Weitere Entscheidung unten: BSG, 26.11.1991

Rechtsprechung
   BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91   

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BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91 (https://dejure.org/1992,2039)
BSG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 1 RR 10/91 (https://dejure.org/1992,2039)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 1 RR 10/91 (https://dejure.org/1992,2039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betriebskrankenkasse - Errichtung - Mitgliederverlust - AOK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung der Errichtung einer BKK, Gefährdung der Leistungsfähigkeit einer AOK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91
    Dabei hat sich das Landessozialgericht (LSG) im wesentlichen auf die Gründe des Urteils des erkennenden Senats vom 17. Juli 1985 (BSGE 58, 254 f = SozR 2200 § 250 Nr. 10, ferner das Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) gestützt und ausgeführt, es folge den dort aufgestellten Grundsätzen, an deren Maßgeblichkeit das SGB V - abgesehen von einer Neubewertung der Gefährdungsgrenze - nichts geändert habe.

    Diesen Fall habe das BSG in seinem Urteil vom 17. April 1991 (aaO) selbst als Ausnahmefall bezeichnet, der anderer Maßstäbe bedürfe.

    Lediglich hinsichtlich der Gefährdungsgrenze bietet das neue Recht zu einer Modifizierung der bisherigen Rechtspr Veranlassung, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 17. April 1991 (BSGE 68, 228 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 48 Nr. 1) angedeutet hat.

    Soweit gegen die Heranziehung des Finanzausgleichsmodells eingewendet wird, dessen Ausgleichsmodalitäten würden dem Gebot der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der von BKK- bzw IKK-Gründungen betroffenen Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) nicht gerecht, wird außer acht gelassen - worauf der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. April 1991 (aaO) hingewiesen hat -, daß der sowohl nach altem wie auch nach neuem Recht im wesentlichen gleichgestaltete Gefährdungsschutz nicht - jedenfalls nicht primär - auf die Aufrechterhaltung oder Schaffung wettbewerbsrechtlicher Chancengleichheit gegenüber Kassen anderer Kassenarten abzielt.

    Entgegen der Ansicht der Revisionskläger kann der Gefährdungstatbestand auch nicht deshalb am Vergleich mit artfremden Kassen ausgerichtet werden, weil vorliegend ein Ausnahmefall iS des Urteils des erkennenden Senats vom 17. April 1991 (aaO) angenommen werden müßte.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 17. April 1991 (aaO) angedeutet hat, bieten die in den §§ 266, 267 SGB V und § 145 SGB V gesetzlich festgelegten Grenzwerte Anlaß zu einer Modifizierung der bisherigen Rechtspr dahin, daß nunmehr für die in § 147 Abs. 1 Nr. 3 und § 157 Abs. 2 Nr. 3 SGB V verwendeten Begriffe der "Gefährdung der Leistungsfähigkeit" und der "Bestandsgefährdung" auf diese Grenzwerte abzustellen ist.

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RR 8/84

    Leistungsfähigkeit einer AOK - Innungskrankenkasse - Gefährdung durch eine

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91
    Dabei hat sich das Landessozialgericht (LSG) im wesentlichen auf die Gründe des Urteils des erkennenden Senats vom 17. Juli 1985 (BSGE 58, 254 f = SozR 2200 § 250 Nr. 10, ferner das Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) gestützt und ausgeführt, es folge den dort aufgestellten Grundsätzen, an deren Maßgeblichkeit das SGB V - abgesehen von einer Neubewertung der Gefährdungsgrenze - nichts geändert habe.

    Hinsichtlich der Anwendung der für diesen unbestimmten Rechtsbegriff heranzuziehenden Bewertungsmaßstäbe, die ungeachtet der von der Verwaltung zu treffenden Prognoseentscheidung voll der gerichtlichen Überprüfung unterliegen, hält der Senat an seinen bereits zu §§ 248 Nr. 1, 251 Abs. 1 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) aufgestellten Grundsätzen fest (BSGE 58, 254 = SozR 2200 § 250 Nr. 10).

    Darüber hinaus läßt die genannte Betrachtungsweise gerade eine angemessene Berücksichtigung des Einzelfalles - sowohl hinsichtlich der absoluten Bedarfssatzhöhe als auch dessen relativer Erhöhung - zu; denn bei einem bereits hohen Ausgangsbedarfssatz der betroffenen Ortskrankenkasse (OKK) fällt ggf schon eine durch Mitgliederverluste bedingte geringe Anhebung des Bedarfssatzes ins Gewicht, während bei einem niedrigen Bedarfssatz unterhalb des Vergleichsniveaus auch eine erhebliche Anhebung hinzunehmen sein kann (vgl BSGE 58, 254, 262 = SozR 2200 § 250 Nr. 10).

