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   BSG, 14.11.1984 - 1 RS 3/83   

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https://dejure.org/1984,15755
BSG, 14.11.1984 - 1 RS 3/83 (https://dejure.org/1984,15755)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1984 - 1 RS 3/83 (https://dejure.org/1984,15755)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1984 - 1 RS 3/83 (https://dejure.org/1984,15755)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RS 5/83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Überbrückungsgeld - Anforderungen an eine

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 1 RS 3/83
    Der Steuermann eines im Kieler Hafen fahrenden Hafenschleppers der Bundesmarine ist Seemann (Fortführung von BSG 16.2.1984 1 RS 5/83 = SozR 2200 § 891a Nr. 2).

    Nach Kenntnis des Urteils des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - haben die Beteiligten ihre Ausführungen unter Aufrechterhaltung des jeweiligen Rechtsstandpunktes ergänzt.

    Dementsprechend ist diesem Umstand bereits im Urteil des Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - keine entscheidende Bedeutung beigemessen worden.

    Das hat der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - entschieden.

    Mit dieser Entscheidung setzt sich der erkennende Senat entgegen der Meinung des Klägers nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 -.

  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83

    Begriff des Arbeitsunfalles

    Auszug aus BSG, 14.11.1984 - 1 RS 3/83
    Das allein sagt aber über die Seemannseigenschaft dieser Personen nichts aus, sondern bedeutet lediglich, daß sie selbst bei Vorliegen dieser Seemannseigenschaft nicht bei der See-BG und damit auch nicht bei der Beklagten versichert sind (zum Rechtscharakter des § 835 RVO als einer reinen Zuständigkeitsregelung vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 28. Juni 1981 - 2 RU 45/83 -).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 20/00 R

    Fiktive Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen Reichsbahn - Anrechnung -

    Die durch die Beklagte zu erbringende zusätzliche Sozialleistung ist daher auf den durch die Solidargemeinschaft der See-BG geschützten Personenkreis beschränkt; Seeleute außerhalb der Zuständigkeit der See-BG bleiben von diesen Leistungen ausgeschlossen (Senatsurteil vom 28. November 1991 - 5 RJ 16/91 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 1; BSG Urteil vom 14. November 1984 - 1 RS 3/83 - SozR 2100 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 22/00 R

    Keine Berücksichtigung von Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen

    Die durch die Beklagte zu erbringende zusätzliche Sozialleistung ist daher auf den durch die Solidargemeinschaft der See-BG geschützten Personenkreis beschränkt; Seeleute außerhalb der Zuständigkeit der See-BG bleiben von diesen Leistungen ausgeschlossen (Senatsurteil vom 28. November 1991 - 5 RJ 16/91 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 1; BSG Urteil vom 14. November 1984 - 1 RS 3/83 - SozR 2100 § 13 Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2016 - L 5 R 117/14

    Kein Anspruch auf Überbrückungsgeld aus der Seemannskasse - Seelotse auf dem

    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob eine selbstständige Tätigkeit auf einem Seeschiff ausgeübt wird, das für die Seeschifffahrt bestimmt ist und dort auch eingesetzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 1984 - 1 RS 3/83 -, juris).
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RS 4/83

    Nachversicherung - Berufssoldat - Deutsche Kriegsmarine - Seemannskasse -

    Dabei kann der Senat die vom LSG eingehend erörterten Fragen, ob der Kläger während der damaligen Zeit "Seemann" und auf einem "Seefahrzeug" tätig gewesen ist (vgl zu diesen Begriffen die Urteile des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RS 5/83 - und vom 14. November 1984 - 1 RS 3/83 -), dahinstehen lassen.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2014 - L 7 R 172/10

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Seemannskasse - seemännische

    Die SSmK enthält keine eigenständige Definition des Begriffs "Seemann" (BSG, Urteil vom 14. November 1984, Az 1 RS 3/83, juris Rn 14).
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