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   VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05   

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VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05 (https://dejure.org/2007,3832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 (https://dejure.org/2007,3832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2007 - 1 S 1041/05 (https://dejure.org/2007,3832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit höherrangigem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit der Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) bei der Haltung von Legehennen; Vereinbarkeit der Übergangsregelungen in § 33 Abs. 4 und 5 TierSchNutztV mit den gemeinschaftlichen Vorgaben und dem Grundgesetz (GG); Erstrecken des ...

  • Judicialis

    EGRL 99/74; ; TierSchNutztV § 33 Abs. 4; ; TierSchNutztV § 33 Abs. 5; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BImSchG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Sonstiges Landwirtschaftsrecht, sonstiges Weinbaurecht, sonstiges Forstrecht, Europarecht, Tierschutz: Legehennen, Käfighaltung, Zitiergebot, Richtlinie, Umsetzung, Anwendungsvorrang, gemeinschaftsrechtlicher Grundrechtsschutz, Eigentum, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hühner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 19
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Mit Urteil vom 06.07.1999 (- BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1) erklärte das Bundesverfassungsgericht die Hennenhaltungsverordnung für nichtig, weil u.a. die Regelungen zur Mindestkäfigbodenfläche und zur Futtertroglänge mit der Ermächtigungsnorm des § 2a Abs. 1 TierschG unvereinbar seien und im Übrigen ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG vorliege.

    Will der Verordnungsgeber nach seinem erkennbar geäußerten Willen von mehreren Ermächtigungsgrundlagen Gebrauch machen, so muss er diese vollständig in der Verordnung angeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.07.1999 - BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1 ).

    Sie zitiert in ihrer Präambel die einschlägigen bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht nur des Tierschutzgesetzes, sondern auch des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 25. Januar 1978 (BGBl. II S. 113), dessen Fehlen vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war (Urteil vom 06.07.1999 - BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1 ).

    Danach bleiben vorhandene Käfiganlagen, die auf unanfechtbar gewordenen Genehmigungen beruhen, in ihrem Bestand - vorbehaltlich begrenzender Vorschriften - geschützt (BVerfGE 101, 1 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Aber auch wenn die Güterbeschaffung nicht unabdingbare Voraussetzung einer Enteignung sein sollte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 ), ist gleichwohl von einer Beschränkung des Eigentums im Wege der Inhalts- und Schrankenbestimmung auszugehen (so auch Begründung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, BR-Drs. 429/01, S. 12).

    Vielmehr ist insgesamt auf die Legehennenhaltung abzustellen; insoweit bildet die Regelung über die Art der Käfighaltung einen Teil eines neuen gesetzgeberischen Regelungskonzepts, das den Inhalt des Eigentumsrechts in allgemeiner Form für die Zukunft neu bestimmt und in dessen Rahmen auch bestehende Rechte umgestaltet werden können (vgl. zur Reformgesetzgebung BVerfG, Beschluss vom19.06.1985 - 1 BvL 57/79 -, BVerfGE 70, 191 ; vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 ; BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 ; Steiling in: Ipsen/Schmidt-Jortzig , Festschrift für Dietrich Rauschning, 2001, S. 691 ; siehe auch Wieland in: Dreier , GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 14 Rn. 77 ff., 84).

    Die Erstreckung der Neuregelung auf die bisherigen Rechte und Rechtsverhältnisse ist indessen nur möglich, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist; dabei ist insbesondere dem Vertrauensschutz Rechnung zu tragen, der es unter Würdigung des Gewichts des mit der Regelung verfolgten öffentlichen Interesses gebieten kann, die Beeinträchtigung eines Rechts durch eine Entschädigungs- oder Übergangsregelung abzumildern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 m.N.).