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91
    Denn der Verpflichtungsanspruch, mit dem die Klägerin ihr Genehmigungsbegehren weiterverfolgt, muß - wenn die Klage Erfolg haben soll - nach dem materiellen Recht gegeben sein, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für diesen Anspruch Geltung beimißt (vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1975, 2083; NJW 1976, 1760, 1762).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 10/91
    Vielmehr ist bereits 1977 an die Stelle der früheren Garantiehaftung der Gemeindeverbände (ersatzweise des Bundes) in gewisser Weise das Finanzausgleichsverfahren getreten (vgl dazu im einzelnen BSGE 58, 134, 140 f = SozR 2200 § 385 Nr. 14).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95

    Zulässigkeit der Genehmigung einer Betriebskrankenkasse; Sicherung der

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 26. Februar 1992 (BSGE 70, 153, 160, 161) liege eine Gefährdung der betroffenen AOK vor, wenn es zu einer Überschreitung des durchschnittlichen Bedarfssatzes der Verbandskassen um mehr als 10 vH komme.

    Diese Schlußfolgerung könne nicht aus der Entscheidung des BSG vom 26. Februar 1992 (BSGE 70, 153, 160, 161) hergeleitet werden.

    Zu Recht sei das LSG in konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des BSG (BSGE 70, 153, 161) davon ausgegangen, daß es auf die Frage der Kausalität zwischen Errichtung einer BKK und der Leistungsgefährdung der AOK nicht ankomme, wenn der Ausgangsbedarfssatz der Ortskrankenkasse bereits jenseits der Gefährdungsgrenze liege.

    Demgegenüber ist das LSG bei seiner Entscheidung von dem Urteil des BSG vom 26. Februar 1992 (BSGE 70, 153, 160 f = SozR 3-2500 § 147 Nr. 3) ausgegangen und hat eine Abweichung um 10 vH für die Annahme einer Gefährdung zugrunde gelegt.

    Für diese hat der Gesetzgeber aber in § 147 Abs. 1 Satz 2 SGB V nF nunmehr festgelegt, daß eine Gefährdung von landesweit tätigen AOK?n erst bei einer Überschreitung des bundesdurchschnittlichen Bedarfssatzes aller AOK?n um mehr als 12, 5 vH vorliegt (vgl im übrigen zu dieser Problematik BSGE 70, 153, 161 = SozR 3-2500 § 147 Nr. 3).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Mithin sind Rechtsänderungen, die während des laufenden Verfahrens eingetreten sind, vom Gericht zu beachten, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich oder sinngemäß etwas anderes bestimmt oder nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen das frühere Recht noch anzuwenden ist bzw die frühere Sachlage noch maßgebend bleibt (BSGE 70, 153, 154 = SozR 3-2500 § 147 Nr. 3).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 25/94

    Gemeinschaftspraxis; Praxisgemeinschaft; Versorgung; Vertragsärztliche

    Mithin sind Rechtsänderungen, die während des laufenden Verfahrens eingetreten sind, vom Gericht zu beachten, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich oder sinngemäß etwas anderes bestimmt oder nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen das frühere Recht noch anzuwenden ist bzw die frühere Sachlage noch maßgebend bleibt (BSGE 70, 153, 154 = SozR 23-2500 & 147 Nr. 3).
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Rechtsprechung
   BSG, 26.11.1991 - 1 RR 10/91   

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https://dejure.org/1991,25952
BSG, 26.11.1991 - 1 RR 10/91 (https://dejure.org/1991,25952)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1991 - 1 RR 10/91 (https://dejure.org/1991,25952)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1991 - 1 RR 10/91 (https://dejure.org/1991,25952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    a) Es wird vertreten (siehe Beschlüsse des 1. Senats des BSG vom 26. November 1991 - 1 RR 10/91 - USK 91155 und vom 18. September 1987 - 1 RR 2/87 - USK 87159; in der Literatur Bley, in: Gesamtkommentar, Stand März 1995, § 199 Anm 6c; Meyer-Ladewig, aaO, § 199 RdNr 8; Peters/Sautter/Wolff, aaO, § 199 Anm 3 S III/110 -93; Zeihe, Zum Ermessen des Vorsitzenden nach § 199 Abs. 2 SGG, in: SGb 1994, S 505 ff; ders in Zeihe, SGG, Stand: Mai 1997, § 199 RdNr 9; Rohwer-Kahlmann, Aufbau und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit, Stand: Juli 1998, § 199 RdNr 16a und 17), bei der Aussetzung habe der Vorsitzende nach (pflichtgemäßem oder freiem) Ermessen zu entscheiden.

