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   OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17   

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OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17 (https://dejure.org/2017,55012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2017 - 1 RVs 79/17 (https://dejure.org/2017,55012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2017 - 1 RVs 79/17 (https://dejure.org/2017,55012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Misshandlung von Schutzbefohlenen, Rechtsmittelbefugnis, Berufung der Staatsanwaltschaft, Verständigung, Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der zu Lasten des Angeklagten eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft nach einer Verständigung; Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der Staatsanwaltschaft; Verständigung; Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung.

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der zu Lasten des Angeklagten eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft nach einer Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufung der Staatsanwaltschaft trotz einer Verständigung auch zulasten des Angeklagten möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Hierbei ist eine Berufungsbeschränkung nicht etwa schon deswegen ausgeschlossen, weil das Erstgericht geltendes Recht falsch angewendet hat; eine fehlerhafte Subsumtion hindert die Beschränkung der Berufung nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 18.02.2014 - III-1 RVs 12/14 -, juris; OLG Hamm ZfSch 2008, 534; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 17a, jew. m.w.N.).

    Im Allgemeinen ist dessen erschöpfende Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht möglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18.02.2014, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17

    Strafverfahren: Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Hängt der logische Bestand des nicht angegriffenen Teils von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des angegriffenen Teils ab, ist die Beschränkung nicht wirksam (vgl. BGHSt 27, 70; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2017 - 2 Rv 3/17 - juris).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer solchen Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134; OLG des Landes Sachsen-Anhalt a.a.O.).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer solchen Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134; OLG des Landes Sachsen-Anhalt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 43/10

    Berufungsbeschränkung, Teilrechtskraft, neue Hauptverhandlung, Beschwer des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Hierbei ist eine Berufungsbeschränkung nicht etwa schon deswegen ausgeschlossen, weil das Erstgericht geltendes Recht falsch angewendet hat; eine fehlerhafte Subsumtion hindert die Beschränkung der Berufung nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 18.02.2014 - III-1 RVs 12/14 -, juris; OLG Hamm ZfSch 2008, 534; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 17a, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Das Geständnis unterliegt in diesem Fall einem Beweisverwertungsverbot (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010, III 4 RVs 60/10 - juris, Meyer-Goßner, a.a.O., § 257c Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Hängt der logische Bestand des nicht angegriffenen Teils von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des angegriffenen Teils ab, ist die Beschränkung nicht wirksam (vgl. BGHSt 27, 70; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2017 - 2 Rv 3/17 - juris).
  • BGH, 03.03.2009 - 3 StR 47/09

    Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Die Feststellung eines rohen Misshandelns setzt daher eine Darstellung nicht nur des objektiven Geschehens, sondern auch der Täter-Gesinnung voraus (BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - 3 StR 47/09 -, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 225 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss 4/08

