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   OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18   

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https://dejure.org/2018,44604
OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 (https://dejure.org/2018,44604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 (https://dejure.org/2018,44604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 (https://dejure.org/2018,44604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Grenzen der Amtsaufklärungspflichten im Abwesenheitsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 StVG, § 17 Abs 3 OWiG, § 73 Abs 2 OWiG, § 73 Abs 3 OWiG, § 77 Abs 1 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Grenzen der Amtsaufklärungspflichten im Abwesenheitsverfahren zu fahrverbotsfeindlichen persönlichen Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bamberg, 18.07.2013 - 2 Ss OWi 877/13
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18
    Folglich wäre die persönliche Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung im Sinne des § 73 Abs. 2 OWiG allenfalls dann einer weiteren Sachaufklärung dienlich, wenn hierfür die bloße physische Präsenz des -berechtigterweise-schweigenden Betroffenen genügt (OLG Bamberg NZV 2013, 612).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2015 - 3 (5) SsBs 575/15

    Durch Regelfahrverbot drohende Arbeitsplatz- oder Existenzgefährdung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18
    Eine Beweislast trifft den Betroffenen insoweit jedoch nicht, so dass er nicht verpflichtet ist, seinen Vortrag zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen etwa durch Vorlage eines Steuerbescheides zu belegen (OLG Karlsruhe DAR 2016, 91).
  • OLG Köln, 05.07.2013 - 1 RBs 152/13

    Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18
    Indes besteht eines solche Verpflichtung nur dann, wenn sich der Betroffene mit konkretem Tatsachenvortrag auf das Vorliegen eines "Härtefalls" beruft, so dass sich das Gericht hiermit in den Entscheidungsgründen auseinandersetzen muss (OLG Köln DAR 2013, 529).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18
    Richtig ist allerdings, dass im Falle der Anordnung eines Fahrverbots die Entscheidungsgründe erkennen lassen müssen, dass sich das Gericht mit der Frage auseinander gesetzt hat, ob der mit der Verhängung des Regelfahrverbots beabsichtigte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch durch eine Erhöhung der zu verhängenden Geldbuße erreicht werden kann (vgl. nur BGHSt 38, 125).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1999 - 2b Ss OWi 287/99

    Nachweis von Eingaben des Angeklagten bei Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18
    Als entschuldigt gilt der Betroffene insbesondere dann, wenn er rechtzeitig beantragt hat, ihn vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 1999 - 2b Ss (OWi) 287/99 - (OWi) 113/99 I -, juris: Göhler, a.a.O., Rn. 32 m.w.Nw.; Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl.; § 74 Rn. 33 m.w.Nw.).
  • KG, 06.04.2018 - 3 Ws (B) 82/18

    Fahrverbotsanordnung bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Verschulden des von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18
    Denn diese Umstände sind aufgrund der Regel-Ausnahme-Systematik der BKatV nicht von vornherein Gegenstand der Amtsaufklärung, sondern der Verteidiger, der zugleich Vertreter ist, hat umfassend zu den konkreten Auswirkungen der Nebenfolge und namentlich zu Fahrverbotshärten vorzutragen und sie gegebenenfalls nachvollziehbar zu belegen (ebenso KG, Beschluss vom 06.04.2018, 3 Ws (B) 82/18, juris).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2021 - 1 Ss OWi 103/20

    Pflicht zur Amtsaufklärung durch das Gericht bei Abweichen von Regelgeldbuße;

    Diese Umstände, zu denen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht aber etwaige Voreintragungen - gehören, hat das Tatgericht erst zu erwägen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für ihr Vorliegen ergeben (KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2020, a.a.O, Rn. 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18, Rn. 12, juris).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Dies gilt auch für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2019 a.a.O.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 202 ObOWi 948/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2017 a.a.O.; OLG Celle NZV 2016, 144; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 1 Ss (OWi) 156715 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 2 SsBs 30/14 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11 -, juris).

    Denn solche Umstände sind aufgrund der Regel-Ausnahme-Systematik der BKatV nicht von vornherein Gegenstand der Amtsaufklärung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 a.a.O.).

  • KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der

    Denn die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände sind aufgrund der Regel-Ausnahme-Systematik der BKatV nicht von Vornherein Gegenstand der Amtsaufklärung (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 -, juris).
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