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   OLG Naumburg, 25.08.2016 - 1 RV 44/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28096
OLG Naumburg, 25.08.2016 - 1 RV 44/16 (https://dejure.org/2016,28096)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.08.2016 - 1 RV 44/16 (https://dejure.org/2016,28096)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. August 2016 - 1 RV 44/16 (https://dejure.org/2016,28096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Strafzumessung, Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Doppelverwertungsverbotes bei der Strafzumessung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vierfacher Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 124/15

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2016 - 1 RV 44/16
    Im Ergebnis wird ihr damit vorgehalten, dass sie erstmals einen Diebstahl begangen hat, d.h. es wird die (erste) Tatbegehung als solche strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. September 2015, 2 StR 124/15, Rn. 4; Münchener Kommentar-Mübeck, StGB, 2. Aufl., § 46, Rn. 190).

    Dass im Rahmen der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt worden ist, dass die Angeklagte sich auch durch die eingeleiteten Ermittlungen nicht von ihrem strafbaren Verhalten abhalten ließ, verstößt ebenfalls gegen § 46 Abs. 3 StGB, (vgl. BGH, Beschl. v. 7. September 2015, 2 StR 124/15, Rn. 3, zitiert nach juris).

    Angesichts der bloßen Wertungsfehler bedarf es der Aufhebungen der dazugehörigen Feststellungen (§ 353 Abs. 2 StPO) nicht (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 105, 106; BGH, Beschl. v. 7. September 2015, 2 StR 124/15, Rn. 7; KMR-Mommsen, 55. EL, § 353, Rn. 12).

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.08.2016 - 1 RV 44/16
    Bezüglich der Taten Nr. 17 und 25 ergibt sich der Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot daraus, dass die Hilflosigkeit des Opfers bereits Merkmal des in § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB normierten Regelbeispiels ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juni 1993, 4 StR 302/93, Rn. 5, zitiert nach juris).
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