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Er ist indessen auch dann zu beachten, wenn es um Richtlinien geht, die gem. Art. 249 Abs. 3 EG - von Ausnahmen abgesehen - nur für die Mitgliedstaaten gelten und deswegen - jedenfalls soweit sie Rechtspflichten des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen sollen - immer auf die Umsetzung durch nationales Recht angewiesen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, 1267 ; vom 27.07.2004 - 1 BvR 1270/04 -, NVwZ 2004, 1346; so auch BVerwG, Urteil vom 30.06.2005 - 7 C 26.04 -, BVerwGE 124, 47 ; a.A: Weidemann, NVwZ 2006, 623 ).

    Dafür ist aber weder etwas vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2005 - 7 C 26.04 -, BVerwGE 124, 47 ).

    Er wird in der Gemeinschaftsrechtsordnung gemäß den gemeinsamen Verfassungskonzeptionen der Mitgliedstaaten gewährleistet (siehe Art. 6 Abs. 2 EU), die sich auch im 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention widerspiegeln; als ergänzende Rechtserkenntnisquelle ist die - als solche rechtlich unverbindliche - Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 07.12.2000 (ABl. 2000 Nr. C 364 S. 1) heranzuziehen, die in Art. 17 das Eigentumsrecht garantiert (vgl. Jarass, NVwZ 2006, 1089; BVerwG, Urteil vom 30.06.2005 - 7 C 26.04 -, BVerwGE 124, 47 ).

  • VG Stuttgart, 10.03.2005 - 4 K 3595/04

    Vertrauensschutz; Legehennenhaltung; Käfiggröße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2005 - 4 K 3595/04 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage mit Urteil vom 10.03.2005 (RdL 2006, 46) abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Die Feststellungsklage sei zulässig.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2005 - 4 K 3595/04 - abzuändern und festzustellen, dass die Klägerin berechtigt ist, entgegen § 33 Abs. 5 TierSchNutztV über den 31.12.2002 hinaus Legehennen in Haltungseinrichtungen zu halten, die am 06.07.1999 bereits in Benutzung genommen waren, wenn diese Käfige den Anforderungen des § 33 Abs. 4 Nr. 3 - 5 TierSchNutztV entsprechen und so beschaffen sind, dass je Legehenne eine uneingeschränkt nutzbare und horizontal bemessene Käfigfläche von mindestens 450 cm² oder, im Fall eines Durchschnittsgewichts der gehaltenen Legehennen von mehr als 2 kg, von mindestens 550 cm² vorhanden ist.

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Er ist indessen auch dann zu beachten, wenn es um Richtlinien geht, die gem. Art. 249 Abs. 3 EG - von Ausnahmen abgesehen - nur für die Mitgliedstaaten gelten und deswegen - jedenfalls soweit sie Rechtspflichten des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen sollen - immer auf die Umsetzung durch nationales Recht angewiesen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, 1267 ; vom 27.07.2004 - 1 BvR 1270/04 -, NVwZ 2004, 1346; so auch BVerwG, Urteil vom 30.06.2005 - 7 C 26.04 -, BVerwGE 124, 47 ; a.A: Weidemann, NVwZ 2006, 623 ).