    Ebensowenig kommt es für die Aussetzung nach § 199 Abs. 2 SGG in der Revisionsinstanz auf die "Erfolgsaussichten des Rechtsmittels" an (aA Beschlüsse des 1. Senats vom 26. November 1991 aaO und vom 18. September 1987 aaO; Beschluß des 11. Senats vom 6. Mai 1960 - 11 RV 92/60 - BSGE 12, 138 = SozR Nr. 4 zu § 154 SGG; Bley in: Gesamtkommentar, Stand: März 1995, § 199 Anm 6c; Meyer-Ladewig, aaO, § 199 RdNr 8).

    Sofern die Ansicht vertreten wird, der Vorsitzende dürfe seine vom Gesetz vorgeschriebene Alleinentscheidungsbefugnis jedenfalls bei bedeutsamen Sachen oder bei unklarer "Erfolgsaussicht" aufheben, den Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter) zum gesetzlichen Richter ernennen und dessen Beschluß herbeiführen (vgl Beschluß des 1. Senats vom 26. November 1991 aaO; BSGE 27, 31, 32 = SozR Nr. 3 zu § 199 SGG; LSG Niedersachsen, Breithaupt 1962, 943, 945; Rohwer-Kahlmann, aaO, § 199 RdNr 15-15c), ist nicht ersichtlich, daß dieses Ergebnis mit § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG und mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Einklang steht (ebenso Meyer-Ladewig, aaO, § 199 RdNr 7a; Peters/Sautter/Wolff, aaO, § 199 Anm 3 S III/110-93; kritisch zur Rechtsprechung des BSG ebenfalls Bley in: Gesamtkommentar, Stand: März 1995, § 199 Anm 6b).

    c) Trotz der hiermit vorliegenden Abweichungen (Ermessen, Erfolgsaussichten, Alleinentscheidungspflicht des Vorsitzenden) von den Entscheidungen des 1. Senats vom 26. November 1991 (aaO) und 18. September 1987 (aaO) und denen des 11. Senats vom 6. Mai 1960 (BSGE 12, 138 = SozR Nr. 4 zu § 154 SGG - 11 RV 62/60) und des 12. Senats vom 23. Juni 1967 (BSGE 27, 31 = SozR Nr. 3 zu § 199 SGG - 12 RJ 3408/66) bedarf es ua deswegen keiner Anfragen iS von § 41 Abs. 3 SGG, weil sogar unter Zugrundelegung der Rechtsansicht der anderen Senate die Entscheidung des Vorsitzenden im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis führen könnte (und dürfte).

    Da es sich bei dem Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG im Verhältnis zu dem noch anhängigen Beschwerdeverfahren um ein selbständiges Verfahren handelt, auf das grundsätzlich alle Vorschriften und Rechtsgrundsätze Anwendung finden, die für selbständige Verfahren gelten, war über die Kosten dieses Verfahrens gesondert zu entscheiden (vgl Beschluß des 1. Senats des BSG vom 26. November 1991 aaO; Meyer-Ladewig, aaO, § 199 RdNr 7c; Bayerisches LSG, NZS 1997, 96).

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Umstritten ist lediglich, ob der Vorsitzende seine Kompetenz auf den Spruchkörper übertragen kann (so Beschluß des 1. Senats vom 26. November 1991 - 1 RR 10/91 - USK 91155; BSGE 27, 31, 32 = SozR Nr. 3 zu § 199 SGG; aA Beschluß des 4. Senats des BSG vom 6. August 1999 - B 4 RA 25/98 B - SozR 3-1500 § 199 Nr. 1; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 199 RdNr 7a).

