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   OLG Hamm, 08.04.2014 - III-1 RVs 104/13   

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https://dejure.org/2014,9421
OLG Hamm, 08.04.2014 - III-1 RVs 104/13 (https://dejure.org/2014,9421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2014 - III-1 RVs 104/13 (https://dejure.org/2014,9421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2014 - III-1 RVs 104/13 (https://dejure.org/2014,9421)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Sachrüge bei ausschließlichem Angreifen von Beweiswürdigung und Richtigkeit der Urteilsfeststellungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
    Unzulässigkeit der Sachrüge bei ausschließlichem Angreifen von Beweiswürdigung und Richtigkeit der Urteilsfeststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Erfahrene Verteidiger” wissen: Schweigen ist Gold - auch in der Revision..

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sachrüge nicht durch Ausführungen zur Beweiswürdigung versenken

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 75/12
  • OLG Hamm, 08.04.2014 - III-1 RVs 104/13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08

    Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Angriffe

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2014 - 1 RVs 104/13
    Einzelausführungen zur Sachrüge, die ergeben, dass der Rechtsmittelführer in Wahrheit nicht die (materielle) Rechtsanwendung beanstanden, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will, führen daher zu Unzulässigkeit der Sachrüge (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 16.05.2013 - 5 RVs 36/13 und vom 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - BeckRS 2008, 17174; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 344, Rdnr.19, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - 5 RVs 36/13

    Keine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei unzulässigen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2014 - 1 RVs 104/13
    Einzelausführungen zur Sachrüge, die ergeben, dass der Rechtsmittelführer in Wahrheit nicht die (materielle) Rechtsanwendung beanstanden, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will, führen daher zu Unzulässigkeit der Sachrüge (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 16.05.2013 - 5 RVs 36/13 und vom 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - BeckRS 2008, 17174; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 344, Rdnr.19, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.02.2019 - 1 RBs 20/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Feststellung des Geschwindigkeitsverstoßes bei

    Daher sind auch Sachrügen nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn diese sich lediglich auf Angriffe gegen die Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung gründen, ohne Widersprüche oder Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufzuzeigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. April 2014 - 1 RVs 104/13 sowie vom 12. Juni 2014 - III-1 RVs 53/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 344, Rdnr. 19, m.w.N.).
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