Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.06.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16   

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https://dejure.org/2016,27481
OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,27481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,27481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - III-1 Ws 63/16, III-1 RVs 16/16, 1 Ws 63/16, 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,27481)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn ein "Aushilfslehrer" einen Schüler ohrfeigt: Gerechtfertigte Ohrfeige?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn ein "Aushilfslehrer" einen Schüler ohrfeigt: Gerechtfertigte Ohrfeige?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ohrfeige von der Klassenaufsicht gerechtfertigt

  • facebook.com (Auszüge)
  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die einem Erstklässler versetzte Ohrfeige kann durch Notwehr gerechtfertigt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pädagoge ohrfeigte ein Kind auf dem Schulhof und war dabei durch Notwehr gerechtfertigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohrfeige eines Schulpädagogen aufgrund Schläge und Bespuckens durch Erstklässler begründet keine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Pädagoge kann sich auf Notwehrrecht berufen

Besprechungen u.ä. (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Rudolstadt, 23.01.2007 - 635 Js 22279/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Entschieden ist insoweit lediglich, dass in einem solchen Fall bei einem - hier nicht vorliegenden - ehrverletzenden Angriff durch Worte besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist (BGHSt 3, 217), und es geboten sein kann, auf Abwehr zu verzichten oder sich ohne ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen, sofern dies ohne substantielle Rechtseinbuße möglich ist (AG Rudolstadt NStZ-RR 2007, 265; ähnl. OLG Frankfurt/M. VRS 40, 424).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Entschieden ist insoweit lediglich, dass in einem solchen Fall bei einem - hier nicht vorliegenden - ehrverletzenden Angriff durch Worte besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob eine tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist (BGHSt 3, 217), und es geboten sein kann, auf Abwehr zu verzichten oder sich ohne ernstliche Gefährdung des Angreifers zu verteidigen, sofern dies ohne substantielle Rechtseinbuße möglich ist (AG Rudolstadt NStZ-RR 2007, 265; ähnl. OLG Frankfurt/M. VRS 40, 424).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Der Angegriffene darf sich grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2016 - 1 Ws 63/16
    Im Fall der Abwehr eines Angriffs eines Kindes durch eine Ohrfeige hat die Rechtsprechung dagegen, freilich ohne ausdrückliche Erörterung etwaiger Einschränkungen des Notwehrrechts aufgrund der mangelnden Schuldfähigkeit des Angreifers, ohne weiteres angenommen, dass eine Rechtfertigung nach den Grundsätzen des § 32 StGB in Betracht kommt, sofern die sonstigen Voraussetzungen der Notwehr vorliegen (BayObLG NJW 1991, 50).
  • VG Köln, 22.02.2021 - 20 L 1440/20
    vgl. Schönke/Schröder/ Perron/Eisele , 30. Aufl. 2019, § 32 StGB Rn. 52; Fischer, 67. Aufl. 2020, § 32 StGB Rn. 37; ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.06.2016 - 1 Ws 63/16 - BeckRS 2016, 14622.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19727
OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,19727)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2016 - 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,19727)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,19727)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelrücknahme, Rechtsmittelbeschränkung, besondere Ermächtigung

  • Burhoff online

    Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, Pflichtverteidiger

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch den Pflichtverteidiger

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungsbeschränkung durch (vormals formular-bevollmächtigten) Pflichtverteidiger: Nein, wenn er nichts neues vorlegt!

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei fehlender ausdrücklicher Vollmacht des Verteidigers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 2; StPO § 329 Abs. 2
    Rechtsmittelbeschränkung; Vollmacht; Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch den Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 2 ; StPO § 329 Abs. 2
    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei fehlender ausdrücklicher Vollmacht des Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittelrücknahme: Ausdrückliche Ermächtigung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundsätzlich nur rechtsmittelbezogene Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO ausreichend

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 41/15
  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 514/07

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; nachträgliche; Vollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
    Die in der Berufungshauptverhandlung vom Verteidiger gemäß § 318 StPO erklärte Beschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung ist unwirksam, da dem Verteidiger zur nachträglichen Beschränkung eines Rechtsmittels - hier: der Berufung nach Ablauf der Begründungsfrist des § 317 StPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 514/07 -, juris m.w.N.) - die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung fehlte.

    Dies genügt vorliegend für eine hinreichende Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO jedoch selbst dann nicht, wenn - was der Senat bezweifelt - die Auffassung des Verteidigers zuträfe, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger erfolgte Niederlegung des Wahlmandats hier nur beschränkt erfolgt und die Wirksamkeit der vorgenannten Befugnis hiervon unberührt geblieben sei (allg. zum Erlöschen von Ermächtigung bzw. Vertretungsvollmacht bei Niederlegung des Wahlmandats vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, a.a.O.; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 302 Rn. 36 m.w.N.).

  • KG, 08.01.2015 - 4 Ws 128/14

    Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch den Verteidiger, ausdrückliche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
    Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht nur bzw. erst für ein Berufungsverfahren oder nur bzw. erst zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.01.2015 - 4 Ws 128/14 -, juris; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 32, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 5 RVs 11/14

    Schriftliche Vollmacht des Pflichtverteidigers zur Vertretung des abwesenden

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
    Dies genügt vorliegend für eine hinreichende Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO jedoch selbst dann nicht, wenn - was der Senat bezweifelt - die Auffassung des Verteidigers zuträfe, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger erfolgte Niederlegung des Wahlmandats hier nur beschränkt erfolgt und die Wirksamkeit der vorgenannten Befugnis hiervon unberührt geblieben sei (allg. zum Erlöschen von Ermächtigung bzw. Vertretungsvollmacht bei Niederlegung des Wahlmandats vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, a.a.O.; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 302 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    bb) In einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen und vereinzelt in der strafprozessualen Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, bei einer Beschränkungserklärung innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist handle es sich nicht um eine Teilrücknahme, sondern um die Konkretisierung des Umfangs des Rechtsmittels; somit bedürfe es keiner Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO (OLG Celle, Beschluss v. 23. November 2020, 3 Ss 48/20, BeckRS 2020, 34055, Rn. 30; Beschluss vom 8. September 2004, 21 Ss 68/04, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss v. 8. Februar 2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; OLG Hamm, Beschluss v. 7. Juni 2016, 1 Rvs 16/16, NStZ-RR 2017, 186; Beschluss v. 12. Februar 2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288, Rn. 7; Beschluss v. 17. Mai 2005, 1 Ss 62/05, juris Rn. 12, jeweils nicht entscheidungserheblich; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 302 Rn. 20a).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 RVs 46/16

    Berufungshauptverhandlung; Abwesenheit des Angeklagten; Vertretungsvollmacht;

    Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht nur bzw. erst für ein Berufungsverfahren oder nur bzw. erst zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2016 - III-1 RVs 16/16 - KG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 Ws 128/14 -, juris; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., zu § 302, Rn. 32, m.w.N.).
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