    (2) Die dann in dieser Situation gebotene Prüfung, ob die EG-Norm, die das anzuwendende deutsche Recht zwingend vorgibt, mit höherrangigem europäischem Recht vereinbar ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, 1267 ), führt indessen zum Ergebnis, dass Zweifel an der Vereinbarkeit der Übergangsfrist mit den im Gemeinschaftsrecht gewährleisteten Grundrechten nicht bestehen; einer Vorlage an den EuGH zur Prüfung nach Art. 234 Abs. 1 Buchst. b EG bedarf es nicht.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Vielmehr ist insgesamt auf die Legehennenhaltung abzustellen; insoweit bildet die Regelung über die Art der Käfighaltung einen Teil eines neuen gesetzgeberischen Regelungskonzepts, das den Inhalt des Eigentumsrechts in allgemeiner Form für die Zukunft neu bestimmt und in dessen Rahmen auch bestehende Rechte umgestaltet werden können (vgl. zur Reformgesetzgebung BVerfG, Beschluss vom19.06.1985 - 1 BvL 57/79 -, BVerfGE 70, 191 ; vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 ; BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 ; Steiling in: Ipsen/Schmidt-Jortzig , Festschrift für Dietrich Rauschning, 2001, S. 691 ; siehe auch Wieland in: Dreier , GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 14 Rn. 77 ff., 84).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Die aus der Norm folgende Reichweite eines zu berücksichtigenden Vertrauens richtet sich im allgemeinen jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses über eine Rechtsänderung auf den Fortbestand der Rechtslage (vgl. insbesondere zum Steuerrecht BVerfG, Beschluss vom 14.03.1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 ; hierzu Hey, NJW 2007, 408; so auch BVerwG, Urteil vom 08.12.1988 - 3 C 6.87 -, BVerwGE 81, 49 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Vielmehr ist insgesamt auf die Legehennenhaltung abzustellen; insoweit bildet die Regelung über die Art der Käfighaltung einen Teil eines neuen gesetzgeberischen Regelungskonzepts, das den Inhalt des Eigentumsrechts in allgemeiner Form für die Zukunft neu bestimmt und in dessen Rahmen auch bestehende Rechte umgestaltet werden können (vgl. zur Reformgesetzgebung BVerfG, Beschluss vom19.06.1985 - 1 BvL 57/79 -, BVerfGE 70, 191 ; vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 ; BVerwG, Urteil vom 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 ; Steiling in: Ipsen/Schmidt-Jortzig , Festschrift für Dietrich Rauschning, 2001, S. 691 ; siehe auch Wieland in: Dreier , GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 14 Rn. 77 ff., 84).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Er gehört zwar nicht zu den allgemeinen Zielen der Gemeinschaft und wird als solcher weder von Art. 33 noch von Art. 174 EG erfasst (vgl. EuGH, Urteil vom 12.07.2001 - Rs. C-189/01 -, EuZW 2001, 728 Rn. 7 ff.; siehe dazu Schröter, NuR 2002, 18 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
    Diese ist beschränkt auf solche Fälle, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97 u.a. -, BVerfGE 104, 1 m.N.).
  • VG Halle, 27.04.2005 - 2 A 12/05
  • EuGH, 19.10.1995 - C-128/94

    Hönig / Stadt Stockach

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

  • VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05

    Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1270/04

    Vereinbarkeit der EG-rechtlichen Deklarationsvorschriften für Futtermittel mit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Es folgt unabhängig davon aber auch daraus, dass sich die immissionsschutzrechtliche Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG) auch auf das Verwaltungsverfahren erstreckt, das ausschließlich nach den immissionsschutzrechtlichen Verfahrensbestimmungen zu führen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119/02 - NVwZ 2003, 750 = juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56 m. w. N.).

    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 10; Senatsurteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Sie ist allerdings noch weitergehend dahin zu verstehen, dass im Fall der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens insgesamt nur ein Zulassungsverfahren stattfinden darf und insgesamt auch nur eine Genehmigung zu erteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56 m. w. N.; Jarass, BImSchG, § 13 Rn. 21).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 a. a. O. Rn. 56 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 a. a. O. Rn. 56 m. w. N.), das heißt, die Immissionsschutzbehörde erteilt nicht wie bei einer bloßen Zuständigkeitskonzentration die einzelnen spezialgesetzlichen Genehmigungen auf Grundlage der entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen lediglich an Stelle der sonst zuständigen Behörden.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Der Regelungsgehalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erstreckt sich auf Rechtsfragen, die ohne das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens wären, das seinerseits - bezogen auf bestimmte Gesichtspunkte - auf eine Überprüfung des Vorhabens ausgerichtet, insoweit Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage ist und mit einer positiven Entscheidung ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt und damit eine Freigabewirkung entfaltet (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - juris m. w. N.), das heißt, die Immissionsschutzbehörde erteilt nicht wie bei einer bloßen Zuständigkeitskonzentration die einzelnen spezialgesetzlichen Genehmigungen auf Grundlage der entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen lediglich an Stelle der sonst zuständigen Behörden.

