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   LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04   

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https://dejure.org/2005,22677
LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04 (https://dejure.org/2005,22677)
LG Kiel, Entscheidung vom 20.01.2005 - 1 S 100/04 (https://dejure.org/2005,22677)
LG Kiel, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 1 S 100/04 (https://dejure.org/2005,22677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • RA Kotz

    Schimmelpilzbefall der Mietwohnung: Fristlose Kündigung nach Ablauf der Abhilfefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schimmelpilzbefall - Erst nach Ablauf der Abhilfefrist kann fristlos gekündigt werden - Gesundheitsgefährdung richtet sich nach objektiven Maßstäben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 26.02.2004 - 12 U 1493/00

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch

    Auszug aus LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04
    Bei der Gesundheitsgefährdung durch Feuchtigkeit ist es maßgeblich, wie nachhaltig die Gefährdung ist - es reicht nicht aus, wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (KG, NJOZ 2004, 2217 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1997 - XII ZR 254/95

    Mietrechtliche Gewährleistung für nach einer fristlosen Kündigung aufgetretene

    Auszug aus LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04
    Ist damit das Minderungsrecht dem Grunde nach gegeben, so ist es Aufgabe des Gerichts zu ermitteln, in welchem Umfang die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Mangel beeinträchtigt ist und in welcher Höhe die Mietminderung greift (vgl. BGH ZMR 1997, 567; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 536, Rdnr. 405).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung

    Auszug aus LG Kiel, 20.01.2005 - 1 S 100/04
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn der beanstandete Zustand leicht behoben werden kann - dann ist dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (vgl. z.B. OLG Düsseldorf WuM 2002, 267).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung bei

    Um dies nachweisen zu können, wird es regelmäßig der Vorlage entsprechender, die Belastung der Raumluft mit Umweltgiften bzw. Schimmelpilzsporen analysierender sowie bewertender, Sachverständigengutachten bedürfen (KG aaO; Grundeigentum 2010, 1201; LG Kiel, Beschl. v. 20.1.2005 - 1 S 100/04 -, zit. nach juris; AG Charlottenburg Grundeigentum 2007, 1387).

    Letztgenannte Norm statuiert lediglich einen Sonderfall, ein "Regelbeispiel", der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, ohne sie nach dem Grundsatz der Spezialität auszuschließen (Palandt/Weidenkaff, BGB 72. Aufl. § 569 Rz. 1; Staudinger/Emmerich aaO § 569 Rz. 4; ohne inhaltliche Begründung auch LG Kiel, Beschl. v. 20.1.2005 - 1 S 100/04 - zit. nach juris).

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