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   BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83   

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https://dejure.org/1985,1452
BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83 (https://dejure.org/1985,1452)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1985 - 1 RS 6/83 (https://dejure.org/1985,1452)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 (https://dejure.org/1985,1452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung - Mitwirkungsrechte der Staatsanwaltschaft - Selbstverwaltungsrecht eines Staatsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 247
  • NZA 1986, 375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83
    Unter einem Rechtsverhältnis ist eine aus einem konkreten Sachverhalt entstandene Rechtsbeziehung von Personen untereinander oder aber einer Person zu einem Gegenstand zu verstehen (BSGE 43, 148, 150 m.w.N.).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    § 29 SGB IV gewährleistet einfachrechtlich das Recht der Sozialversicherungsträger zur Selbstverwaltung (vgl zB BSG vom 17.7.1985 - 1 RS 6/83 - BSGE 58, 247, 249 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 59, juris RdNr 13; BSG vom 8.4.1987 - 1 RR 4/86 - BSGE 61, 254, 261 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 8, juris RdNr 35 mwN) .
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage einer Krankenkasse

    Maßgebend für die Zuordnung zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art in Angelegenheiten der Sozialversicherung ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BSGE 58, 247, 248 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 59) , nicht - wie die Beklagte (unter Hinweis auf LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2010 - L 1 KR 22/10 KL) meint - ihr Verteidigungsvorbringen.

    Dieses Recht können sie im Sozialrechtsweg verteidigen bzw durch Feststellungsklage geltend machen, wenn es von der staatlichen Exekutive nicht respektiert oder der ihnen zur Eigenverantwortung überlassene Wirkungsbereich unzulässig eingeschränkt wird (BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

  • LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Geltendmachung einer

    7 Rügt ein Sozialversicherungsträger als Kläger einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht aus § 29 SGB IV durch einen beklagten anderen Hoheitsträger, so ist zur Begründung des Sozialrechtsweges hinreichend, dass die angegriffene Maßnahme nach dem Vortrag des Klägers in dessen sozialversicherungsrechtlich ausgestaltete Aufgabenwahrnehmung eingreift (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 - BSGE 58, 247 [248]).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die beanstandete Maßnahme - die "Aufgabenerfüllung" der Beklagten - nach Auffassung der Beklagten oder tatsächlich ihren Rechtsgrund im Sozialversicherungsrecht hat (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 a.a.O., zu beamtenrechtlichen Befugnissen des beklagten Landesministeriums; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 8/8a RK 15/08 - juris - bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen Bundesrechnungshof und Krankenkasse).

    Gewährleistet ist damit Weisungsfreiheit und eine Beschränkung aufsichtsbehördlicher Befugnisse auf Rechtsaufsicht; in Verbindung mit der Verleihung der Rechtsfähigkeit folgt aus der grundsätzlichen Verleihung des Rechts zur Selbstverwaltung, dass die Versicherungsträger ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen haben; gegenüber der Einflussnahme durch die unmittelbare Staatsverwaltung geschützt wird neben dem Kernbereich der Aufgabenerfüllung auch die Organisation des internen Geschäftsablaufes (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 a.a.O.).

  • BSG, 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R

    Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger - Aufsicht -

    In diesem Zusammenhang kommt zunächst, wie das LSG zutreffend und unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ausgeführt hat, dem Selbstverwaltungsgrundsatz in § 29 Abs. 1 SGB IV als einem tragenden Organisationsprinzip der Sozialversicherung besondere Bedeutung zu (vgl BSGE 67, 160, 162 f = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1; BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

    Zum Kernbereich der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gehört nach allgemeiner Auffassung im Wesentlichen die interne Organisation und Durchführung der Verwaltung sowie das Finanzwesen (BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

    Ein rechtliches Interesse ist regelmäßig dann gegeben, wenn Unklarheit über den Inhalt eines Rechtsverhältnisses besteht (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 - insoweit nicht abgedruckt in BSGE 58, 247 ff).

    Den Versicherungsträgern steht zwar ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen zu (BSGE 58, 247, 249 ff = SozR 1500 § 51 Nr. 38, S 59 ff; BSGE 67, 78, 83 = SozR 3-2400 § 70 Nr. 1, S 6).

    Das ist der Fall, soweit das Gesetz die bei der Klägerin beschäftigten Beamten dem Beamtenrecht unterwirft (vgl schon BSGE 58, 247, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 60).

  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    In Verbindung mit der Verleihung der Rechtsfähigkeit folgt aus der Verleihung des Rechts zur Selbstverwaltung, dass die Versicherungsträger ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen haben; gegenüber der Einflussnahme durch die unmittelbare Staatsverwaltung geschützt wird neben dem Kernbereich der Aufgabenerfüllung auch die Organisation des internen Geschäftsablaufes (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 - BSGE 58, 247).
  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R

    Planstellenbesetzung bei landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern vom

    Darunter ist eine aus einem konkreten Sachverhalt entstandene Rechtsbeziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand zu verstehen; soweit sich aus einer Rechtsbeziehung einzelne gesetzlich normierte Berechtigungen oder Verpflichtungen ergeben, kann über deren Inhalt und Ausmaß ebenfalls vor Gericht gestritten werden (vgl Urteil des BSG vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 = USK 85120 mwN - in BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 nicht mit abgedruckt).

