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   OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20   

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https://dejure.org/2020,17017
OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20 (https://dejure.org/2020,17017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20 (https://dejure.org/2020,17017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20 (https://dejure.org/2020,17017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 230 Abs 1 StPO, § 231 Abs 2 StPO
    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung: Eigenmächtiges Ausbleiben des bereits zur Sache vernommenen Angeklagten; Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten durch ärztliches Attest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Nachweises eigenmächtigen Fernbleibens des Angeklagten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1994 - 2 Ss 154/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Die Eigenmächtigkeit muss dem Angeklagten auch noch im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung nachgewiesen sein, was vom Revisionsgericht auf der Grundlage des entsprechenden Revisionsvorbringens selbstständig und grundsätzlich ohne Bindung an die Feststellungen des Tatrichters im Freibeweis nachzuprüfen ist (so der Senat bereits für die - Eigenmächtigkeit im selben Sinne voraussetzende - Abwesenheitsverhandlung nach § 232 Abs. 1 StPO, Beschluss vom 07.08.2001 - 1 Ss 142/01 -, StraFo 2001, 415, für § 232 Abs. 1 StPO; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.02.1994 - 2 Ss 154/93 -, NStE Nr. 9 zu § 231 StPO mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 231 Rn. 25 mwN; KK-StPO/Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, § 231 Rn. 16 mwN; a.A. Becker in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 231 Rn. 43, der das Revisionsgericht an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters gebunden sieht).
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Nur wenn eine weitere Klärung nicht möglich ist, legt es seiner Entscheidung die nicht zu erschütternde Überzeugung des Tatrichters zu Grunde (BGH, Urteil vom 07.11.1978 - 1 StR 470/78 -, juris).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Vor dem Hintergrund, dass es nicht dem Angeklagten obliegt, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht (BGH, Urteil vom 26.07.1961 - 2 StR 575/60 -, BGHSt 16, 178), ist die in dem die Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten anordnenden Beschluss der Kammer vom 27.09.2019 mitgeteilte Überzeugung der Eigenmächtigkeit nicht hinreichend belegt.
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Eigenmächtig in diesem Sinne handelt der Angeklagte, der ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGH, Urteil vom 30.11.1990 - 2 StR 44/90 -, BGHSt 37, 249 = NStZ 1991, 246).
  • OLG Hamm, 02.06.1977 - 3 Ws 276/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Dass der Angeklagte seine Verhandlungsunfähigkeit aufgrund seiner Erregung in der Sitzung am 19.09.2019 für möglich gehalten und zumindest billigend in Kauf genommen hat, wird weder von der Kammer dargetan noch ist dies sonst ersichtlich, zumal im vorliegenden Fall erforderlich wäre, dass der Angeklagte seine Erregung hätte steuern können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.1977 - 3 Ws 276/77 -, NJW 1977, 1739), wofür es ebenfalls keine Anhaltspunkte gibt.
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2001 - 1 Ss 142/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Die Eigenmächtigkeit muss dem Angeklagten auch noch im Zeitpunkt der Revisionsentscheidung nachgewiesen sein, was vom Revisionsgericht auf der Grundlage des entsprechenden Revisionsvorbringens selbstständig und grundsätzlich ohne Bindung an die Feststellungen des Tatrichters im Freibeweis nachzuprüfen ist (so der Senat bereits für die - Eigenmächtigkeit im selben Sinne voraussetzende - Abwesenheitsverhandlung nach § 232 Abs. 1 StPO, Beschluss vom 07.08.2001 - 1 Ss 142/01 -, StraFo 2001, 415, für § 232 Abs. 1 StPO; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.02.1994 - 2 Ss 154/93 -, NStE Nr. 9 zu § 231 StPO mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 231 Rn. 25 mwN; KK-StPO/Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, § 231 Rn. 16 mwN; a.A. Becker in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 231 Rn. 43, der das Revisionsgericht an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters gebunden sieht).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20
    Zwar steht es dem eigenmächtigen Ausbleiben gleich, wenn ein Angeklagter seine Verhandlungsfähigkeit durch ein Verhalten herbeiführt, dass die in § 231a Abs. 1 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen erfüllt (BGH, Beschluss vom 02.02.1981 - 3 StR 411/80 (S) -, NJW 1981, 1052).
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