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   OLG Köln, 06.03.2015 - III-1 RVGs 9/15   

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https://dejure.org/2015,4226
OLG Köln, 06.03.2015 - III-1 RVGs 9/15 (https://dejure.org/2015,4226)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2015 - III-1 RVGs 9/15 (https://dejure.org/2015,4226)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2015 - III-1 RVGs 9/15 (https://dejure.org/2015,4226)
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Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsanmerkung)

    So ein Quatsch, oder: Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 117/12

    Voraussetzungen einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 1 RVGs 9/15
    Die Bewilligung setzt voraus, dass die anwaltliche Mühewaltung sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in ganz erheblicher Weise abheben muss (vgl. BGH, 3 StR 117/12, Beschluss vom 17.09.2013; BGH, 4 StR 73/10, Beschluss vom 11.02.2014; jeweils: "in exorbitanter Weise").
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 1 RVGs 9/15
    Die Bewilligung setzt voraus, dass die anwaltliche Mühewaltung sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in ganz erheblicher Weise abheben muss (vgl. BGH, 3 StR 117/12, Beschluss vom 17.09.2013; BGH, 4 StR 73/10, Beschluss vom 11.02.2014; jeweils: "in exorbitanter Weise").
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 1 RVGs 9/15
    Dass dabei im Ergebnis die Vergütung des beigeordneten Anwalts gleichwohl deutlich unter der eines Wahlverteidigers' liegt bzw. liegen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420).
  • OLG Hamm, 28.12.2016 - 5 RVGs 79/16

    Gewährung einer Pauschgebühr erfordert Bewertung des Arbeitsaufwands für das

    Hierbei kann der erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand in einem Verfahrensabschnitt durch eine unterdurchschnittliche Inanspruchnahme in anderen Teilen (zumindest teilweise) kompensiert werden (vgl. KG Berlin, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 AR 2/15 -, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 06. März 2015 - III-1 RVGs 9/15 -, zitiert nach www.burhoff.de; OLG Nürnberg, Rpfleger 2015, 355.).
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