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   OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15   

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OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15 (https://dejure.org/2015,44706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 Rev 58/15 (https://dejure.org/2015,44706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 Rev 58/15 (https://dejure.org/2015,44706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 325 Halbs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der erstinstanzlichen Vernehmung eines Zeugen bei einer Beweisantragsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2016, 803
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (aa) Das Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag mit rechtsfehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt werden (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558, 559; Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; Urt. v. 13. November 1990 - 5 StR 413/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl. § 337 Rn. 38 m.w.N.; LR/Becker, a.a.O., Rn. 226).

    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände, wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, kann indessen zu dem Ergebnis führen, dass auch bei rechtsfehlerfrei begründeter Entscheidung über den Antrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (BGH, Urt. vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286f.; Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558f.).

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Für die Stellung eines Beweisantrages auf ergänzende (nochmalige) Vernehmung gelten deshalb dieselben Maßstäbe wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, JR 2004, 212 ff. mwN für den Antrag auf Vernehmung einer Zeugin in der Hauptverhandlung nach erfolgter Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung gemäß § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. auch zum Maßstab der Ablehnung bei wiederholter Vernehmung zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 356f.).

    Im Übrigen wäre der Antrag in Ermangelung hinreichender Konnexität zwischen der behaupteten Beweistatsache und dem Beweismittel (grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; BGH, Beschl. v. 15. April 2003 - 1 StR 64/03, StV 2003, 650; KK-StPO/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 224; Güntge in Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1629) aber auch nur am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zu messen.

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände, wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, kann indessen zu dem Ergebnis führen, dass auch bei rechtsfehlerfrei begründeter Entscheidung über den Antrag von Seiten des Angeklagten keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten gestellt werden können (BGH, Urt. vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286f.; Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558f.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Im Übrigen wäre der Antrag in Ermangelung hinreichender Konnexität zwischen der behaupteten Beweistatsache und dem Beweismittel (grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93, BGHSt 39, 251, 253; BGH, Beschl. v. 15. April 2003 - 1 StR 64/03, StV 2003, 650; KK-StPO/Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 224; Güntge in Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1629) aber auch nur am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zu messen.
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (aa) Das Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag mit rechtsfehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt werden (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558, 559; Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; Urt. v. 13. November 1990 - 5 StR 413/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl. § 337 Rn. 38 m.w.N.; LR/Becker, a.a.O., Rn. 226).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (aa) Das Beruhen des Urteils auf einer rechtsfehlerhaften Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag mit rechtsfehlerfreier Begründung hätte abgelehnt werden können und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch nicht berührt werden (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 558, 559; Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; Urt. v. 13. November 1990 - 5 StR 413/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl. § 337 Rn. 38 m.w.N.; LR/Becker, a.a.O., Rn. 226).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99

    Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (1) Die Darlegungspflicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO umfasst auch die Verpflichtung sich zu solchen Geschehnissen zu verhalten, die der Rüge den Boden entziehen können, wenn nach der konkreten Fallgestaltung das Vorliegen eines rügevernichtenden Ausnahmetatbestandes ernsthaft in Betracht kommt, (BGH, Urt. v. 28. Nov. 1990 - 3 StR 170/90, St 37, 245, 248; Beschl. v. 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49f.).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    Für die Stellung eines Beweisantrages auf ergänzende (nochmalige) Vernehmung gelten deshalb dieselben Maßstäbe wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen (vgl. BGH, Beschl. vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, JR 2004, 212 ff. mwN für den Antrag auf Vernehmung einer Zeugin in der Hauptverhandlung nach erfolgter Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung gemäß § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO; vgl. auch zum Maßstab der Ablehnung bei wiederholter Vernehmung zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 356f.).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15
    (1) Die Darlegungspflicht nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO umfasst auch die Verpflichtung sich zu solchen Geschehnissen zu verhalten, die der Rüge den Boden entziehen können, wenn nach der konkreten Fallgestaltung das Vorliegen eines rügevernichtenden Ausnahmetatbestandes ernsthaft in Betracht kommt, (BGH, Urt. v. 28. Nov. 1990 - 3 StR 170/90, St 37, 245, 248; Beschl. v. 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49f.).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2016 - 1 Ss 178/16

    Anforderungen an die Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten im Termin zur

    Dieses gilt aber nur, wenn nach der konkreten Fallgestaltung das Vorliegen eines rügevernichtenden Ausnahmetatbestandes ernsthaft in Betracht kommt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil v. 08.12.2015, 1 Rev 58/15, bei juris, m.w.N.).
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