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   BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93   

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https://dejure.org/1994,2584
BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93 (https://dejure.org/1994,2584)
BSG, Entscheidung vom 02.03.1994 - 1 RK 58/93 (https://dejure.org/1994,2584)
BSG, Entscheidung vom 02. März 1994 - 1 RK 58/93 (https://dejure.org/1994,2584)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Auszug aus BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
    Er hat jedoch entgegen § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG weder der Revisionsschrift die schriftliche Zustimmungserklärung des Gegners beigefügt noch diese Erklärung - was zulässig ist (BSGE 20, 154) - innerhalb der Revisionsfrist nachgereicht.
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 33/77

    Revisionskläger - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmungserklärung-Frist -

    Auszug aus BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
    Zwar ist die Zustimmungserklärung eine selbständige - weil vom Prozeßgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozeßhandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (Aufgabe der Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 - SozR 1500 § 67 Nr. 11).
  • BVerwG, 19.09.1961 - VIII B 59.61

    Wirksamkeit einer Zustellung eines Berufungsurteils - Minderjährigkeit der

    Auszug aus BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
    Dazu gehören auch Auszubildende, selbst wenn sie minderjährig sind (BVerwG NJW 1962, 70).
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZB 33/90

    Unterschrift des Richters - Maschinenschriftlliche Wiedergabe

    Auszug aus BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
    Insoweit ist es nicht für ausreichend angesehen worden, wenn die Namen der Richter in Klammern angegeben sind und kein weiterer Zusatz "gez") angegeben ist (BGH FamRZ 1990, 1227 mwN).
  • RG, 19.04.1900 - Beschw.-Rep. VI. 75/00
    Auszug aus BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
    Bereits im Jahre 1900 hat das Reichsgericht (RG) den Aufdruck des Gerichtsstempels anstelle des Gerichtssiegels als ausreichend für § 317 Abs. 3 ZPO bezeichnet (RGZ 46, 364).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 162/84

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung durch Verschulden des

    Auszug aus BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
    Dem ist die zivilrechtliche Rechtsprechung und Literatur bis heute gefolgt (BGH VersR 1985, 551 mwN; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 51. Aufl, § 317 RdNr 15).
  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Wegen der Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Klägers erst nach Ablauf der Revisionsfrist hat der Senat dem Beklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt ( vgl dazu BSG vom 2.3.1994 - 1 RK 58/93 - SozR 3-1500 § 137 Nr. 1 S 3) .
  • BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Die Zustimmungserklärung ist zwar eine selbständige - weil vom Prozessgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozesshandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, USK 94180 unter Aufgabe von BSG, Beschluss vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77, USK 78188; vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86, juris, unter II 2 a).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

    Nachdem der 1. Senat des BSG seine frühere Auffassung (SozR 1500 § 67 Nr. 11) aufgegeben hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand könne in derartigen Fällen nicht gewährt werden (Beschluß vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), ist der Rechtsbehelf des § 67 SGG zwar statthaft.
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96

    Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision

    Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der verspäteten Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung, die nach der Rechtsprechung des Senats (SozR 3-1500 § 137 Nr. 1) nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist werden vom Kläger nicht vorgetragen und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • LSG Bayern, 29.10.2009 - L 18 B 712/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht und Beitragspflicht

    Im Übrigen ist das von der Bf benannte Beurkundungsgesetz nicht auf Ausfertigungen des Gerichts anwendbar (vgl. BSG Beschluss vom 02.03.1994 - 1 RK 58/93 = SozR 3-1500 § 137 Nr. 1).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 BV 122/97

    Entscheidungsgründe im Urteil, Anforderungen an die Richterunterschrift

    Ein Zweifel hinsichtlich ihrer Identität konnte insoweit nicht auftreten (vgl zum Ganzen SozR 3-1500 § 137 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 24.09.2013 - L 2 SF 98/13

    Zur Unbegründetheit einer Beschwerde gegen einen Beschluss, der einen Anrag auf

    Ist der Name des Richters ohne Klammer in Maschinenschrift wiedergegeben, bedarf es des Zusatzes "gez." oder ähnlicher Zusätze nicht, sofern dadurch keine Unklarheiten entstehen (BSG SozR 3-1500 § 137 Nr. 1; zum Ganzen: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 137 Rdnr. 4).
  • BSG, 03.11.2021 - B 14 AS 7/21 BH

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtsmissbräuchlichkeit

    Einer Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedurfte es nicht (vgl § 153 Abs. 3 Satz 1 iVm § 134 Abs. 1 SGG ; vgl nur BSG vom 2.3.1994 - 1 RK 58/93 - SozR 3-1500 § Nr. 1, juris RdNr 11) .
  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 1/04 B

    Nichtzulassung der Sprungrevision, Versagung der Wiedereinsetzung

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung zwischen den den Beschluss des LSG tragenden Rechtssätzen und Rechtsaussagen der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt auch insoweit nicht vor, als der Kläger sich auf das Urteil des BSG vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93 - (SozR 3-1500 § 137 Nr. 1) bezieht.
  • BSG, 13.05.2008 - B 13 R 137/07 R
    3 Im vorliegenden Fall hat das SG die Revision im Urteil zugelassen; eine schriftliche Zustimmungserklärung der Beklagten zur Einlegung der Sprungrevision war der Revisionsschrift indessen nicht beifügt und ist bis zum Ablauf der Revisionsfrist, die für den Kläger am 17.12.2007 endete (§ 164 Abs. 1 Satz 1, § 64 Abs. 3 SGG), nicht beim BSG eingegangen (vgl BSGE 20, 154 = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG sowie BSG SozR 3-1500 § 137 Nr. 1).
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