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 a. a. O. Rn. 56 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 LC 139/06

    Weiterbetrieb einer Käfighaltungsanlage unter Freistellung von Vorschriften der

    Denn eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vermittelt keinen auf tierschutzrechtliche Fragen bezogenen Bestandsschutz, der sich gegenüber nachträglichen Rechtsänderungen durchsetzen könnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3.2007 - 1 S 1041/05 -, GewArch 2007, 299; VG Halle, Urt. v. 27.4.2005 - 2 A 12/05 -, veröff. in juris).

    Letztere werden jedoch nicht Regelungsinhalt der Genehmigung, sondern gehören lediglich zum Prüfungsprogramm (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3.2007 - 1 S 1041/05 -, a. a. O.).

    Dies gilt auch dann, wenn die dem Prüfungsprogramm zuzuordnenden Pflichten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht unter einem Erlaubnisvorbehalt stehen, vielmehr unmittelbar einzuhalten sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3.2007 - 1 S 1041/05 -, a. a. O.).

    Aus den vorstehenden Erwägungen folgt, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich der Haltung von Legehennen Pflichten begründet, die unmittelbar auf die Rechtsstellung des Betreibers einwirken (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3. 2007 - 1 S 1041/05 -, a. a. O.; VG Halle, Urt. v. 27.4. 2005 - 2 A 12/05 -, a. a. O.).

    Vielmehr gelten die erteilten Genehmigungen nur mit der Kraft und Schwäche fort, die sie nach allgemeinen Grundsätzen haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.3.2007 - 1 S 1041/05-, a. a. O.; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Komm. z. BVerfGG, Stand: Juli 2007, § 79 Rdnr. 54).

  • VG Gießen, 07.09.2007 - 8 E 453/06
    Diese ist statthaft, denn die Parteien streiten um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, GewArch 2007, 299 = juris, Rdnr. 21, OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 16.08.2007 - 2 L 94/05 -, S. 11 f. UA; VG Oldenburg, Urt. v. 22.03.2006 - 11 A 3583/05 -, BImSchG-Rspr. § 6 Nr. 46 = juris, Rdnr. 27).

    Die Bindungswirkung und damit auch der Bestandsschutz einer Genehmigung können nur soweit reichen wie ihr Regelungsgehalt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007, a.a.O., S. 303; OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 16.08.2007, a.a.O., S. 17 UA; Gaentzsch, NJW 1986, 2787, 2790).

    Das Tierschutzrecht verzichtet indes auf eine präventive Rechtskontrolle und sieht keine Genehmigungspflicht vor Die Betreiber von Legehennenhaltungsanlagen waren deshalb früher an die Vorschriften der Hennenhaltungsverordnung ebenso unmittelbar gebunden wie heute an diejenigen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007, a.a.O., S. 304).

    Die Genehmigungsvoraussetzungen sind mit dem Inhalt der Genehmigung nicht identisch; vielmehr reicht die Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG weniger weit als die Prüfungskompetenz der Genehmigungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007, a.a.O., S. 303; Jarass, a.a.O., § 6 Rdnr. 11; Wasielewski, in: Koch/Scheuing, GK-BImSchG, Stand: 2006, § 6 Rdnr. 43a).

    Zudem wäre es mit dem Sinn und Zweck des Tierschutzgesetzes unvereinbar, wenn der Verfassungsrang (Art. 20a GG) genießende Tierschutz auch gegen neue Erkenntnisse durch Bestandswirkungen auf einem statischen Niveau festgeschrieben würde, das im Zusammenhang mit der Erteilung einer bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen stand (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007, a.a.O., S. 299.

