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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20   

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https://dejure.org/2020,24512
OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20 (https://dejure.org/2020,24512)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2020 - 1 S 101.20 (https://dejure.org/2020,24512)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2020 - 1 S 101.20 (https://dejure.org/2020,24512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Versammlungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden, Camp bleibt verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Corona-Demo

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anti-Corona-Demos in Berlin dürfen stattfinden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versammlungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden, Camp bleibt verboten - Corona-Virus

  • archive.ph (Pressebericht, 29.08.2020)

    Demos gegen Corona-Politik: Kundgebungen in Berlin dürfen stattfinden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Demos gegen Corona-Politik dürfen stattfinden

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aufhebung des Versammlungsverbots der Corona-Demonstration

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2020 - 1 S 99.20

    Versammlung (verneint); Versammlungszweck (nicht erkennbar); Veranstaltung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20
    Zwar kann im Hinblick auf die Offenheit des Versammlungsgrundrechts für neue Formen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall auch ein länger dauerndes Protestcamp einschließlich der angemeldeten Infrastruktureinrichtungen vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sein (vgl. BVerfG, einstweilige Anordnung vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 1387/17 - juris Rn. 22; Senatsbeschluss vom 21. August 2020 - OVG 1 S 99/20 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass allein der Zweck verfolgt werden soll, die Straße des 17. Juni, eine der prominentesten und wichtigsten Hauptverkehrsstraßen Berlins, durchgehend zu belegen und für sich zu reservieren (vgl. Senatsbeschluss vom 21. August 2020, a.a.O., S. 5 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CS 15.2603

    Versammlungsanzeige auf Vorrat

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20
    Das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters nach Art. 8 Abs. 1 GG zur Auswahl des Versammlungsorts und zur Bestimmung der sonstigen Modalitäten enthebt ihn nicht von der Obliegenheit, in der Anmeldung hierzu konkrete Angaben zu machen (vgl. zur Darlegungslast im {verfassungs}gerichtlichen Eilverfahren: BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1004/20 - juris Rn. 6; zur sog. Vorratsanmeldung: siehe u.a. VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 10 CS 15.2603 - juris).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung in Bremen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20
    Das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters nach Art. 8 Abs. 1 GG zur Auswahl des Versammlungsorts und zur Bestimmung der sonstigen Modalitäten enthebt ihn nicht von der Obliegenheit, in der Anmeldung hierzu konkrete Angaben zu machen (vgl. zur Darlegungslast im {verfassungs}gerichtlichen Eilverfahren: BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1004/20 - juris Rn. 6; zur sog. Vorratsanmeldung: siehe u.a. VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 10 CS 15.2603 - juris).
  • BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 1387/17

    G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 101.20
    Zwar kann im Hinblick auf die Offenheit des Versammlungsgrundrechts für neue Formen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall auch ein länger dauerndes Protestcamp einschließlich der angemeldeten Infrastruktureinrichtungen vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sein (vgl. BVerfG, einstweilige Anordnung vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 1387/17 - juris Rn. 22; Senatsbeschluss vom 21. August 2020 - OVG 1 S 99/20 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2020 - 1 S 102.20

    Versammlungsrecht: Vorbeugendes Verbot einer Versammlung wegen bestehender

    Die Aufhebung der im angegriffenen Beschluss unter a) verfügten Verlegung der Aufzugsstrecke ist wegen der Aufhebung der im Beschluss des Verwaltungsgerichts - VG 1 L 291/20 - verfügten Auflagen a) bis c) erforderlich (vgl. Senatsbeschluss von heute - OVG 1 S 101/20 -).
  • VG Bremen, 28.04.2021 - 5 V 807/21

    Klimaprotestcamp, Versammlungsrecht - Klimacamp; Protestcamp; Versammlung;

    In der Rechtsprechung und Literatur ist nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang die Einrichtung von Protestcamps und die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen bei Dauermahnwachen unter Inanspruchnahme öffentlicher Flächen vom Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG umfasst sind, und ob hierzu auch die längerfristige Inanspruchnahme öffentlicher Anlagen gehört (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 29.08.2020 - OVG 1 S 101/20 -, juris Rn. 12).
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