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   OLG Köln, 10.12.2015 - III-1 RVs 225/15   

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https://dejure.org/2015,41266
OLG Köln, 10.12.2015 - III-1 RVs 225/15 (https://dejure.org/2015,41266)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2015 - III-1 RVs 225/15 (https://dejure.org/2015,41266)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - III-1 RVs 225/15 (https://dejure.org/2015,41266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsfahrgebot und Fahren entgegen der Fahrtrichtung und Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Sicherstellung des Führerscheins

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot dar

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, ist nicht automatisch "Geisterfahrer"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrt entgegen der Fahrtrichtung - Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geisterfahrer verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.11.2006 - 4 StR 459/06

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefahrverwirklichungszusammenhang bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Soweit das Tatgericht mitteilt, dass sich an der fraglichen Stelle auch eine Kreuzung befindet, fehlen allerdings Feststellungen dazu, dass der Gefahrerfolg gerade dort eingetreten ist (dazu vgl. LK-StGB- König , a.a.O., Rz. 113) und die herbeigeführte Gefahr in einem inneren Zusammenhang mit dem Verkehrsrisiko steht, das spezifisch im Bereich der Straßenkreuzung besteht (BGH NStZ 2007, 222).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 1 RVs 31/14

    Zulässige Kostenbeschwerde des Nebenklägers trotz Berufungsbeschränkung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Es bedeutet daher grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Strafzumessung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend berücksichtigt (st. Senatsrechtsprechung s. zuletzt SenE v. 07.03.2014 - III-1 RVs 31/14 -).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Insoweit sind bestimmte Angaben zum Wert des bedrohten Fahrzeugs und zur Höhe des diesem drohenden Schadens erforderlich (s. jüngst BGH B. v. 21.05.2015 - 4 StR 164/15).
  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15
    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

    (vgl. SenE v. 20.09.2013 - III-1 RVs 184/13 - SenE v. 10.12.2015 - III-1 RVs 225/15 -).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 51/22

    Begriff der Sachen von bedeutendem Wert im Sinne von § 315c Abs. 1 StGB

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn dem Betroffenen der Beschluss über die Fahrerlaubnisentziehung amtlich (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. März 2990 - 1 Ss 135/90 -, Juris) oder ihm der Inhalt jedenfalls formlos mitgeteilt worden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - III-1 Rvs 225/15 -, Juris).
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