    Berufungsbeschränkung; Subsumtion; falsche; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17
    Hierbei ist eine Berufungsbeschränkung nicht etwa schon deswegen ausgeschlossen, weil das Erstgericht geltendes Recht falsch angewendet hat; eine fehlerhafte Subsumtion hindert die Beschränkung der Berufung nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 18.02.2014 - III-1 RVs 12/14 -, juris; OLG Hamm ZfSch 2008, 534; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 17a, jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    (b) Legt hingegen die Staatsanwaltschaft zulasten des Angeklagten Berufung oder Revision ein, so ist es nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geboten, den Umstand, dass das Berufungsgericht oder nach Aufhebung und Zurückverweisung das neue Tatgericht an die Verständigung nicht gebunden ist, dadurch zu kompensieren, dass das im Hinblick auf die Verständigung abgegebene Geständnis jedenfalls dann nicht verwertet werden darf, wenn sich das nunmehr zur Entscheidung berufene Gericht nicht selbst an die in der Verständigung vereinbarte Strafobergrenze halten will (OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 294; OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17, juris Rn. 23; KG, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - (4) 161 Ss 121/20 (166/20), juris Rn. 9; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42 ff.; HKGS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; BeckOK-StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2; SSW-StPO/Ignor/Wegner, 4. Aufl., § 257c Rn. 116; Moldenhauer, NStZ 2014, 493, 494; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4; Wenske, NStZ 2015, 137, 142; aA wohl Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 257c Rn. 28: kein Beweisverwertungsverbot in instanzübergreifenden Fällen).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    bb) Davon ausgehend ist die obergerichtliche Rechtsprechung und die Literatur - teils allerdings unter entsprechender Anwendung von § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO - überwiegend der Auffassung, dass ein in der ersten Instanz im Hinblick auf eine Verständigung abgegebenes Geständnis unverwertbar ist, wenn sich das Berufungsgericht von einer in der ersten Instanz erzielten Verständigung lösen will (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 Rn. 20; OLG Naumburg NStZ 2018, 238, 239; OLG Düsseldorf StV 2011, 80, 81; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257c Rn. 29b; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 26; SSWStPO/Ignor/Wegener, 4. Aufl., § 257c Rn. 116; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 88; BeckOK StPO/Eschelbach, 45. Ed., § 257c Rn. 37; aA HKStPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 32).
  • OLG Rostock, 16.08.2019 - 20 RR 16/19

    Besetzungsrüge: Vorsitz in der Kleinen Strafkammer durch einen Proberichter

    Hierbei ist eine Berufungsbeschränkung nicht etwa schon deshalb ausgeschlossen, weil das Erstgericht geltendes Recht falsch angewendet hat; eine fehlerhafte Subsumtion hindert die Beschränkung der Berufung nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2017, Az.: III-1 RVs 79/17, Rn. 12, juris).
  • KG, 24.09.2019 - 5 Ss 20/19

    Fehlerhafte Anwendung einer zum Tatzeitpunkt noch nicht geltenden strengeren

    Somit führt nicht jeder Mangel des infolge der Beschränkung grundsätzlich in Rechtskraft erwachsenen Teils des Urteils, insbesondere auch nicht jede Lücke in den Schuldfeststellungen oder Fehler bei der Subsumtion (dazu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 - juris Rdn. 12; OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2017 - III-1RVs 285/16 - juris Rdn. 30), zur Unwirksamkeit der Beschränkung (vgl. Senat a.a.O. - juris Rdn. 5).
  • KG, 07.10.2020 - 161 Ss 121/20

    Berufung durch die Staatsanwaltschaft trotz erstinstanzlicher Verständigung:

    9 Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • KG, 07.10.2020 - 4 Ss 166/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III-1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • KG, 14.05.2020 - 161 Ss 121/20
    Zumindest in einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine über den im Rahmen der Verständigung vereinbarten Strafrahmen hinausgehende Verurteilung des Angeklagten anstrebt, das Berufungsgericht dem folgen will und auch entsprechend entscheidet, stellt sich eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch aber als unwirksam dar (so jeweils im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III- 4 RVs 60/10 - [= StV 2011, 80 = StV 2012, 10 mit Anm. Kuhn], OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III- 1 RVs 79/17 -, jeweils zitiert nach juris, und Schneider, NZWiSt 2015, 1 ff., 4; vgl. für den Fall einer Sprungrevision auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 Rv 3/17 -, zitiert nach juris).
  • KG, 24.09.2020 - 161 Ss 118/19
    Somit führt nicht jeder Mangel des infolge der Beschränkung grundsätzlich in Rechtskraft erwachsenen Teils des Urteils, insbesondere auch nicht jede Lücke in den Schuldfeststellungen oder Fehler bei der Subsumtion (dazu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2017 - III- 1 RVs 79/17 - juris Rdn. 12; OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2017 - III-1RVs 285/16 - juris Rdn. 30), zur Unwirksamkeit der Beschränkung (vgl. Senat a.a.O. - juris Rdn. 5).
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