    Die im Tenor genannte Zahl von 19.008 Tierplätzen erfolgte allein unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007, a.a.O., S. 303 f.), denn nach der 4. BImSchV in der damals gültigen Fassung vom 24.03.1993 (BGBl. I, 383), Anhang zu § 1, Nr. 7.1, hing die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage wie auch heute von der Anzahl der gehaltenen Hennen ab.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05

    Feststellung der Reichweite immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen

    Dieser an die Wirksamkeit des Verwaltungsakts anknüpfende - formelle - Bestandsschutz geht allerdings nur so weit, wie die Regelungswirkung der Genehmigung reicht (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, GewArch 2007, 299).

    Nach - wohl herrschender - Auffassung (vgl. zum Atomrecht: BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65/82 -, BVerwGE 72, 300 [330]; Gaentzsch, NJW 1986, 2787 [2790], VGH BW, Urt. v. 19.03.2007, a. a. O., m. w. Nachw.) ist jedoch zwischen Genehmigungsvoraussetzung und Genehmigungsinhalt zu unterscheiden.

    Während der Regelungsgegenstand alle Aspekte umfassen soll, für die die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine Freigabewirkung enthält, sollen die materiellen Voraussetzungen, die nicht von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst werden und über die folglich entweder in parallelen Verfahren oder gar nicht vorgängig entschieden wird, nur Genehmigungsvoraussetzungen sein, ohne zum Regelungsgegenstand zu gehören; die entsprechenden Vorschriften müssen zwar geprüft werden, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung soll dem entsprechend aber keine Bindungswirkung entfalten (VGH BW, Urt. v. 19.03.2007, a. a. O.).

  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

    Denn mit der in dieser Regelung - bundesrechtlich - bestimmten Einbeziehung aller "andere(n) die Anlage betreffende(n) behördliche(n) Entscheidungen" in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist eine ausschließliche sachliche und verfahrensrechtliche Zuständigkeit des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis als der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der von der Beigeladenen geplanten Windkraftanlagen im Bereich des Windparks Blumberg zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3 ImSchZuVO) begründet, die auch die Erteilung der von der Beigeladenen zum Zwecke der Verwirklichung dieses Windparks beantragten Waldumwandlungsgenehmigung umfasst und die Entscheidungszuständigkeit der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz verdrängt (zu den Folgen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG für eine anderweitig erteilte Genehmigung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; OVG Nds., Beschl. v. 29.08.2013 - 4 ME 76/13 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 25.02.1994 - 11 B 3128/93 -, NVwZ-RR 1995, 61; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. EL Juli 2018, BImSchG § 13 Rn. 50 m.w.N.).

    Die nach § 13 BImSchG bestimmte Einbeziehung anderer die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und das entsprechende Verfahren (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.12.2002 - 7 B 119.02 -, NVwZ 2003, 750) erfasst alle Regelungen, die ohne das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens wären und hierbei dergestalt auf eine Überprüfung bestimmter Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Anlage gerichtet sind, dass mit einer positiven Entscheidung ein Recht oder ein rechtlich erheblicher Vorteil begründet oder bestätigt und damit eine (Teil-)Freigabewirkung des Vorhabens bewirkt würde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; Seibert in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 13 BImSchG Rn. 68 ff., 72).

  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

    Diese Verfahrensweise lässt sich auf die Ebene der Fachgerichte übertragen, hier allerdings mit der aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG folgenden Maßgabe, dass an die Stelle der Inzidentkontrolle nach dem Maßstab des deutschen Rechts eine solche nach dem Maßstab des europäischen Rechts zu treten hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 9.1.2001, Az. 1 BvR 1036/99, juris-Rz. 23f.; BVerwG, Urteil v. 30.6.2005, Az. 7 C 26/04, juris-Rz. 31f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 19.3.2007, Az. 1 S 1041/05, juris-Rz. 28f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Hierfür müsste es sich um eine behördliche Entscheidung mit einer auf die konkret genehmigte Anlage bezogenen Freigabewirkung handeln (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 13 BImSchG Rn. 72 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

  • VG Leipzig, 19.07.2017 - 1 K 1266/15

    Klagebefugnis eines Nachbarn gegen die Genehmigung einer Bio-Legehennenanlage

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