    So können einzelne Bereiche durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aus dem eigenen Wirkungsbereich der Sozialversicherungsträger ausgegrenzt und ihrer eigenverantwortlichen Selbstverwaltung entzogen werden; nach der Rechtsprechung des Senats ist das insbesondere dort der Fall, wo das Gesetz die Beamten der Rentenversicherungsträger dem Beamtenrecht unterwirft (BSG SozR 3-2400 § 29 Nr. 3 S 8 unter Berufung auf BSGE 58, 247, 250 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 60).

    Die mit der staatsrechtlichen Trennung von Beschäftigungsbehörde und Dienstherr einhergehende Doppelstellung der davon betroffenen Beamten und die darin zum Ausdruck kommende Verzahnung zwischen Staatsverwaltung und Selbstverwaltung hat der Senat schon früher dargestellt (BSGE 58, 247, 252 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 62; BSGE 67, 160, 162 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1 S 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 KR 199/10

    Krankenversicherung

    Dem Selbstverwaltungsprinzip kommt als tragendem Organisationsprinzip der Sozialversicherung eine besondere Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 17.07.1985 - 1 RS 6/83 -).

    (b) Gewährleistet ist damit Weisungsfreiheit und eine Beschränkung aufsichtsbehördlicher Befugnisse auf Rechtsaufsicht; in Verbindung mit der Verleihung der Rechtsfähigkeit folgt aus der grundsätzlichen Verleihung des Rechts zur Selbstverwaltung, dass die Versicherungsträger ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen haben; gegenüber der Einflussnahme durch die unmittelbare Staatsverwaltung geschützt wird neben dem Kernbereich der Aufgabenerfüllung auch die Organisation des internen Geschäftsablaufes (BSG, Urteil vom 17.07.1985 - 1 RS 6/83 -).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R

    Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das

    Maßgebend für die Zuordnung zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art in Angelegenheiten der Sozialversicherung ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BSGE 58, 247, 248 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 59) , nicht - wie die Beklagte (unter Hinweis auf LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2010 - L 1 KR 22/10 KL) meint - ihr Verteidigungsvorbringen .

    Dieses Recht können sie im Sozialrechtsweg verteidigen bzw durch Feststellungsklage geltend machen, wenn es von der staatlichen Exekutive nicht respektiert oder der ihnen zur Eigenverantwortung überlassene Wirkungsbereich unzulässig eingeschränkt wird (BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 3/10 R

    Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das

    Maßgebend für die Zuordnung zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art in Angelegenheiten der Sozialversicherung ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BSGE 58, 247, 248 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 59) , nicht - wie die Beklagte und das LSG meinen - das Verteidigungsvorbringen der Beklagten gegen das von der Klägerin eingeleitete Rechtsschutzersuchen.

    Dieses Recht können sie im Sozialrechtsweg verteidigen bzw durch Feststellungsklage geltend machen, wenn es von der staatlichen Exekutive nicht respektiert oder der ihnen zur Eigenverantwortung überlassene Wirkungsbereich unzulässig eingeschränkt wird (BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

  • LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98

    Verpflichtung durch das Bundesversicherungsamt, die Umsetzung der Richtlinien für

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RR 3/95

    Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur Änderung einer rechtswidrigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • LSG Hessen, 04.09.2020 - L 4 KA 13/20

    Vertragsarztrecht, Berufsrecht der Ärzte

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RR 6/93

    Zulässigkeit der Zahlung einer ergänzenden Fürsorge an Arbeiter und Angestellte

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 5/88

    Begründung eines Zwangsetatisierungsbescheides

  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88

    Einsatz beamteten Personals der LVA'en

  • SG München, 12.05.2004 - S 3 P 50/01

    Pflegeversicherung - Anspruch auf Pflegehilfsmittel - Hilfsmittelverzeichnis der

  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
  • LSG Hessen, 15.09.2020 - L 4 KA 15/20
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 4 KA 32/20
  • LSG Hessen, 23.09.2020 - L 4 KA 35/20
  • LSG Hessen, 23.09.2020 - L 4 KA 36/20
  • LSG Hessen, 21.09.2020 - L 4 KA 22/20
  • LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95

    Eigenverantwortliche Festsetzung des Stellenplans für die bei einer

  • LSG Bayern, 06.10.2011 - L 7 AS 1/11

    Berechnung, Beschwerdewert, neuer Bescheid

  • LSG Hessen, 17.10.2023 - L 4 SO 85/23

    Gerichtsverfassung

  • LSG Hessen, 15.09.2020 - S 11 KA 300/19
  • SG Wiesbaden, 14.08.2023 - S 26 SO 53/23
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