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   OLG Hamm, 25.09.2017 - 1 RVs 78/17   

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https://dejure.org/2017,51010
OLG Hamm, 25.09.2017 - 1 RVs 78/17 (https://dejure.org/2017,51010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2017 - 1 RVs 78/17 (https://dejure.org/2017,51010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2017 - 1 RVs 78/17 (https://dejure.org/2017,51010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebotenheit der ausdrücklichen Erörterung einer etwaigen Strafmilderung bei der Aburteilung einer von einem seit Jahrzehnten übermäßig Alkohol konsumierenden Angeklagten begangenen Diebstahlsserie; Diebstahlsserie aufgrund Alkoholabhängigkeit im Zustand der erheblich ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 Abs. 1; StGB § 49 Abs. 1
    Erörterungsmangel bei Anhaltspunkten für eine alkoholbedingt verminderte Steuerungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 Abs. 1 ; StGB § 49 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung des Rechtsfolgenausspruchs bei Aburteilung einer von einem seit Jahrzehnten alkoholabhängigen Angeklagten begangenen Diebstahlsserie mit Wegnahme von Alkoholika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 45 Ns 56/17
  • OLG Hamm, 25.09.2017 - 1 RVs 78/17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.02.2017 - 4 RVs 7/17

    Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen; Vortäuschen einer Straftat;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 1 RVs 78/17
    Unter Berücksichtigung dieser Feststellung zu weitgehend gleichgelagerten und sämtlich innerhalb des vorliegend verfahrensgegenständlichen Tatzeitraums begangenen Taten des nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen seit Jahrzehnten übermäßig Alkohol konsumierenden Angeklagten lag die Möglichkeit einer bei ihm erheblich verminderten Schuldfähigkeit auch bei den vorliegend erstmals abgeurteilten Diebstahlstaten, die mit einer Ausnahme sämtlich auf die Beschaffung von Alkohol gerichtet waren, derart nahe, dass sich das Landgericht mit dieser Frage sowie mit einer daraus möglicherweise resultierenden Strafmilderung gemäß § 49 StGB näher hätte auseinander setzen müssen (allg. vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.02.2017 - III-4 RVs 7/17 -, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 21 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 1 RVs 75/18

    Begründung der voneinander abweichenden Einzelstrafen bei gleichgelagerten Taten

    Denn die Strafzumessung hinsichtlich des Diebstahls vom 23.02.2017, bei dem die Angeklagte in einer L-Filiale sechs Flaschen Whiskey zum Gesamtverkaufspreis von 133, 86 Euro in eine mitgeführte Umhängetasche einsteckte, jedoch nach dem Verlassen der dortigen Lebensmittelabteilung gestellt wurde, erscheint im Vergleich zum Diebstahl vom 04.03.2017, bei dem sie in einer Filiale von "H L2" den Auslagen zwei Behältnisse mit Parfüm zum Gesamtverkaufspreis von 184, 98 Euro entnahm und nach dem Verlassen des Geschäfts festgesetzt werden konnte, unter dem Gesichtspunkt der "Binnendifferenzierung" bei der Bildung der Einzelstrafen nicht hinreichend nachvollziehbar begründet (vgl. Senat, Beschluss vom 25.09.2017 - III-1 RVs 78/17 -, juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 148).
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