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Beschlüsse des 1. Senats vom 26. November 1991 aaO und vom 18. September 1987 - 1 RR 2/87 - USK 87159) und der überwiegenden Literaturmeinung (vgl Bley in Gesamtkommentar, Stand März 1995, § 199 Anm 6c; Meyer-Ladewig, aaO, § 199 RdNr 8; Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 199 Anm 3 S III/110-93; Zeihe, SGG, Stand: Mai 1997, § 199 RdNr 9; Rohwer-Kahlmann, Aufbau und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit, Stand: Juli 1998, § 199 RdNr 16a und 17) handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der eine Interessenabwägung zu erfolgen hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 SF 75/16
    aa) Nach überwiegender Auffassung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (Bundessozialgericht (BSG), Beschlüsse vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - und 26.11.1991 - 1 RR 10/91 - ; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 199 Rdn 8 m.w.N.; Erkelenz, in: Jansen, a.a.O., § 199 Rdn. 20 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 11 SF 74/13
    a) Nach überwiegender Auffassung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - und 26.11.1991 - 1 RR 10/91 - ; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 199 Rdn 8 m.w.N.; Erkelenz in: Jansen, a.a.O., § 199 Rdn. 20 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - L 13 AS 5365/05

    Aussetzung der Vollstreckung

    Lediglich in dem hier nicht vorliegenden und damit auch nicht vergleichbaren Fall des Streits um die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde zur Erteilung einer Errichtungsgenehmigung hat das BSG die Aussetzung der Vollziehung auch dann für möglich gehalten, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BSG, Beschluss vom 26. November 1991 - 1 RR 10/91 - in USK 91155).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 11 SF 460/17

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

    aa) Nach überwiegender Auffassung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (Bundessozialgericht (BSG), Beschlüsse vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - und 26.11.1991 - 1 RR 10/91 - Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, a.a.O., § 199 Rn 8 m.w.N.; Erkelenz in Jansen, a.a.O., § 199 Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 09.10.2006 - L 6 R 625/06

    Anspruch eines bei mehreren Volkseigenen Betrieben (VEB) tätigen Chemikers auf

    Die Aussetzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden (so Bundessozialgericht (BSG) vom 26. November 1991 - Az.: 1 RR 10/91 in: USK 91155; BSG vom 6. Mai 1960 - Az.: 11 RV 92/60 in: BSGE 12, 138; wohl auch BSG vom 5. September 2001 - Az.: B 3 KR 47/01 R, nach juris; st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. August 2006 - L 6 R 472/06 ER, 2. Juli 2004 - Az.: L 6 KR 526/04 ER, 12. November 2003 - Az.: L 6 RJ 553/03 ER und 15. Oktober 2003 - Az.: L 6 RJ 800/03 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 199 Rdnr. 8 m.w.N.; Rohwer-Kahlmann, Aufbau und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit , § 199 Rdnr. 16a und 17; Zeihe "Zum Ermessen des Vorsitzenden nach § 199 Abs. 2 SGG" in: SGb 1994, 505 ff; a.A. BSG vom 6. August 1999 - Az.: B 4 RA 25/98 B, nach juris: (reines "Kompetenz-Kann").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 11 SF 119/19

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des Sozialgerichts im Wege der

    a) Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, erfolgt die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung nach Ermessen des Vorsitzenden aufgrund einer Interessen- und Folgenabwägung (Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - L 11 SF 460/17 ER - Beschluss vom 2. März 2016 - L 11 SF 76/15 ER; Beschluss vom 12. Juli 2012 - L 11 SF 181/12 ER - jeweils juris m.w.N.; dies entspricht der herrschenden höchstrichterlichen Rechtsprechung: BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - B 8 SO 17/09 R - SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; Beschluss vom 26. November 1991 - 1 RR 10/91 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 SF 181/12

    Sonstige Angelegenheiten

    Nach der überwiegenden Auffassung handelt es sich bei der Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG um eine Ermessensentscheidung, bei der eine Interessenabwägung zu erfolgen hat (BSG, Beschlüsse vom 26.11.1991 - 1 RR 10/91 - und 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - m.w.N.; Straßfeld, in: Jansen, SGG, 3. Auflage, 2008, § 199 Rdn. 15).
  • BSG, 25.09.2020 - B 12 KR 5/20 BH
    Soweit die Klägerin auf Entscheidungen des BSG zu § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG verweist (BSG Beschlüsse vom 26.11.1991 - 1 RR 10/91 und vom 5.9.2001 - B 3 KR 47/01 R sowie BSG Beschluss vom 8.12.2009 - B 8 SO 17/09 R) , ist eine vergleichbare Fallkonstellation hier nicht erkennbar (vgl oben zu 2.) .
  • LSG Thüringen, 14.09.2004 - L 6 KR 621/04

    Sonderkündigungsrecht bei Fusion von Krankenkassen; Festlegung eines erhöhten,

  • LSG Bayern, 22.11.2005 - L 9 EG 103/05

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung aus einem Gerichtsbescheid des

  • SG Kiel, 16.02.2012 - S 21 SF 141/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahren auf Aussetzung

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