherung;

    Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Versorgung mit einem Arzneimittel grundsätzlich nur dadurch begründet werden, dass ein Vertragsarzt das Arzneimittel auf Rezept verordnet und damit die Verantwortung für die Behandlung übernimmt (BSG, Urteil vom 16. November 1996, 1 RK 15/95, SozR 3-2500 § 13 Nr. 13).
  • LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 209/01

    Voraussetzungen der Kostenerstattung für Leistungen der pulsierenden

  • LSG Bayern, 23.07.2002 - L 4 KR 178/01

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine Umweltanamnese, Malz-Agar-Platten, eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - L 11 (2) KR 51/04

    Krankenversicherung

  • BSG, 19.12.1967 - 10 RV 375/65

    Tod infolge eines Leidens - Kausalzusammenhang - Rechtsvermutung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht